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Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung, öffentliche und gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Erziehung, Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe
Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.
Was wird gefördert?
Bis zu 20 Berater*innentage für eine Einstiegs- und Orientierungsberatung für das Themenfeld Klimaschutz, durch externe Dienstleister:innen
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung, öffentliche und gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Erziehung, Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe
Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.
Was wird gefördert?
Bis zu 20 Berater*innentage für eine Einstiegs- und Orientierungsberatung für das Themenfeld Klimaschutz, durch externe Dienstleister:innen
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen, Kommunale Gebietskörperschaften (Gemeinden, Städte, Kreise), kommunale Zweckverbände, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren Einrichtungen sowie Stiftungen
Was wird gefördert?
Energieberatung und -audit für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
Wie wird gefördert? Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilsfinanzierung und als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt
Klara Pietsch
0511 89 70 39-21
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de