Wärmepumpe installiert

Wer zahlt die Stilllegung des Gasnetzanschlusses?

Beim Umstieg von der Gasheizung auf eine Wärmepumpe muss der Gasnetzanschluss in der Regel stillgelegt werden. Unsere rechtliche Einordnung zeigt: Wer die Kosten trägt, ist sowohl rechtlich als auch politisch noch nicht abschließend geklärt. Betroffene Eigentümer:innen können unter Vorbehalt zahlen – ein Musterbrief der Verbraucherzentrale Niedersachsen hilft, Widerspruch gegen die Kosten einzulegen. 

Gasnetzanschluss stilllegen: OLG erklärt pauschale Kosten für unzulässig 

Ein Urteil des Oberlandesgericht Oldenburg (Az. 6 UKl 2/25) stärkt die Position von Verbraucher:innen: In dem Verfahren der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegen die EWE NETZ GmbH entschied das Gericht, dass § 9 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) keine Grundlage dafür bietet, pauschale Stilllegungskosten zu verlangen. 

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Revision beim Bundesgerichtshof läuft. Eine abschließende Klärung steht also noch aus.

Rechtslage zu Stilllegungskosten noch nicht abschließend geklärt 

Rechtlich ist die Situation nicht ausdrücklich geregelt. Das Energiewirtschaftsrecht enthält keine klare Vorschrift dazu, wer die Kosten für die Abkopplung vom Gasnetz tragen muss. 

Wir haben eine auf Umwelt- und Energierecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei um eine Einschätzung gefragt. Daraus ergibt sich:

  • Vieles spricht dafür, dass Netzbetreiber die Kosten nicht ohne Weiteres dem ausscheidenden Anschlussnehmer auferlegen dürfen. 
  • Entscheidend kann jedoch auch der jeweilige Anschluss- bzw. Netzvertrag sein. 
  • Da die Rechtslage noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, empfiehlt sich ein umsichtiges Vorgehen. 

Kunden, die eine Rechnung für die Trennung vom Gasnetz erhalten, sollten nach Einschätzung der Kanzlei deswegen zunächst unter Vorbehalt zahlen und die Lage beobachten. Die Frage, wer die Kosten trägt, bleibe jedoch bestehen. Sie könnten zumindest nicht beim Gasnetzbetreiber bleiben. Denn dieser müsste sie in die Netzentgelte einstellen, die sowieso steigen würden, wenn es immer weniger Kunden gibt. Diese Transformationskosten müsste der Gesetzgeber, mindestens die Bundesnetzagentur, neu verteilen oder als Kosten des Umbaus etwa aus dem Klima- und Transformationsfonds übernehmen. 

Rechnung für Gasanschluss-Stilllegung: Praxis-Tipp für Eigentümer:innen 

Wer eine Rechnung für die Stilllegung seines Gasanschlusses erhält, hat grundsätzlich mehrere Möglichkeiten: 

  • Zahlung unter Vorbehalt leisten, um Mahnverfahren oder Verzugsfolgen zu vermeiden, und die weitere gerichtliche Klärung abwarten  
  • Rechnung prüfen und Widerspruch einlegen 

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen stellt hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung, das für einen Widerspruch oder eine Zahlung unter Vorbehalt genutzt werden kann. 

Kontakt

Yvonne Bönner

0170 207 216 7
yvonne.boenner [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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