Energiekosten sparen

Transformationsberatung - Impuls Energie- und Materialeffizienz

Eine bessere Energie- und Materialeffizienz macht die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähiger. Denn: Wer weniger Ressourcen verbraucht und weniger Emissionen ausstößt, verschafft sich einen Kostenvorteil. Ein sparsamer Umgang mit Energie fördert zudem neue Geschäftsmodelle sowie innovative Technologien und Dienstleistungen.

Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen bietet seit dem 01.01.2022 Transformationsberatungen - Impuls Energie- und Materialeffizienz (Flyer zum Angebot) an.

Ziel dieser Transformationsberatung ist es, die Unternehmen dabei zu unterstützen, durch Effizienzmaßnahmen den Energie- und Materialverbrauch zu senken, somit die Kosten zu reduzieren und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz zu tun. Erfahrene Beraterinnen und Berater nehmen vor Ort die Abläufe, Prozesse und Verbräuche in Augenschein, identifizieren Verbesserungspotenziale und schlagen mögliche Maßnahmen vor. Anschließend erhalten die Unternehmen einen Beratungsbericht mit den wichtigsten Ergebnissen und Einsparmöglichkeiten sowie Hinweisen auf Fördermöglichkeiten und nächste Schritte.

Für die beratenen Unternehmen ist die Beratung kostenfrei, die Finanzierung erfolgt aus Landesmitteln über die KEAN. Interessierte Unternehmen wenden sich über die Interessenbekundung an die KEAN und erhalten - je nach Verfügbarkeit - eine Beratung im Wert von 1.200 Euro. Durchgeführt werden die Beratungen durch qualifizierte Energieberaterinnen und Energieberater aus einem Beraterpool.

Unterstützt werden die Transformationsberatungen von der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit (NAN).

Transformationsberatungen - Impuls Energie- und Materialeffizienz

Im Überblick

Wer kann Transformationsberatungen nutzen?

Kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen, können die Transformationsberatungen nutzen:

Das Unternehmen:

    • ist Mitglied in der IHK oder HWK,
    • ist ein KMU nach Definition der Europäischen Kommission (KMU-Definition) vom 6. Mai 2003 mit Sitz in Niedersachsen,
    • hatte im vergangenen Jahr Energiekosten von mehr als 10.000 Euro netto,
    • ist produzierend tätig und/oder der Anlagenpark gehört zum Betriebsvermögen,
    • ist förderfähig nach De-minimis-Verordnung,
    • ist mit Nachfragen durch und der Zustellung des Beratungsberichts an die KEAN einverstanden.
Wo werden Transformationsberatungen angeboten?

Die Transformationsberatung - Impuls Energie- und Materialeffizienz wird landesweit angeboten. Regionale Ansprechpartner finden Sie hier: 

Liste der regionalen Ansprechpartner

Interessenbekundung

Um eine kostenfreie Transformationsberatung zu erhalten, füllen Sie bitte die Interessenbekundung aus.

Sie erhalten dort Informationen zur Transformationsberatung, erklären Ihr Interesse an einer Beratung und geben eine kurze Selbsterklärung ab, die sich auf die Förderbedingungen bezieht.

Beraterpool

Die Transformationsberatungen - Impuls Energie- und Materialeffizienz" werden von dafür qualifizierten Energieberaterinnen und -beratern durchgeführt. Diese werden von der KEAN ausgewählt und zusätzlich für die Transformationsberatungen geschult. Eine interaktive Suche im Beraterpool erleichtert Ihnen die Auswahl!

FAQ zur Transformationsberatung

Handelt es sich bei unserem Unternehmen um ein KMU?

Ja, wenn Ihr Unternehmen die Kriterien gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (Mai 2003) erfüllt. Wörtlich:

  • Mitarbeiterzahl Ihres Unternehmens: < 250
  • Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Kann unser Unternehmen das Transformationsberatungsangebot der KEAN in Anspruch nehmen, wenn wir Mitglied der Landwirtschaftskammer sind?

Nein, Mitglieder der Landwirtschaftskammer können das Transformationsberatungsangebot der KEAN leider nicht in Anspruch nehmen. Die Transformationsberatungen können ausschließlich von Mitgliedern der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) genutzt werden.

Ausschnitt aus der Interessensbekundung

Ist die Beratung für unser Unternehmen kostenfrei?

Ja, die Beratung ist für Unternehmen kostenfrei, die die Bedingungen erfüllen! 

Welche Beraterinnen bzw. Berater sind qualifiziert die Transformationsberatungen durchzuführen?

Die Transformationsberatungen dürfen ausschließlich von den im Beraterpool der KEAN gelisteten Beraterinnen und Beratern durchgeführt werden. Für die Listung ist der Nachweis von Beratungserfahrung, Referenzen und Qualifikationen notwendig. Ferner erhalten die Beraterinnen bzw. Berater eine Einweisung/Schulung durch die KEAN.

• Zum Beraterpool „Transformationsberatung für KMU – Impuls Solar"

• Zum Beraterpool „Transformationsberatung für KMU – Impuls Energie- und Materialeffizienz"

• Zum Beraterpool „Transformationsberatung für KMU – Impuls KIimaneutralität"

Wie viele Transformationsberatungen kann ein KMU in Anspruch nehmen?

Das Transformationsberatungsangebot der KEAN ist begrenzt hinsichtlich der Anzahl von Beratungen bzw. der Laufzeit des jeweiligen Transformationsberatungsangebots.

Im Einzelnen bedeutet das:

• Transformationsberatung für KMU (Solar, Energie- und Materialeffizienz, Klimaneutralität): Eine Beratung je Angebot pro Unternehmen innerhalb der letzten zwei vollständig abgelaufenen Kalenderjahre

Der Berater bzw. die Beraterin möchte den geplanten Vor-Ort Termin online durchführen. Ist das ebenfalls möglich?

Nein, es ist von der KEAN explizit vorgesehen, dass dieser in Präsenz, also Vor-Ort in Ihrem Unternehmen, stattfindet. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist die KEAN unverzüglich durch Ihr Unternehmen oder das Beratungsunternehmen - zwecks Abstimmung - über das weitere Vorgehen zu kontaktieren.

De-minimis Erklärung – Warum ist das wichtig?

Ihr Unternehmen hat einen Vorteil aus der Beratungsförderung des Landes, da Sie die Beratungsleistung kostenfrei erhalten. Aus diesem Grund ist die KEAN verpflichtet, die Beratungen der Unternehmen als beihilferechtliche Tätigkeit zu betrachten. Das hat zur Konsequenz, dass die Beratungen als Förderung nach der De-minimis-Verordnung eingestuft werden. 

Wenn Sie einen Antrag stellen, müssen Sie die De-minimis-Beihilfen angeben, die Sie in den vorangegangenen 3 Jahren erhalten haben. Eine neue De-minimis-Beihilfe kann nur gewährt werden, wenn der Höchstbetrag von 300.000 Euro innerhalb des laufenden Dreijahreszeitraums dadurch nicht überschritten wird.

Die KEAN weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung des Beihilferechts ausschließlich in der Verantwortung des beratenen Unternehmens liegt.

Zählen die Corona -Überbrückungshilfen zu den De-minimis Beihilfen?

Laut den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) hängt die Frage, ob die Corona -Überbrückungshilfen zu den De-minimis Beihilfen zählen, von der Art der Überbrückungshilfe (I, II, etc.) ab. Informationen dazu finden Sie hier unter „A) der beihilferechtlich relevanten Regelungen > Überblick für Überbrückungshilfen sowie November- und Dezemberbeihilfen". Dort ist angegeben, dass die Überbrückungshilfen I, II und III Plus sowie die November- und Dezemberbeihilfen sich neben der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 auch auf die De-minimis Verordnung stützen.

Um zu erfahren, ob Ihr Unternehmen Überbrückungshilfen erhalten hat, die sich auf die De-minimis Verordnung stützen, empfehlen wir Ihnen mit den Kollegen der NBank Kontakt aufzunehmen. Die NBank erreichen Sie telefonisch unter 0511/ 30031-9333 oder per Mail unter beratung@nbank.de .

Der Beratungsbericht: Was ist zu beachten?

Der Beratungsbericht ist Teil der Beratungsleistung. Sie erhalten diesen zeitnah durch den Berater oder die Beraterin. Kontaktieren Sie das Beratungsunternehmen oder die KEAN direkt, falls es bei der Übersendung des Berichts zu Verzögerungen kommt. In der Regel sollte der Bericht spätestens 4 Wochen nach dem Beratungstermin vorliegen.

Hinweis: Die KEAN erhält eine Kopie des Beratungsberichts. Dieser wird zur Qualitätssicherung der Beratung stichprobenartig ausgewertet.

Kann für geplante oder im Bau befindliche Gebäude das Transformationsberatungsangebot genutzt werden?

Grundsätzlich ja. Für die Transformationsberatungen für KMU – Solar sowie Energie- und Materialeffizienz muss hierfür durch den Berater bzw. die Beraterin festgestellt werden, dass die geforderten Mindestenergiekosten (netto/Jahr) erreicht werden. Im Falle der Impulsberatung Solar für Kommunen muss entsprechend der jährliche Stromverbrauch abgeschätzt werden. Für die Inanspruchnahme muss dieser mindestens 10.000 kWh/Jahr oder das Potenzial für eine PV-Anlage von mindestens 30 kWp (> 300 m2 Dachfläche) betragen.

Ansprechpartner

Kontakt

Ann Kruse

0511 89 70 39-41
ann.kruse [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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