Veranstaltungsnachlese vom 17.01.2023

EFRE-Infoveranstaltung für Kommunen

2023 startet ein neues Förderprogramm für Klimaschutz- und Energieeffizienz-Maßnahmen mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie Zuwendungen des Landes Niedersachsen: Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Klimaschutz und Energieeffizienz bei Unternehmen, bei öffentlichen Trägern und Kultureinrichtungen (Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz"). In einer Onlineveranstaltung haben wir in Zusammenarbeit mit der NBank über das Förderprogramm informiert.

Zuwendungsberechtigt sind unter anderem juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger öffentlicher Gebäude, kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft, Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen.

Am 17.01.2023 fand eine Infoveranstaltung in Kooperation mit der NBank statt. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Präsentationen der Referent:innen zum Download zur Verfügung:

• Oliver Rump, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz: Begrüßung
Jana Franke, NBank: Vorstellung der Eckpunkte der Förderrichtlinie
Ernst Grund, RKW Nord: Erläuterung der notwendigen Schritte zur Antragstellung inklusive Prognose
Praxisbericht Stadt Burgdorf, Jan Christian Mund: Sanierung HallenFreibad
Praxisbericht Hansestadt Uelzen, Laura Elger: Grundschule, Turnhalle und Theater

Alle Informationen zur Förderrichtlinie und Antragstellung finden Sie auf der Produkt-Seite der NBank. Hier steht auch eine Liste der Sachverständigen zur Verfügung, die mit der notwendigen „Prognose gem. 4.2.1 der Richtlinie" beauftragt werden können.

Informationen zur Antragstellung

Anhand einer von der NBank bereitgestellten Checkliste sollten die Antragstellende Istitutionen vor Einreichung des Antrags prüfen, ob alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Nur vollständige Anträge werden bearbeitet und im Rahmen des Scorings berücksichtigt. Die Antragsunterlagen müssen digital und teilweise auch postalisch bis zum Tag des jeweiligen Antragstichtages bei der NBank eingereicht werden. Der Poststempel der NBank ist maßgeblich für den fristgerechten Eingang. Generell können Institutionen mehrere Anträge stellen – auch zu einem Stichtag für dieselbe Liegenschaft.

Gemäß Richtlinie muss eine fossile Energieeinsparung / CO2-Einsparung nachweislich erzielt werden. Hierfür hat ein autorisierter Sachkundiger eine Prognose zu erstellen. Die NBank bietet Merkblätter zur Erstellung der Prognose. Kommunen sollten frühzeitig eine/n Sachverständige/n einbeziehen. Der/die Sachverständige darf jedoch in keinem weiteren Zusammenhang mit dem Projekt stehen, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. So darf er/sie bspw. für die Kommune nicht im Nachgang die Projektumsetzung begleiten.

Sonstige Hinweise

Es gibt zwei Antragsstichtage im Jahr: 1. März und 1. September*. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird nur im Ausnahmefall (z. B. technisch nicht zur Verfügung stehende Haushaltsmittel zum Jahresbeginn) genehmigt.

*AKTUELL: Einmalige Verschiebung des Antragsstichtags vom 01.09.2023 auf den 15.12.2023. Relevant ist der Eingang des unterschriebenen Originalantragsformulars im Hause der NBank oder einer ihrer Geschäftsstellen.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Scoringverfahren. Um im Scoringverfahren berücksichtigt zu werden, müssen die Anträge eine Mindestpunktzahl aufweisen – davon mindestens 40 Punkte für richtlinienspezifische fachliche Bewertungskomponenten und 20 Punkte im Bereich der Querschnittsziele (wie Gleichstellung und Gute Arbeit). Kommunen haben zu allen aufgeführten Bewertungskriterien Stellung zu nehmen. Anträge mit den höchsten Scoringwerten erhalten positive Zuwendungsbescheide. Wenn ein Antrag beim ersten Stichtag nicht berücksichtigt worden ist (wegen des Scoring-Ergebnisses), kann der Antrag bei einem zukünftigen Antragsstichtag noch einmal eingereicht werden.

Hier finden Sie eine Übersicht über die während der Veranstaltung gestellten Fragen und Antworten (FAQ).

 

 

Für Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das NBank-Team:

Kommunalberatung
E-Mail: kommunalberatung@nbank.de
Hotline: 0511-30031-9333

Das Protokoll der Fragen und Antworten wird nach Bearbeitung ergänzt und per Mail an die Teilnehmenden verschickt.

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