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Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.
Was wird gefördert? Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.
Was wird gefördert? Adaptiv geregelte Straßenbeleuchtung.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.
Was wird gefördert? Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Klara Pietsch
0511 89 70 39-21
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de