Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes verabschiedet

Niedersachsen will mit ambitionierten Zielen fünf Jahre früher klimaneutral werden

Am 11. Dezember 2023 wurde die Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes im Landtag in Hannover verabschiedet. „Mit der Novelle des Gesetzes reduzieren wir das verfügbare CO2-Budget noch einmal deutlich, ermöglichen mehr Wind- und Solarenergie und erfüllen die internationalen Klimaziele. Niedersachsen wird damit zum Energiewende- und Klimaschutzvorreiter in Deutschland“, kommentiert Klimaschutzminister Christian Meyer die Verabschiedung des Gesetzes.

Die Novelle umfasst dabei unter anderem die Anhebung der Klimaziele – so sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen des Landes um 75 Prozent und bis 2035 um 90 Prozent gesenkt werden. Die Treibhausgasneutralität soll 2040 erreicht werden. Hierbei nimmt das Land eine Vorbildrolle ein – denn die Landesverwaltung soll bereits bis 2035 treibhausgasneutral werden.

Zur Erreichung der Klimaziele sollen u.a. die folgenden Maßnahmen beitragen:

➤ Klimacheck, Klimavorrang und Klimaturbo: Vor dem Erlass von Gesetzen und Verordnungen sind künftig die Auswirkungen auf die Klimaziele zu prüfen. Klimaschutz erhält zudem in Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren ein besonderes Gewicht. Darüber hinaus sollen alle klimarelevanten (Genehmigung-)Verfahren des Landes in den Behörden zur Beschleunigung künftig vorrangig bearbeitet werden.

➤ Die bestehende PV-Pflicht wird ab 1.1.2025 auf den Bereich der grundlegenden Dachsanierung und der Sanierung von Parkplätzen ausgeweitet.

➤ Ein neu einzurichtender Klimarat soll die Landesregierung in Bezug auf die Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik beraten.

➤ Vorgabe zur Einführung eines Klimaschutzmanagements für alle Landkreise und kreisfreien Städte.

➤ Kommunen erhalten im Kontext der Kommunalen Wärmeplanung einen erleichterten Zugang zu den Daten der örtlichen Energieversorger für eine fachgerechte Planung der Wärmenetze.

Kommunen erhalten finanzielle Unterstützung

Um die kommunalen Pflichtaufgaben zu erfüllen, erhalten die niedersächsischen Kommunen vom Land finanzielle Unterstützung

➧ Ab 1.1.2024 finanziert das Land mit insgesamt 11,7 Millionen Euro pro Jahr die kommunale Wärmeplanung und das Erstellen von Klimaschutzkonzepten in den Kommunen.

➧ Ab 1.1.2026 stellt das Land pro Jahr zusätzlich 2,02 Millionen Euro für ein Klimaschutzmanagement und 1,94 Millionen Euro für die Erstellung von Entsiegelungskatastern bereit.

Weitere Informationen

Die aus unserer Sicht wichtigsten Regelungen der Novelle finden Sie in einem ausführlichen Artikel hier. 

Die Novelle des NKlimaG finden Sie hier (VORIS). 

Newsletter
abonnieren