Beleuchtung

Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. 

Was wird gefördert? Zeit- oder präsenzabhängig geregelte Außen- und Straßenbeleuchtung.

Wie wird gefördert?  Zuschuss i.H.v. 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen

Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. 

Was wird gefördert? Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung.

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Kontakt

Klara Pietsch

0151 191 020 92
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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