Frage nach Nutzung von Haushaltssteckern wird neu diskutiert

DKE legt Entwurf zur Produktnorm für Steckersolargeräte vor

Steckersolargeräte erfreuen sich aktuell einer großen Beliebtheit, da sie auch Mieterinnen und Mietern ermöglichen, z.B. auf dem Balkon eigenen Solarstrom zu produzieren und im Haushalt zu nutzen. Ende Oktober hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) nun einen Entwurf für eine Produktnorm für Steckersolargeräte vorgelegt, welche die elektrische Sicherheit der Geräte normieren soll. Die Norm befindet sich aktuell in der Kommentierungsphase. Bereits im Markt befindliche Geräte seien von der neuen Produktnorm nicht betroffen und können auch nach deren Veröffentlichung weiter betrieben werden.

Warum ist eine Norm nötig?

Auch wenn Steckersolargeräte bereits in der Breite eingesetzt werden, gibt es bislang keine Zertifizierung für die sogenannten „Balkonkraftwerke", da eine Produktnorm fehlt. Die DKE treibt eine solche Norm bereits seit mehreren Jahren voran, um den sicheren Betrieb der Solarmodule zu gewährleisten. Angesichts des steigenden Interesses von Privathaushalten soll sie nun bis spätestens Ende 2023 veröffentlicht werden. Eine der zentralen Fragen betrifft dabei den Einsatz der im Haushalt üblichen Schuko-Stecker. Da es sich bei Steckersolargeräten laut DKE jedoch nicht um Haushaltsgeräte handelt und Strom über den Stecker auch eingespeist wird, hat die DKE bislang Alternativen zum Schuko-Stecker empfohlen, z.B. durch den Einsatz von Energiesteckvorrichtungen oder die direkte Verdrahtung durch einen Handwerker.

Die bisherigen Positionen des DKE

Bislang gibt es von der DKE lediglich eine Installationsnorm für Steckersolargeräte, die aus dem Jahr 2018 stammt. Darin werden zwei Möglichkeiten zur Installation der Solargeräte definiert: Sie könnten einerseits direkt durch einen Handwerker verdrahtet werden oder die Anwender nutzen die oben beschriebenen Energiesteckvorrichtungen oder ähnliche Technologien, um die elektrische Sicherheit zu gewährleisten.

Zugleich hat die DKE empfohlen, dass die Metall-Steckerstifte nicht berührbar sind, um einen Stromschlag zu verhindern – was zum Beispiel durch Wieland-Stecker möglich ist. Die Benutzung des „handelsüblichen" Schuko-Steckers erfüllt die Anforderungen jedoch nicht vollständig, weshalb nach derzeitigem Normungsstand ein Betrieb des Steckersolargeräts mit Schuko-Stecker untersagt wird.

Die neue Förderung ist insbesondere für kleine Kommunen ohne Funktion als Mittel- und Oberzentrum interessant

Das soll die neue Produktnorm regeln

Mit der neuen Produktnorm sollen die Sicherheitsanforderungen an Steckersolargeräte klar definiert werden. Hierdurch erhalten Anwender einen Nachweis zur technischen Sicherheit des jeweiligen Produktes. Die Norm solle dabei sowohl Modelle abdecken, die bereits zusammengebaut sind und direkt montiert werden können, als auch Produkte, die aus mehreren Teilen wie Modulen, einem Wechselrichter und mehreren Leitungen bestehen. Laut DKE seien Geräte, die bis zur Veröffentlichung im Markt sind, von der neuen Produktnorm nicht betroffen und können weiter betrieben werden.

Zudem ist die Etablierung von Prüfkriterien vorgesehen, anhand derer sich die Sicherheitsanforderungen der einzelnen Steckersolargeräte testen lassen. Hierdurch könne eine Konformitätserklärung für die Solargeräte erstellt werden, mit der sich die elektrische Sicherheit der Geräte belegen lässt. Darüber hinaus umfasst die Norm eine Auflistung der wichtigsten Aspekte, die es bei der Anmeldung und der Montage der Steckersolargeräte zu beachten gilt.

Nutzung von Haushaltssteckern wird neu diskutiert

Auch das kontroverse Thema Schuko-Stecker wurde im Entwurf zur Produktnorm aufgegriffen – und zwar im informativen Anhang. Dieser Anhang solle im Rahmen der Kommentierungsphase jedoch fachlich beraten werden, um die Grauzone bezüglich des Einsatzes von Schuko-Steckern letztlich aufzulösen. Hermann Laukamp, Vorsitzender des Arbeitskreises „Steckerfertige PV-Systeme" (der mit der fachlichen Ausarbeitung des Normentwurfs beauftragt wurde) hierzu: „Der Abschnitt zum Haushaltsstecker kann während der öffentlichen Einspruchsphase kommentiert werden und soll im Rahmen der Einspruchsberatung neu diskutiert werden. Vielleicht ergeben sich während dieser Kommentierungsphase auch noch neue Aspekte, die uns helfen, das Thema noch einmal anders zu betrachten. Möglicherweise kann daraufhin auch entschieden werden, diesen Part anschließend an anderer Stelle innerhalb der Norm aufzuführen."

Die Kommentierung der Norm ist aktuell auf dem DIN-VDE Entwurfsportal möglich.

Bild: priwatt priLight

 

Weitere Informationen

Auf der Themenseite "Steckersolar" finden Sie weitere hilfreiche Informationen - aufbereitet in einem Video und einem Faktenpapier!

Zum Thema Steckersolar bietet der VDE Südwest im November eine vierteilige Veranstaltungsreihe an

Newsletter
abonnieren