Impulsberatung Solarcheck für Sportvereine

Etwa die Hälfte aller Sportvereine in Niedersachsen verfügt über eigene Sportanlagen. Darunter sind zu einem großen Anteil Vereinsheime und Funktionsgebäude, Sport-, Reit- sowie Tennishallen, Schützen- und Bootshäuser. Insgesamt wurden im Rahmen einer Bestandserhebung aus dem Jahr 2018 knapp 5.500 Gebäude von den Sportvereinen angegeben. Dieses Potenzial soll verstärkt für die Errichtung von Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlagen ausgeschöpft werden.

Im Rahmen eines Kooperationsprojekts vom LandesSportBund Niedersachsen e.V. und der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) – gefördert durch das Niedersächsische Umweltministerium – können niedersächsische Sportvereine eine kostenlose Impulsberatung „Solar" beantragen. Insgesamt stehen Mittel für 150 Solarchecks bis Ende 2025 zur Verfügung.

Im ersten Schritt erhalten alle interessierten Mitgliedsvereine nach der Anmeldung beim LSB eine Checkliste, um Basisdaten zum Objekt/Gebäude des Vereins zu erfassen. Erfüllen die erhobenen Rahmendaten des Vereinsobjekts gewisse Mindestkriterien für eine Impulsberatung, erhalten Sie vom LSB eine Bestätigung und können dann aus dem Pool der KEAN eine Solarberaterin bzw. einen Solarberater auswählen und online offiziell Ihr Interesse an einem Vor-Ort-Termin bekunden.

Die Beratung

Bei diesem rund 2-stündigen Vor-Ort-Impulsberatung prüft die Beraterin oder der Berater, ob die Gebäude für den Einsatz von Solaranlagen geeignet sind und in welcher Form diese Anlagen realisiert werden können. Diese Prüfung umfasst die Bemessung der zu installierenden Leistung sowie die Rahmenbedingungen für den eventuellen Einsatz eines Speichers.

Ebenso wird gemeinsam überlegt, ob der Solarstrom selbst genutzt, oder ob auch eine Verpachtung von geeigneten Dächern in Frage kommt. Dazu werden verschiedene Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der rechtlichen Rahmenbedingungen von Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen in die Überlegungen mit einbezogen.

Abschließend erhalten Sie einen Bericht über wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen, Förderprogramme und die nächsten Schritte zur Umsetzung.

Die Bedingungen
Für die beratenen Sportvereine ist die Beratung im Wert von 900 Euro kostenfrei. Die beratenen Sportvereine erklären sich mit einer telefonischen Nachfrage sowie der elektronischen Zustellung des Beratungsberichts an LSB und die KEAN im Rahmen der Qualitätssicherung einverstanden. 

So geht's

  • Anmelden beim LSB; Gebäudedaten für den Vor-Check eintragen
  • Nach der Bestätigung durch den LSB wählen Sie aus der Beraterliste eine anerkannte Solarfachkraft bzw. ein Beratungsbüro aus. Den Link dazu erhalten Sie vom LSB per E-Mail.
  • In der gleichen E-Mail vom LSB erhalten Sie auch einen Link zur Interessenbekundung. Bitte füllen Sie diese online aus, dabei geben Sie auch an, wer die Beratung durchführen soll. Anschließend schicken Sie die Interessenbekundung als unterschriebenen Scan an die ausgewählte Solarfachkraft.
  • Sie reichen Ihre Interessenbekundung online ein, dabei geben Sie auch an, wer die Beratung durchführen soll. Anschließend schicken Sie die Interessenbekundung als unterschriebenen Scan an die ausgewählte Solarfachkraft.
  • Die Solarfachkraft nimmt anschließend Kontakt zur KEAN auf. Nach Prüfung vergibt die KEAN dann einen Auftrag an die ausgewählte Fachkraft bzw. das Beratungsbüro.
  • Vor-Ort Termin (Beratungsbestätigung ist zu unterzeichnen).
  • Berichterstellung und Übergabe an den Sportverein durch die Solarfachkraft.
  • Nach Abschluss der Beratung und Übergabe des Berichtes stellt die Solarfachkraft die Rechnung an die KEAN, dabei legt sie eine Kopie des Beratungsberichts vor.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung einer Impulsberatung Solar besteht nicht.

FAQ zur Impulsberatung

Ich habe Fragen zur Impulsberatung Solar für Sportvereine. Wer ist mein Ansprechpartner?

Holger Fuhrmann vom LandesSportBund Niedersachsen e.V.: 0511/1268-155, hfuhrmann@lsb-niedersachsen.de

Berater wenden sich bei verwaltungstechnischen Fragen bitte an die KEAN: impulsberatungen@klimaschutz-niedersachsen.de

Unter welchen Voraussetzungen kann mein Sportverein eine Impulsberatung Solar in Anspruch nehmen?
  • Das Gebäude befindet sich im Vereinseigentum bzw. es wurden langfristige Pachtverträge abgeschlossen, die regeln, dass der Sportverein für die Unterhaltung der Gebäude verantwortlich ist.
  • Stromverbrauch von mindestens 5.000 kWh Strom
  • Dachfläche von mindestens 100 qm
  • Warmwasserverbrauch von mindestens 200 m³ über Kessel oder 100 m³ über Durchlauferhitzer

Diese Daten werden im Rahmen des Vor-Checks durch den LSB abgefragt.

Nachdem der Sportverein die Interessenbekundung an den Berater geschickt hat, wird dieser von der KEAN beauftragt, die Impulsberatung durchzuführen. Wer ist über den Beratungstermin zu informieren?

Der LandesSportBund Niedersachsen e. V. (LSB) ist unverzüglich über den Beratungstermin zu informieren: E-Mail: sru@lsb-niedersachsen.de. Ein Vertreter des LSB hat die Möglichkeit, am Termin teilzunehmen. Die Terminabstimmung findet ausschließlich zwischen Berater und Sportverein statt.

Welche Beraterinnen bzw. Berater sind qualifiziert, die Impulsberatung Solar für Sportvereine durchzuführen?

Die Impulsberatung darf ausschließlich von den im Beraterpool der KEAN gelisteten Beraterinnen und Beratern durchgeführt werden. Für die Listung ist der Nachweis von Beratungserfahrung, Referenzen und Qualifikationen notwendig. Ferner erhalten die Beraterinnen und Berater eine Einweisung/Schulung durch den LSB.

Zum Beraterpool „Impulsberatung Solar für Sportvereine"

Der Berater bzw. die Beraterin möchte den geplanten Vor-Ort Termin online durchführen. Ist das ebenfalls möglich?

Nein, es ist von der KEAN explizit vorgesehen, dass dieser in Präsenz, also Vor-Ort bei Ihrem Sportverein, stattfindet. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist die KEAN unverzüglich durch Ihren Verein oder das Beratungsunternehmen – zwecks Abstimmung – über das weitere Vorgehen zu kontaktieren.

Der Beratungsbericht: Was ist zu beachten?

Der Beratungsbericht ist Teil der Beratungsleistung. Sie erhalten diesen zeitnah durch den Berater oder die Beraterin. Kontaktieren Sie das Beratungsunternehmen oder die KEAN direkt, falls es bei der Übersendung des Berichts zu Verzögerungen kommt. In der Regel sollte der Bericht spätestens vier Wochen nach dem Beratungstermin vorliegen.

In Ihrer Nähe

Beraterinnen und Berater für die Impulsberatung Solarcheck für Sportvereine

Kontakt

Holger Fuhrmann - LandesSportBund Niedersachsen

0511/1268-155
hfuhrmann [at] lsb-niedersachsen.de

Kontakt

Ann Kruse

0511 89 70 39-41
ann.kruse [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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