Bisher war die unterirdische Einlagerung in Deutschland nicht gestattet, weshalb das Bundeskabinett am 6.8.2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlenstoff-Speicherungsgesetzes beschlossen hat, um die Speicherung an Land sowie in der ausschließlichen Wirtschaftszone im Meer zu ermöglichen. Meeresschutzgebiete und das Küstenmeer sind von der CO2-Speicherung ausgeschlossen.
Gerade für Industriezweige wie bspw. die Zement- oder Kalkproduktion, in denen Emissionen technisch kaum vollständig vermeidbar sind, wird CCS als unumgänglich für Klimaneutralität betrachtet. Gleichzeitig birgt der neue Gesetzentwurf das Risiko, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verlängern, wie die Debatte um die Aktualisierung der Kraftwerksstrategie zeigt.
Auch künftig werden Gaskraftwerke gebraucht, um Versorgungslücken zu decken, wenn Wind- und Solaranlagen nicht ausreichen. Während die vorige Bundesregierung den Bau und die Modernisierung von 12,5 GW an Kraftwerksleistung plante – davon 7,5 GW mittelfristig mit Wasserstoff betrieben –, sieht die aktuelle Regierung eine technologieoffene Ausschreibung von 20 GW an Gaskraftwerksleistung bis 2030 vor. Dies eröffnet die Möglichkeit, fossile Gaskraftwerke mit CO₂-Abscheidung (CCS) zu kombinieren.
Die Befürworter einer technologieoffenen Ausschreibung verweisen vor allem darauf, dass grüner Wasserstoff derzeit nur in begrenztem Umfang verfügbar ist, die notwendige Transportinfrastruktur noch fehlt und insbesondere Wasserstoffturbinen technisch noch nicht ausgereift sind.