Verkehrswende mit und im Unternehmen

Impulsberatung für KMU - Betriebliches Mobilitätsmanagement

Ver­stopf­te Ver­kehrs­we­ge, hohe Kos­ten und Stress sind nur eini­ge der Pro­ble­me, denen sich Unter­neh­men heu­te im Bereich Mobi­li­tät stel­len müs­sen. Vom Arbeits­weg bis zur Aus­lie­fe­rung von Pro­duk­ten, nach­hal­tig gestal­te­te Mobi­li­tät führt zu Kos­ten­sen­kun­gen und för­dert nach­weis­lich Gesund­heit und Leis­tungs­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­terinnen und Mitarbeiter.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet für Unternehmen die Impulsberatung für KMU - Betriebliches Mobilitätsmanagement an - in enger Kooperation mit der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit.

Mit den Impulsberatungen sollen kleine und mittlere niedersächsische Unternehmen (KMU) bei der Entwicklung nachhaltiger Mobilitätskonzepte unterstützt und dafür sensibilisiert werden, aktiv eigene Maßnahmen anzugehen. Betrachtet werden die Bereiche Dienstreisen, Mitarbeitermobilität, der eigene Fuhrpark sowie die Verkehrsinfrastruktur und der zur Verfügung stehende Parkraum.

Im Rahmen der Beratung erhält das Unternehmen individuelle Umsetzungsempfehlungen für eine nachhaltigere betriebliche Mobilität, die dadurch umweltfreundlicher, kosteneffizienter und attraktiver für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird. Explizit nicht Teil der Beratung ist die betriebliche Logistik. Dies umfasst z. B. den Güter- und Warenverkehr.

Für die beratenen Unternehmen ist die Beratung – im Wert von 4.000 Euro - kostenfrei, die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln über die KEAN. Die Anzahl der Impulsberatungen ist begrenzt. Interessierte Unternehmen wenden sich daher direkt an die KEAN und nutzen dafür den Bewerbungsbogen. Den gewünschten Mobilitätsberater können Sie in dem Beraterpool für das Betriebliche Mobilitätsmanagement suchen. Weitere Informationen zur "Impulsberatung für KMU - Betriebliches Mobilitätsmanagement" finden Sie auch in unserem digitalen Flyer. 

Unterstützt werden die Impulsberatungen für KMU von der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit (NAN)

Schritt für Schritt zur Impulsberatung - Betriebliches Mobilitätsmanagement

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Im Überblick

Wer kann die Impulsberatungen nutzen?
  • Die Impulsberatungen können kleine und mittlere Unternehmen mit mindestens 20 und maximal 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nutzen. Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU.
  • Die Impulsberatung richtet sich ausschließlich an Unternehmen mit Unternehmenssitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
  • Bedingung ist eine Mitgliedschaft in der IHK oder der HWK.
  • Eine Beteiligung der öffentlichen Hand am Unternehmen darf 49% nicht überschreiten.
Themenfelder und Inhalte der Beratung

Themenfelder der Beratung sind:
• Dienstreisen,
• Mitarbeitermobilität,
• Infrastruktur und Parkraum
• sowie der Fuhrpark.

Sie werden über wirtschaftlich umsetzbare Maßnahmen aus dem breiten Portfolio des betrieblichen Mobilitätsmanagements informiert. Dies können zum Beispiel die Optimierungsmöglichkeiten des Unternehmensfuhrparks, die Nutzung von Elektromobilität, Dienstrad-Leasing, Job-Tickets oder die Fahrtenvermeidung durch Web- und Videokonferenzen sein. Zudem erhalten Sie Hinweise zu passenden Förderprogramme und sinnvollen nächsten Schritten.

Hinweis: Die betriebliche Logistik, z. B. der Güter- und Warenverkehr, ist explizit nicht Teil der Beratung.

Ablauf einer Impulsberatung

Bei der Impulsberatung kommt ein/e von der KEAN anerkannte Mobilitätsberaterin oder –berater in Ihr Unternehmen und stellt in zwei Beratungsterminen fest, wie die betriebliche Mobilität ihres Unternehmens aufgestellt ist. In enger Abstimmung mit Ihrem Unternehmen werden Umsetzungsempfehlungen für die Themenfelder der Impulsberatung entwickelt und Hinweise auf mögliche Förderprogramme gegeben.

Um die Impulsberatung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie in einem ersten Schritt den ausgefüllten Bewerbungsbogen bei der KEAN einreichen. Wird Ihr Betrieb von der KEAN für die Impulsberatung ausgewählt, nimmt der von Ihnen gewählte Mobilitätsberater mit Ihnen Kontakt auf. (Hinweis: Die Terminabstimmung findet ausschließlich zwischen Berater/in und Unternehmen statt. Die KEAN wird nach erfolgter Terminvereinbarung lediglich über den Start der Beratung und den ersten Beratungstermin informiert.)

Die Impulsberatung für KMU - Betriebliches Mobilitätsmanagement ist in fünf Schritte gegliedert:

 

• Das Vorgespräch (Terminvereinbarung, Klärung des Datenbedarfs und der Teilnehmenden)
• Der Ersttermin (Standortbegehung & Bestandsaufnahme)
• Die Vorbereitung des Workshop-Gesprächs (Entwicklung von Handlungsempfehlungen und Bewertung der Ist-Situation durch den Berater)
• Das Workshop-Gespräch (Beratungstermin mit Workshop-Charakter zur Abstimmung von Handlungsfeldern und Potentialen mit Vertreterinnen und Vertretern Ihres Unternehmens)
• Die Ergebnissicherung (Übergabe eines Kurzberichts mit Handlungsempfehlungen und einer Zusammenfassung der Beratung.)

Bewerbungsbogen

Um eine kostenfreie "Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement" zu erhalten, füllen Sie bitte den Bewerbungsbogen aus und senden die unterzeichnete Bewerbung an neele.birnbaum@klimaschutz-niedersachsen.de

Beraterpool

Die Impulsberatungen für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement werden von erfahrenen und dafür qualifizierten Mobilitätsberaterinnen und -beratern durchgeführt. Diese werden von der KEAN identifiziert und zusätzlich für die Impulsberatungen geschult. Eine interaktive Suche in unserem Beraterpool erleichtert Ihnen die Auswahl!

FAQ zur Impulsberatung

Kann unser Unternehmen das Impulsberatungsangebot der KEAN in Anspruch nehmen, wenn wir Mitglied der Landwirtschaftskammer sind?

Nein, Mitglieder der Landwirtschaftskammer können das Impulsberatungsangebot der KEAN leider nicht in Anspruch nehmen. Die Impulsberatungen können ausschließlich von Mitgliedern der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) genutzt werden.

Handelt es sich bei unserem Unternehmen um ein KMU?

Ja, wenn Ihr Unternehmen die Kriterien gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (Mai 2003) erfüllt. Wörtlich:

- Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens: < 250
- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.

De-minimis Erklärung – Warum ist das wichtig?

Ihr Unternehmen hat einen Vorteil aus der Beratungsförderung des Landes, da Sie die Beratungsleistung kostenfrei erhalten. Aus diesem Grund ist die KEAN verpflichtet, die Impulsberatungen der Unternehmen als beihilferechtliche Tätigkeit zu betrachten. Das hat zur Konsequenz, dass die Beratungen als Förderung nach der De-minimis-Verordnung zu erfolgen hat. 

Aus diesem Grund ist Ihr Unternehmen verpflichtet, der KEAN im Rahmen einer Selbsterklärung (siehe Bewerbungsbogen) zu versichern, dass das betreffende Unternehmen im laufenden Steuerjahr sowie den vorangegangenen zwei Steuerjahren weniger als 196.000 Euro an De-minimis-Beihilfen erhalten oder beantragt hat.

Die KEAN weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung des Beihilferechts ausschließlich in der Verantwortung des beratenen Unternehmens liegt.

Der Beratungsbericht: Was ist zu beachten?

Der Beratungsbericht ist Teil der Beratungsleistung. Sie erhalten diesen zeitnah durch den Berater oder die Beraterin. Kontaktieren Sie das Beratungsunternehmen oder die KEAN direkt, falls es bei der Übersendung des Berichts zu Verzögerungen kommt. In der Regel sollte der Bericht spätestens 4 Wochen nach dem Beratungstermin vorliegen.

Hinweis: Die KEAN erhält im Falle der Impulsberatungen für KMU - Solar sowie Betriebliches Mobilitätsmanagement eine Kopie des Beratungsberichts. Dieser wird zur Qualitätssicherung der Beratung anonymisiert und stichprobenartig ausgewertet.

Welche Beraterinnen bzw. Berater sind qualifiziert die Impulsberatungen durchzuführen?

Die Impulsberatungen dürfen ausschließlich von den im Beraterpool der KEAN gelisteten Beraterinnen und Beratern durchgeführt werden. Für die Listung ist der Nachweis von Beratungserfahrung, Referenzen und Qualifikationen notwendig. Ferner erhalten die Beraterinnen bzw. Berater eine Einweisung/Schulung durch die KEAN.

• Zum Beraterpool „Impulsberatung für KMU – Solar"
• Zum Beraterpool „Impulsberatung für KMU – Energie- und Materialeffizienz"
• Zum Beraterpool „Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement"
• Zum Beraterpool „Impulsberatung Solar für Kommunen und gemeinnützige Organisationen" 

Wie viele Impulsberatungen kann ich in Anspruch nehmen?

Die Impulsberatungsangebote der KEAN sind hinsichtlich der Anzahl von Beratungen bzw. der Laufzeit des jeweiligen Impulsberatungsangebots begrenzt.

Im Fall der Impulsberatung für KMU – Betriebliches Mobilitätsmanagement ist eine Beratung innerhalb des Projektzeitraums (01.06.2021 – 31.12.2023) möglich.

Erklärfilm "mobil gewinnt": Betriebliches Mobilitätsmanagement

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© „mobil gewinnt" – Bundesinitiative zum betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMVI)

Ansprechpartnerin

Kontakt

Neele Birnbaum

0511 89 70 39-19
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de