Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung, öffentliche und gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Erziehung, Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe
Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.
Was wird gefördert?
Bis zu 20 Berater*innentage für eine Einstiegs- und Orientierungsberatung für das Themenfeld Klimaschutz, durch externe Dienstleister:innen
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten
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