Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.
Was wird gefördert? Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
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