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Die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft ist ein umfassender Prozess, der von den Unternehmen individuell angegangen werden muss. Die "Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität" soll niedersächsischen Unternehmen helfen, den Prozess zu starten und zu strukturieren.
Gerade in Zeiten von stark steigenden Energie- aber auch Materialkosten bekommt die ganzheitliche Betrachtung aller Verbräuche in einem Unternehmen eine noch größere Bedeutung. Wichtig ist auch, dies strukturiert zu tun mit fachmännischer Unterstützung.
Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet seit Beginn des Jahres 2022 mit ihren regionalen Kooperationspartnern eine kostenfreie Transformationsberatung für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) an (siehe Flyer). Über den Weg von der Transformationsberatung zum ausgearbeiteten Transformationsplan konnten sich Unternehmen zudem bei einer Online-Veranstaltung im März 2024 informieren.
Die Transformationsberatung unterstützt den Einstieg in eine umfassende Transformation der Unternehmen in Richtung Klimaneutralität bzw. in ein Klimamanagement im Unternehmen. Interessierte Unternehmen wenden sich über die Interessenbekundung an die KEAN und erhalten - je nach Verfügbarkeit - eine Beratung im Wert von 900 Euro. Ein von der KEAN anerkannter Energie- und Klimaschutzberater (m/w/d) wirft dabei einen ganzheitlichen Blick auf das Unternehmen und möchte im Einzelnen:
1. Die Hintergründe, Funktionsweise und Logik von Klimaneutralität und Treibhausgas-Bilanzierung vermitteln,
2. Die wesentlichen betrieblichen Treibhausgas-Quellen identifizieren und grob quantifizieren sowie
3. Ein Klimaschutzziel und einen Fahrplan mit den Schwerpunkten für die weitere Umsetzung erarbeiten und die Nutzung weiterer Beratungsmodule vereinbaren.
4. Die Voraussetzungen schaffen, dass das Unternehmen einen förderfähigen Transformationsplan im Rahmen der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" erstellen kann.
Dabei wird auch herausgearbeitet, was Klimaneutralität eigentlich bedeutet und wann sich Ihr Unternehmen klimaneutral nennen darf. Denn die Begriffe "Klimaneutralität, Treibhausgasneutralität und CO2-Neutralität" werden oftmals synonym verwendet. Eine umfassende Erläuterung liefert der Beitrag "Stichwort: Klimaneutralität"
Bei der "Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität" geht es sinngemäß um das Ziel, Treibhausgasneutralität zu erreichen.
Durchgeführt werden die Beratungen durch qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater aus einem Beraterpool.
Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Transformationsberatung für KMU nutzen:
Das Unternehmen
Die Transformationsberatung - Impuls Klimaneutralität wird landesweit angeboten. Regionale Ansprechpartner finden Sie hier:
Liste der regionalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Um eine kostenfreie Transformationsberatung zu erhalten, füllen Sie bitte die Interessenbekundung aus.
Sie erhalten dort Informationen zur Transformationsberatung, erklären Ihr Interesse an einer Beratung und geben eine kurze Selbsterklärung ab, die sich auf die Förderbedingungen bezieht.
Die Transformationsberatungen für KMU - Klimaneutralität werden von dafür qualifizierten Energieberaterinnen und -beratern durchgeführt. Diese werden von der KEAN ausgewählt und zusätzlich für die Transformationsberatungen geschult. Eine interaktive Suche im Beraterpool erleichtert Ihnen die Auswahl!
Ja, wenn Ihr Unternehmen die Kriterien gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (Mai 2003) erfüllt. Wörtlich:
Nein, Mitglieder der Landwirtschaftskammer können das Transformationsberatungsangebot der KEAN leider nicht in Anspruch nehmen. Die Transformationsberatungen können ausschließlich von Mitgliedern der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) genutzt werden.
Ausschnitt aus der Interessensbekundung
Ja, die Beratung ist für Unternehmen kostenfrei, die die Bedingungen erfüllen!
Die Transformationsberatungen dürfen ausschließlich von den im Beraterpool der KEAN gelisteten Beraterinnen und Beratern durchgeführt werden. Für die Listung ist der Nachweis von Beratungserfahrung, Referenzen und Qualifikationen notwendig. Ferner erhalten die Beraterinnen bzw. Berater eine Einweisung/Schulung durch die KEAN.
• Zum Beraterpool „Transformationsberatung für KMU – Impuls Solar"
• Zum Beraterpool „Transformationsberatung für KMU – Impuls Energie- und Materialeffizienz"
• Zum Beraterpool „Transformationsberatung für KMU – Impuls KIimaneutralität"
Das Transformationsberatungsangebot der KEAN ist begrenzt hinsichtlich der Anzahl von Beratungen bzw. der Laufzeit des jeweiligen Transformationsberatungsangebots.
Im Falle der Transformationsberatung für KMU (Solar, Energie- und Materialeffizienz, Klimaneutralität) bedeutet das: Eine Beratung je Angebot pro Unternehmen innerhalb der letzten zwei vollständig abgelaufenen Kalenderjahre.
Nein, es ist von der KEAN explizit vorgesehen, dass dieser in Präsenz, also Vor-Ort in Ihrem Unternehmen, stattfindet. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist die KEAN unverzüglich durch Ihr Unternehmen oder das Beratungsunternehmen - zwecks Abstimmung - über das weitere Vorgehen zu kontaktieren.
Ihr Unternehmen hat einen Vorteil aus der Beratungsförderung des Landes, da Sie die Beratungsleistung kostenfrei erhalten. Aus diesem Grund ist die KEAN verpflichtet, die Beratungen der Unternehmen als beihilferechtliche Tätigkeit zu betrachten. Das hat zur Konsequenz, dass die Beratungen als Förderung nach der De-minimis-Verordnung eingestuft werden.
Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie die De-minimis-Beihilfen angeben, die Sie in den vorangegangenen 3 Jahren erhalten haben. Eine neue De-minimis-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der Höchstbetrag von 300.000 Euro innerhalb des laufenden Dreijahreszeitraums dadurch nicht überschritten wird.
Die KEAN weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung des Beihilferechts ausschließlich in der Verantwortung des beratenen Unternehmens liegt.
Laut den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hängt die Frage, ob die Corona -Überbrückungshilfen zu den De-minimis Beihilfen zählen, von der Art der Überbrückungshilfe (I, II, etc.) ab. Informationen dazu finden Sie hier unter „A) der beihilferechtlich relevanten Regelungen > Überblick für Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberbeihilfen". Dort ist angegeben, dass die Überbrückungshilfen I, II und III Plus sowie die November- und Dezemberbeihilfen sich neben der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 auch auf die De-minimis Verordnung stützen.
Um zu erfahren, ob Ihr Unternehmen Überbrückungshilfen erhalten hat, die sich auf die De-minimis Verordnung stützen, empfehlen wir Ihnen mit den Kollegen der NBank Kontakt aufzunehmen. Die NBank erreichen Sie telefonisch unter 0511/ 30031-9333 oder per Mail unter beratung@nbank.de .
Der Beratungsbericht ist Teil der Beratungsleistung. Sie erhalten diesen zeitnah durch den Berater oder die Beraterin. Kontaktieren Sie das Beratungsunternehmen oder die KEAN direkt, falls es bei der Übersendung des Berichts zu Verzögerungen kommt. In der Regel sollte der Bericht spätestens 4 Wochen nach dem Beratungstermin vorliegen.
Hinweis: Die KEAN erhält eine Kopie des Beratungsberichts. Dieser wird zur Qualitätssicherung der Beratung stichprobenartig ausgewertet.
Grundsätzlich ja. Für die Transformationsberatungen für KMU – Solar sowie Energie- und Materialeffizienz muss hierfür durch den Berater bzw. die Beraterin festgestellt werden, dass die geforderten Mindestenergiekosten (netto/Jahr) erreicht werden. Im Falle der Impulsberatung Solar für Kommunen muss entsprechend der jährliche Stromverbrauch abgeschätzt werden. Für die Inanspruchnahme muss dieser mindestens 10.000 kWh/Jahr oder das Potenzial für eine PV-Anlage von mindestens 30 kWp (> 300 m2 Dachfläche) betragen.
Ann Kruse
0511 89 70 39-41
ann.kruse [at] klimaschutz-niedersachsen.de