Ein Großteil des Stroms, der mittels Stecker-Solargeräten (auch bekannt als "Balkon-Kraftwerke" oder "Micro PV") produziert wird, wird direkt vor Ort für Kühlschrank, Elektrogeräte und Co. genutzt. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass überschüssiger Strom eingespeist wird. Aus diesem Grund müssen die Geräte auch beim lokalen Netzbetreiber angemeldet werden. Viele befürchten in diesem Zusammenhang einen hohen bürokratischen Aufwand und auch die sogenannte 70%-Abregelung bringt einige Interessierte davon ab, sich für ein Stecker-Solargerät zu entscheiden. Dass der Anmeldeprozess gar nicht so kompliziert sein muss, zeigt die enercity Netz GmbH, die ein vereinfachtes Anmeldeverfahren implementiert hat.
KEAN: Was gibt es für Interessierte bei der Anmeldung von Stecker-Solargeräten bei Ihnen zu beachten?
enercity Netz: Die Micro PV-Anlage muss zunächst über eine eigene Zuleitung oder über eine Energiesteckdose angeschlossen werden. Die Sicherung des Stromkreises, an der die Micro PV-Anlage hängt, muss zudem ggf. gegen eine kleinere getauscht werden. Der Anschluss an eine „Schuko"-Steckdose ist nicht zulässig. Es gab zwar den Versuch, eine neue Produktnorm zu erarbeiten – dieser ist aber vorerst gescheitert. Zum Zählerwechsel sollte die Anlage betriebsbereit sein.
KEAN: Warum müssen vorhandene Zähler mit Rücklaufsperre gegen einen Zweirichtungszähler getauscht werden?
enercity Netz: Die Strommenge muss richtig bilanziert und an den Übertragungsnetzbetreiber gemeldet werden können – denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit dem neuen Solargerät auch Strom eingespeist wird.
KEAN: Stichwort „Zählerwechsel": Kümmern Sie sich als Netzbetreiber um den Austausch? Mit welchen Kosten müssen Interessierte rechnen?
enercity Netz: Die Kosten für den Zählertausch stellen wir bei Mikro-PV-Anlagen nicht in Rechnung.
KEAN: Welche Unterlagen müssen bei Ihnen eingereicht werden, damit der Steckersolarbetrieb genehmigt wird?
enercity Netz: Für die Anmeldung einer Micro PV-Anlage muss der Kunde das stark vereinfachte Anmeldeformular auf unserer Internetseite ausfüllen und zusammen mit den Datenblättern von Modulen und Wechselrichter einreichen.
KEAN: Die 70%-Regelung (Erklärung siehe hier) hält aktuell viele Interessierte davon ab, sich ein Steckersolargerät anzuschaffen. Wie geht Ihr Unternehmen mit der Regelung um, da die Steckersolargeräte ja bekanntlich nicht in der Lage sind diese einzuhalten?
enercity Netz: Wenn der Kunde auf die Einspeisevergütung verzichtet, verlangen wir keine 70 %-Begrenzung. Es gilt hier auch 70% der installierten PV Leistung, nicht der Wechselrichterleistung. Dies wird teilweise verwechselt.