Osterpaket beschlossen

Ausbau der Erneuerbaren soll deutlich beschleunigt werden

Am vergangenen Donnerstag (7.7.2022) wurde das sogenannte „Osterpaket" vom Bundestag in Berlin beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8.7. ebenfalls dafür. Das Paket enthält zahlreiche wichtige Weichenstellungen, die insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien für mehr Tempo beim Ausbau sorgen sollen.

Um den Ausbau der Erneuerbaren zu beschleunigen, definiert das Paket zunächst einen Ausbaupfad, der die installierte PV-Leistung von aktuell rund 60 Gigawatt auf 215 Gigawatt im Jahr 2030 anheben soll. Dementsprechend müssten durchschnittlich pro Jahr 22 Gigawatt hinzukommen. Im Jahr 2040 ist laut Osterpaket vorgesehen, in Deutschland 400 Gigawatt installierte PV-Leistung vorzuweisen.

Zentral für den Erfolg dieses Vorhabens ist die Einordnung der Erneuerbaren Energien als „überragendes öffentliches Interesse". Von eben diesem öffentlichen Interesse ist auch die Ausweisung von Flächenzielen für die Windenergie an Land, die für die Bundesländer nach einem Verteilungsschlüssel verbindlich festgelegt werden. Insgesamt müssen laut Osterpaket 2 Prozent der Bundesfläche ausgewiesen werden und damit gut doppelt so viel wie bisher.

Zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus sollen zudem Anmeldungs- und Genehmigungsverfahren entbürokratisiert werden – z.B. durch eine einfach Online-Anmeldung von Solaranlagen beim Netzbetreiber. Zudem wird geprüft, ob Anlagen erst ab einer Leistung von 30 Kilowatt einkommens- und gewerbesteuerlich angemeldet werden müssen. Auch die sogenannte 70-Prozent Abregelung wurde im Zuge des Pakets für Anlagen bis zu einer Größe von 25 Kilowatt (ab Anfang 2023) abgeschafft. Diese Regelung hatte zuvor die Wirkleistung von Modulen auf 70 Prozent der installierten Leistung gedrosselt.

Um Wind- und Solarprojekte vor Ort zu stärken und die Akzeptanz zu fördern, werden auch die Bürgerenergie und die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Wind- und Solarprojekten verbessert. Bürgerenergiegesellschaften müssen demnach nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen und Bürgerenergieprojekte erhalten auch ohne Ausschreibung eine Vergütung.

Das BMWK hat ein Überblickspapier erstellt; eine gute Zusammenfassung mit wichtigen weiteren Informationen bietet z.B. pv magazine. Die Debatte zu den Gesetzen können Sie hier nachvollziehen.

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