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PV-Freiflächenanlagen spielen eine wichtige Rolle für die Erzeugung von Solarstrom in Niedersachsen. Mit ihrer Hilfe könnte der Anteil fossilfreien Stroms sehr rasch gesteigert werden. Auch wenn die Hemmnisse noch groß sind, befassen sich viele Kommunen mit der Frage, wie sie genehmigungsrechtlich mit dem Thema am besten umgehen sollten.
Veröffentlicht am: 03. August 2022PV-Freiflächenanlagen unterliegen dem Baurecht und sind damit kommunale Aufgabe. Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/Bremen hat einen Leitfaden dazu erarbeitet, worauf im Genehmigungsprozess zu achten ist. In der Regel werden Flächeneigentümer oder Projektierer von PV-FFA an die Kommune herantreten und Vorschläge unterbreiten. Da es keine Genehmigungspflicht gibt, kann die Kommune vorliegende Anfragen vergleichen und für den aus ihrer Sicht optimalen Standort das Genehmigungsverfahren einleiten. Eigene Standortkonzepte der Kommune sind ebenfalls möglich.
Aus Sicht der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen benötigen diese jedoch viel Zeit und Geld. Zudem bleibt meist offen, ob die von der Kommune favorisierten Flächen auch von den Eigentümern für PV genutzt werden wollen, ob ihre Größe adäquat ist und ob die Netzeinspeisung dort realisiert werden kann. Eine übersichtliche Kriterienliste zur Bewertung von Anfragen scheint die pragmatischere Lösung zu sein.