Novellierung mit verschärften Klimazielen und vielfältigen Maßnahmen

Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes beschlossen

Ende Juni wurde in Hannover die Novelle des niedersächsischen Klimagesetzes beschlossen. Mit der Novelle geht eine Verschärfung der Klimaziele, eine PV-Pflicht für alle Neubauten, eine stärkere Vorbildfunktion der Landesverwaltung, kommunale Klimaschutzpflichtaufgaben und eine Reihe weiterer Maßnahmen einher.

„Wir haben hier heute eines der modernsten und weitestgehenden Klimagesetze bundesweit beschlossen.", so kommentierte Umweltminister Olaf Lies die Novelle, die die niedersächsischen Klimaschutzziele weiter forciert und hierzu verschiedene Maßnahmen und Impulse gibt.

So wird der CO2-Reduktionspfad weiter verschärft; bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 gesenkt werden. Ziel ist es zudem, die Treibhausgasneutralität bereits 2045 zu erreichen – 5 Jahre früher als bislang geplant. Um die Umsetzung dieses Ziels sicherzustellen, werden weitere gesetzliche Zwischenziele implementiert, die eine Reduktion um 76 Prozent bis 2035 und um 86 Prozent bis 2040 vorsehen.

Ausbau der Erneuerbaren wird beschleunigt

Neben der Verschärfung der Klimaschutzziele geht es in der Novelle des Klimagesetzes jedoch auch um Maßnahmen, die zum Erreichen der Ziele führen sollen. So sieht das neue Klimagesetz eine Photovoltaikpflicht für alle Neubauten vor – bislang war diese Pflicht lediglich für gewerbliche Neubauten vorgesehen. Die Solarpflicht gilt bei der Errichtung neuer Gebäude mit einer Dachfläche von mindestens 50m. Bei Gewerbebauten gilt die Regelung für alle Neubauten, deren Bauanträge, Anträge auf bauaufsichtliche Zustimmung oder die Mitteilung nach § 62 Abs. 3 nach dem 31. Dezember 2022 übermittelt werden; bei Wohngebäuden ist der Stichtag der 31. Dezember 2024 und bei allen anderen Neubauten der 31. Dezember 2023.

Vorgesehen ist auch eine PV-Pflicht auf geeigneten offenen Parkplätzen oder Parkdecks mit mehr als 50 Parkplätzen. 

Um mehr Tempo in den Ausbau der Erneuerbaren zu bekommen, werden zudem Flächen- und Leistungsziele für Wind- und Solarenergie ausgewiesen. Mindestens 1,7 Prozent der Landesfläche soll demnach bis 2027 für die Windenergienutzung ausgewiesen werden; 2033 soll der Wert bei 2,2 Prozent der Landesfläche liegen. Bis 2033 soll zudem 0,47 Prozent der Landesfläche für die PV-Nutzung ausgewiesen werden. 

Bis Ende 2035 soll die PV-Leistung in Niedersachsen mindestens 65 Gigawatt betragen – ein ambitioniertes Ziel, das durch die genannte PV-Pflicht in neuen Gebäuden, aber auch durch vereinfachte Genehmigungsverfahren (z.B. in der Umgebung von Kulturdenkmälern) erreicht werden soll. Weitere hilfreiche Impulse zur Stärkung der Photovoltaik lieferten auch die Vorträge während des diesjährigen Forums Solarenergie. Die Vorträge können Sie hier noch einmal nachverfolgen.

0,47 Prozent der Landesfläche werden laut Novelle bis 2033 für die PV-Nutzung ausgewiesen. ©290987813_rigshyphoto_shutterstock

Landesverwaltung mit Vorbildfunktion

Zu dem Erreichen der Klimaziele will auch das Land beitragen und hierzu eine stärkere Vorbildfunktion einnehmen. So soll die Landesverwaltung bereits zehn Jahre früher als bisher geplant, nämlich im Jahr 2040 klimaneutral sein. Hierzu ist eine PV-Pflicht für alle Landesliegenschaften vorgesehen. Ziel ist es, bis 2025 eine PV-Belegung von 30% auf geeigneten Dachflächen zu erreichen; 2040 sollen 100 Prozent dieser Flächen belegt sein.

Geplant sind auch ehrgeizigere Energie-Effizienzstandards bei Landesgebäuden, eine Umstellung des Fuhrparks des Landes auf emissionsfreie Antriebe bis 2030 und ein CO2-Schattenpreis im Vorfeld der Vergabe von Beschaffungsaufträgen. 

 

Kommunale Pflichtaufgaben sollen Klimaschutz vor Ort stärken

In niedersächsischen Kommunen ist vorgesehen, bestimmte kommunale Pflichtaufgaben wie Klimaschutzkonzepte für die eigene Verwaltung, Beratung der angehörigen Gemeinden zu Klimaschutzfördermitteln, eine Pflicht zur Erstellung von Entsiegelungskatastern zur Klimafolgenanpassung oder auch die Pflicht für Mittel- und Oberzentren, bis zum 31.12.2026 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. 

Speziell zum Thema der kommunalen Wärmeplanung bietet die KEAN vielfältige Informationen. So gibt es einen Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung - ein aktuelles „Gutes Beispiel" aus den Landkreisen Friesland und Wittmund zeigt auf, wie die kommunale Wärmeplanung konkret durchgeführt werden kann.

Um den Einstieg in die kommunale Wärmeplanung für niedersächsische Kommunen zu erleichtern, lässt die KEAN im Auftrag des Landes zudem eine gebäudescharfe Wärmebedarfskarte erstellen. Die Arbeiten hierzu beginnen derzeit. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2023 geplant.

Weitere Informationen zur Novelle: 

Die Novelle wurde im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt vom 05.07.2022 veröffentlicht. Das Dokument steht auf der folgenden Seite zum Download bereit. 

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