- Arbeitsfelder
- Themen
- Energieberatung
- Förderprogramme
- Gesetze + Normen
- Aus der Praxis
- Aktuelles
- Veranstaltungen
- Über uns
Durch eine effiziente Verwendung von Energie sowie die verstärkte Versorgung mit erneuerbaren Energien können Kommunen ihre Energiekosten in den eigenen Liegenschaften deutlich senken und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet in Kooperation mit den regionalen Klimaschutzagenturen und weiteren Partnern Kom.EMS-Beratungen mit qualifizierten Coaches für niedersächsische Kommunen an.
Was ist Kom.EMS?
Kom.EMS ist ein System zur Implementierung eines Energiemanagements in kommunalen Verwaltungsstrukturen. Mit Hilfe des Energiemanagements können die kommunalen Energieverbraucher (Gebäude, Liegenschaften und Straßenbeleuchtung) deutlich energieeffizienter beheizt, gekühlt und ganz allgemein genutzt werden. Hierzu werden die kommunalen Energieverbräuche einem stetigen Controlling unterzogen. Die hieraus entstehenden Erkenntnisse bilden unter anderem auch die Basis für kommunale Investitionsentscheidungen, beginnend vom Anbieterwechsel zur energetischen Sanierung oder auch zur Aufdeckung von Bauschäden oder verschleppter Anlagenwartung, die sich unter Umständen durch exorbitante Energieverbräuche bemerkbar machen können. Hier mehr erfahren.
Hintergrund
Kommunale Verwaltungen stehen gegenwärtig vor der Aufgabe Energiemanagement professionell umzusetzen, häufig ohne dass die notwendigen verwaltungsinternen Strukturen hierfür gegeben sind. Mit Hilfe von Kom.EMS erhalten Kommunen einen „roten Faden" und durch qualifizierte Coaches direkte Unterstützung Energiemanagement in der Verwaltungsstruktur zu implementieren.
Die Coaches
Die registrierten Kom.EMS-Coaches unterstützen die Kommunen im Prozess der Implementierung des kommunalen Energiemanagements und erhalten ein separates Zugriffsrecht auf die online zugängliche Kom.EMS-Software („Kom.EMS-Qualitätssicherung").
Mit Hilfe der Software können Kommunen strukturiert alle Schritte abarbeiten, die zur Einführung des Kommunalen Energiemanagements in der Verwaltung erforderlich sind. Die Software bietet auch ein sehr umfassendes Arbeitshilfenpaket („Kom.EMS-Wissensportal") und die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt Berichte zur Darstellung des Sachstands zu generieren.
Zusätzlich gibt es das Nachschlagewerk „Kom.EMS-Leitfaden" als pdf-Druckwerk und einen Schnell-Selbst-Check für Kommunen („Kom.EMS-Check") zur Vorabfrage, wie der Status des Kommunalen Energiemanagements ist und ob Kom.EMS noch erforderlich ist.
Ablauf der Beratung
Energiemanager und Energieteam der betreuten Kommune werden durch den Energiecoach für eine dauerhafte Etablierung zunächst bei nachfolgend aufgeführten Punkten in den Prozess eingeführt, angeleitet und begleitet:
› Prozessstrukturierung, -planung, -organisation und –moderation
› Entwurf und Anpassung kommunaler Energierichtlinien
› Erfassung, Zuordnung und Bewertung von Energieverbrauchsdaten, Baselinebildung, Auswahl prioritärer Liegenschaften
› Ableitung von Einsparzielen und Erstellung eines Maßnahmenplans für organisatorische sowie nicht- und geringinvestive Optimierungsmaßnahmen
› Betriebsoptimierung prioritärer Liegenschaften
› Kommunikation, Dokumentation und Berichtswesen
› Perspektivische Planung und Verstetigung
› Moderation von Energieteam und Netzwerktreffen
Hier finden Sie eine Übersicht der bei uns gelisteten zertifizierten Kom.EMS-Coaches.
Kommunale Gebietskörperschaften, die eine Kom.EMS- Zertifizierung anstreben.
Im Einzelnen:
Grundsätzlich obliegt diese Frage der individuellen Vereinbarung zwischen Kommunalverwaltung und Kom.EMS-Coach. Über die Kommunalrichtlinie werden über 36 Monate max. 45 Arbeitstage gefördert.
Die Beratung findet digital über das Onlineportal in der Qualitässicherung von Kom.EMS statt. Bei Bedarf kann also auch überregional an einer Beratung teilgenommen werden. Zu ausgesuchten Aspekten findet eine Beratung auch vor Ort statt.
Die Beratung erfolgt nach individueller Vereinbarung zwischen Kommune und Kom.EMS-Coach.
Die Beratungen sind im Rahmen der aktuellen Kommunalrichtlinie der NKI förderfähig. Hier werden 45 Arbeitstage über 36 Monate mit 70 Prozent bis max. 90 Prozent der Beratungskosten übernommen.
Verena Michalek
0511 89 70 39-28
verena.michalek [at] klimaschutz-niedersachsen.de