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Die sogenannte 70%-Abregelung bei PV-Anlagen sorgt dafür, dass lediglich 70% der installierten PV-Leistung einer Anlage ins Netz eingespeist werden darf, wenn sie nicht am Einspeisemanagement teilnimmt. Insbesondere in Zeiten der Energiekrise sorgt diese Regelung für Diskussionen und wird daher Anfang 2023 abgeschafft - für Neuanlagen und ggf. auch für Bestandsanlagen. Wir haben das Thema nun näher analysiert.
Veröffentlicht am: 09. August 2022Was ist die 70%-Abregelung von PV-Anlagen?
Laut EEG dürfen max. 70 % der installierten PV-Leistung ins Stromnetz gespeist werden, wenn die Anlage nicht am Einspeisemanagement teilnimmt (vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 2 EEG). Die 70%-Leistungsbegrenzung bedeutet, dass die entsprechende Photovoltaik-Anlage maximal 70% der errichteten Leistung in (kWp) dem Stromnetz bereitstellen darf. Das hätte beispielsweise zur Folge, dass eine 8kWp (Generatorleistung: Leistung aller PV-Module) PV-Anlage ohne Energiemanagement-System bei 8kWp * 70% = 5,6kW (Leistung am Netzanschlusspunkt) abgeregelt wird.
Achtung! Die Leistungsbegrenzung auf 70% bedeutet nicht, dass die PV-Anlage nur 70% des erzeugten Stroms (Ertrag in kWh) ins Stromnetz einspeisen darf! In der Praxis führt die 70%-Abregelung bei heutigen (auf Eigenverbrauch ausgelegten) PV-Anlagen sowohl bei Süd- als auch bei Ost-/Westausrichtung zu Ertragsverlusten im einstelligen unteren Prozentbereich. Eine Analyse von Janko Kroschl, Dipl.-Ing. Gutachter für PV-Technik und Solarwärme bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS), beziffert die Einspeise-Verluste durch die 70%-Abregelung nach EEG im Jahr bei 4,5% der jährlichen Stromerzeugung. An einzelnen Tagen könne es laut DGS jedoch sogar zu einem Ertragsverlust von bis zu 17% kommen.
Wieso wurde die Regelung eingeführt?
Früher wurden PV-Anlagen in den meisten Fällen als Volleinspeise-Anlagen betrieben. Das bedeutet, dass der gesamte erzeugte Strom nicht im eigenen Haushalt verbraucht, sondern ins Stromnetz eingespeist wird. Das führt wiederrum dazu, dass das Stromnetz an sonnigen Tagen einen hohen Anteil an PV-Strom aufnehmen muss. Der Stromverbrauch nimmt parallel aber nicht zu, sodass sich eine veränderte Leistungsbilanz ergibt. Es wird also - insbesondere lokal - deutlich mehr Strom erzeugt als verbraucht.
Neben einer örtlichen Überlastung der Netzgegebenheiten besteht innerhalb des Stromnetzes ein direkter physikalischer Zusammenhang zwischen der Wirkleistung (Einspeisung durch beispielsweise PV-Anlagen) und der im Stromnetz vorliegenden 50Hz Frequenz. Wird also die Wirkleistungseinspeisung (an sehr sonnigen Tagen) zu hoch, führt dies zu einer Frequenzänderung, die für das Stromnetz unter Umständen eine zusätzliche Gefährdung darstellt. Die Netzbetreiber wollen daher mit der 70%-Abregelung sicherstellen, dass die Stromnetze in dieser Situation nicht zu sehr überlastet werden und es im schlimmsten Fall zu einem Zusammenbruch des Stromnetzes kommt.
Die 70%-Regelung sollte Stromnetze entlasten - aber ist sie heute noch nötig? Foto: Thomas Lerch Photo, Fotolia
Regelung heute noch notwendig?
Aus heutiger Sicht wird die Notwendigkeit der 70%-Abregelung durchaus kontrovers diskutiert. Moderne PV-Anlagen sind oftmals mit intelligenten Energiemanagementsystemen, Stromspeichern, Wärmepumpen und Elektroautos gekoppelt. Deshalb geht auch bei absoluter Höchstleistung oft wenig Energie verloren, sodass keine Abregelung notwendig ist. Der clevere Energiemanager sorgt dafür, dass die bereits gespeicherte Energie optimal im Haushalt verbraucht oder in das Elektroauto geladen wird. Ganz im Gegenteil sollen PV-Anlagen in Zukunft sogar einen Beitrag zur Netzstabilität leisten.
Dr. Johannes Weniger von der HTW Berlin betont zudem in einem Gespräch mit pv magazine: "Der Mehrwert der 70-Prozent-Regelung ist aufgrund von räumlichen Ausgleichseffekten insbesondere an wechselnd bewölkten Tagen vergleichsweise gering. Und auch an sonnigen Sommertagen sollte man die Hebelwirkung der 70-Prozent-Regelung nicht überschätzen". Mit Herrn Dr. Weniger haben wir ebenfalls ein Interview zu den Auswirkungen der 70% Abregelung und deren Aufhebung geführt.
Abschaffung der 70%-Abregelung für Neuanlagen zum 01.01.2023
Erfreulich ist, dass die Bundesregierung die zahlreichen Impulse aufgegriffen hat und innerhalb der neu beschlossenen EEG-Novelle die 70%-Abregelung für PV-Anlagen zum 01.01.2023 abschaffen will. Demnach müssen PV-Anlagen bis zu einer Generatorleistung von 25kWp nicht mehr leistungsbegrenzt werden. Genaueres hierzu ist in der Gesetzesbegründung zu finden. Zunächst gilt diese Regelung jedoch nur für neue Anlagen. Das BMWK plant laut Energiesicherungspaket jedoch, die 70%-Regelung auch für Bestandsanlagen zu streichen.
Gilt die Regelung ebenfalls für Stecker-Solargeräte?
Da das EEG grundsätzlich technische Vorgaben vorgibt, kann man argumentieren, dass die 70%-Abregelung bis zu dessen Abschaffung ebenfalls von Betreibern von Steckersolargeräten/Balkonkraftwerken eingehalten werden muss. Wird allerdings wie im Fall der Steckersolargeräte keine EEG-Vergütung in Anspruch genommen, kann unter Umständen auf die Einhaltung der 70%-Abregelung verzichtet werden. Um diese Frage besser zu klären, haben wir mit Netzbetreibern über deren Handhabung der Regelung gesprochen.
Auch im Hinblick auf Stecker-Solargeräte ist die Festlegung zur Abschaffung der 70%-Abregelung in der EEG-Novelle sehr zu begrüßen, da bei den dort eingesetzten Modulwechselrichtern schlichtweg keine Einstellung einer Leistungsbegrenzung möglich ist.