Nach häufiger Unterzeichnung in 2022

Anhebung des Höchstwertes bei Ausschreibungen von PV-Freiflächenanlagen

Nachdem die Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Jahr 2022 mehrfach unterzeichnet waren und zudem die Kosten für die Anlagen gestiegen sind, hat die Bundesregierung reagiert: Im Rahmen des Gesetzes zur Strompreisbremse wurde geregelt, dass die Bundesnetzagentur den Höchstpreis für die Ausschreibungen anheben darf. Zudem wird das Volumen der nächsten Ausschreibungsrunde erhöht.

Im vergangenen Jahr waren die Ausschreibungsrunden für PV-Freiflächenanlagen mehrfach unterzeichnet - trotz Energiekrise. Um hierauf und auf die gestiegenen Materialkosten zu reagieren, hat die Bundesregierung nun eine Anhebung des Höchstwertes bei Ausschreibungen beschlossen. Der Höchstwert darf demnach von derzeit 5,9 Cent pro Kilowattstunde auf bis zu 7,375 Cent pro Kilowattstunde steigen. Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt.

Wie die Bundesnetzagentur am 23. Januar mitteilte, wird dieser Spielraum genutzt und der Höchstwert für die nächste Ausschreibungsrunde auf 7,37 Cent erhöht. Damit erhofft man sich mehr Teilnehmende an der nächsten Ausschreibung, welche mit dem Stichtag 1. März 2023 vorgesehen ist.

Für diese und die anderen beiden Ausschreibungsrunden des Jahres hat die Bundesnetzagentur zudem das Ausschreibungsvolumen auf 1950 MW erhöht, womit sich die Chancen auf einen Zuschlag erhöhen. Insgesamt ist im Jahr 2023 somit ein Ausschreibungsvolumen von 5,85 GW vorgesehen. Es werden Gebote für Projekte bis zu 100 MW zugelassen. 

Zum Hintergrund: Anlagen, die größer als 1 MW sind, müssen an Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen, sofern eine Vergütung über das EEG angestrebt wird.

Mehr dazu bei der Bundesnetzagentur 

Informationen zur nächsten Ausschreibungsrunde

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