Rechtslage zu Stilllegungskosten noch nicht abschließend geklärt
Rechtlich ist die Situation nicht ausdrücklich geregelt. Das Energiewirtschaftsrecht enthält keine klare Vorschrift dazu, wer die Kosten für die Abkopplung vom Gasnetz tragen muss.
Wir haben eine auf Umwelt- und Energierecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei um eine Einschätzung gefragt. Daraus ergibt sich:
- Vieles spricht dafür, dass Netzbetreiber die Kosten nicht ohne Weiteres dem ausscheidenden Anschlussnehmer auferlegen dürfen.
- Entscheidend kann jedoch auch der jeweilige Anschluss- bzw. Netzvertrag sein.
- Da die Rechtslage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, empfiehlt sich ein umsichtiges Vorgehen.
Kunden, die eine Rechnung für die Trennung vom Gasnetz erhalten, sollten nach Einschätzung der Kanzlei deswegen zunächst unter Vorbehalt zahlen und die Lage beobachten. Die Frage, wer die Kosten trägt, bleibe jedoch bestehen. Sie könnten zumindest nicht beim Gasnetzbetreiber bleiben. Denn dieser müsste sie in die Netzentgelte einstellen, die sowieso steigen würden, wenn es immer weniger Kunden gibt. Diese Transformationskosten müsste der Gesetzgeber, mindestens die Bundesnetzagentur, neu verteilen oder als Kosten des Umbaus etwa aus dem Klima- und Transformationsfonds übernehmen.
Rechnung für Gasanschluss-Stilllegung: Praxis-Tipp für Eigentümer:innen
Wer eine Rechnung für die Stilllegung seines Gasanschlusses erhält, hat grundsätzlich mehrere Möglichkeiten:
- Zahlung unter Vorbehalt leisten, um Mahnverfahren oder Verzugsfolgen zu vermeiden, und die weitere gerichtliche Klärung abwarten
- Rechnung prüfen und Widerspruch einlegen
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung, das für einen Widerspruch oder eine Zahlung unter Vorbehalt genutzt werden kann.