Die KEAN befasst sich seit vielen Jahren mit Themen wie Energiesparen und Energieeffizienz in Unternehmen. So bietet sie bspw. kostenfreie Initialberatungen für KMU zu Solarenergie oder auch Energie- und Materialeffizienz an. Beide Handlungsfelder profitieren von SmartMetern – jene schaffen nämlich Transparenz über den Stromverbrauch.
Moderne Infrastruktur für die Energiewende
SmartMeter sind im Rahmen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende aus dem Jahr 2016 gesetzlich verpflichtend. Auf Grundlage dieses Gesetzes soll eine moderne Infrastruktur für die Energiewende geschaffen werden. Intelligente Messsysteme (SmartMeter) bilden dabei die Schlüsseltechnologie für die Digitalisierung der Energiewende. Sie versorgen alle Akteure – vom Netzbetreiber über den Stromlieferanten bis hin zum Verbraucher wie Unternehmen – mit Informationen zu Erzeugung und Verbrauch. SmartMeter bestehen aus einer modernen Messeinreichung und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten Smart Meter Gateway.
Seit Anfang 2020 hat nun der Rollout des Messwesens auf intelligente Messsysteme begonnen. Bis zum Jahr 2032 soll dieser abgeschlossen sein. Für Verbraucher mit mehr als 6.000 kWh Strom oder auch Besitzer einer Stromerzeugungsanlage mit einer installierten Leistung größer 7 kW sind SmartMeter verpflichtend. Die Kosten für Einbau und Betrieb sind gestaffelt nach dem Verbrauch; z. B. 130 EUR/Jahr bei einem Verbrauch von 20.000 kWh; 200 EUR/Jahr bei einem Verbrauch von 100.000 kWh.
Was es beim Einbau zu bedenken gibt
Sofern ein Unternehmen nicht selbst aktiv wird, wird der grundzuständige Messstellenbetreiber (§ 2 Nr. 3 MsbG) den Einbau vornehmen. Dies muss er sechs Monate vorher ankündigen. Unternehmen haben jedoch auch die Wahl selbst einen (zertifizierten) wettbewerblichen Messstellenbetreiber & -dienstleister zu beauftragen. Insbesondere wenn ein Unternehmen mehrere Standorte in verschiedenen Netzgebieten hat, sollte es einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen. So fließen die Daten aller Standorte in nur einem Portal (Software) zusammen, da jeder Messstellenbetreiber seine eigene Software verwendet. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber bieten zudem oftmals auch mehr Leistung: So variiert die zeitliche Taktung der Übertragung von einmal jährlich, über 15-Minutenwerte (wie bei der registrierende Leistungsmessung RLM) bis hin zur sekundengenauen Messung (Liveansicht) je nach Anbieter. Bei entsprechender Taktmessung erhält das Unternehmen einen detaillierten Lastgang. Im Gegensatz zu einer jährlichen Summenabrechnung ist das Unternehmen nun in der Lage, den Verbrauch zu verifizieren, ihn bspw. Anlagen und Maschinen zuzuordnen und somit auch aktiv einzugreifen.