Wer plant welche Neutralität?
Die europäischen Klimaziele aus dem „EU Green Deal" beziehen sich auf "Netto-Null-Treibhausgasemissionen" (EU Green Deal), der deutsche Klimaschutzplan 2050 spricht von "Netto-Null-Emissionen" (BMU Klimaschutzplan 2050) und meint damit auch Treibhausgasneutralität, welche im Bundes-Klimaschutzgesetz definiert wird. Das Niedersächsische Klimagesetz zielt ebenfalls auf die Minderung der Treibhausgase und folgt ebenfalls dem Konzept der Treibhausgasneutralität.
Für die Zielsetzung in Kommunen gibt es eine Empfehlung der Umweltbundesamtes, die
Begriffe trennscharf gemäß den oben genannten Definitionen von Treibhausgas- und Klimaneutralität zu verwenden. In der Regel setzen sich Kommunen das Ziel der Treibhausgasneutralität – da es das ist, was Kommunen anstreben und beeinflussen können. Wichtig ist hier wie auch bei Unternehmen der so genannte Bilanzierungsrahmen, also welche Emissionen mit bilanziert werden und welche nicht.
Bei Gebietskörperschaften bezieht sich der Bilanzierungsrahmen i.d.R. auf das Territorium. Das bedeutet, dass Emissionen, die durch importierte Produkte hervorgerufen werden, nicht mit eingeschlossen sind, sondern dort erfasst werden, wo sie produziert werden. Energie wird dort bilanziert, wo sie verbraucht wird. So wird sichergestellt, dass bei der Bilanzierung keine Doppelungen auftreten oder Treibhausgase unter den Tisch fallen.
Für Unternehmen gab es bislang keine klare Definition, wann sie sich „klimaneutral" nennen dürfen. Sie verwenden bis heute häufig die transnationale Methodik des Greenhouse Gas Protocols. Am 30. November 2023 hat die Internationale Normungsorganisation (ISO) eine neue Norm zu “carbon neutrality” veröffentlicht (ISO14068-1 2023). Bis dahin sollten sich Unternehmen an den Hinweisen aus der Britischen Norm BS PAS 2060:2014-04-30 orientieren:
- Die THG-Bilanz soll 100% der Emissionen aus Scope 1 (direkte Emissionen am Standort) und 2 (indirekte, energiebedingte Emissionen) enthalten sowie alle Emissionen aus Scope 3 (vor- und nachgelagerte Emissionen), die mehr als 1% zum gesamten Footprint beitragen.
- Die Reduktion der Emissionen ist mit einem Jahresplan aufzuzeigen.
- Die Kompensation der übrigen Emissionen erfolgt jährlich mit hochwertigen Zertifikaten (z.B. Gold Standard).
Fazit:
Staaten, Bundesländer, Kommunen und Unternehmen setzen sich Klimaschutz-Ziele und streben Neutralität an. Viele verwenden den Begriff der „Klimaneutralität", auch wenn sie eigentlich die „Treibhausgasneutralität" oder „CO2-Neutralität" meinen. Daher ist es wichtig, dass eindeutig konkretisiert wird, was gemeint ist.
Die KEAN richtet den Fokus ihrer Arbeit auf die Reduktion von Treibhausgasen, daher beziehen wir uns auf den Begriff „Treibhausgasneutralität". Auch wenn der Begriff Klimaneutralität bereits gesetzt oder in der Sprachpraxis etabliert ist, wie z.B. beim Projekt „Klimaneutrale Schule" oder dem neuen Beratungsangebot für Unternehmen „Transformationsberatung – Impuls Klimaneutralität", nutzen wir diesen im Sinne von Treibhausgasneutralität.
Für alle Konzepte gilt jedoch stets die Prämisse: Emissionen vermeiden – reduzieren – und die nicht vermeidbaren Emissionen ausgleichen.
