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Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe. Die Zuschüsse können an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure weitergegeben werden, zum Beispiel an Stadtwerke, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften oder Eigentümer von Wohngebäuden einschließlich Wohneigentümergemeinschaften. Auch Landkreise und andere Gemeindeverbände können Zuschüsse beantragen, um diese an ihre Kommunen weiterzuleiten.
Was wird gefördert?
Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz im Quartier erhöht wird, Sach- und Personalkosten. Das Produkt besteht aus 2 Bausteinen: 1) Integriertes Quartierskonzept (Ausgangsanalyse mit Energieverbrauch, Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz sowie Gesamtenergiebilanz des Quartiers nach der Sanierung), konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung (Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen, Erfolgskontrolle, Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure sowie Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit) 2) Sanierungsmanagement (Konzeptumsetzung planen, Akteure aktivieren und vernetzen, Maßnahmen koordinieren und kontrollieren, Funktion als zentraler Ansprechpartner für Fragen zu Finanzierung und Förderung)
Wie wird gefördert? Zuschuss i. H.v. 75 % der förderfähigen Kosten: 1) Für ein integriertes Konzept: ohne Höchstbetrag, Das Konzept sollte innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung fertiggestellt und vom Auftraggeber abgenommen sein. 2) Für Sanierungsmanager: bis zu einem Höchstbetrag von 210.000 Euro je Quartier. Bei einer Verlängerung kann auf bis zu 350.000 Euro aufgestockt werden.
Hinweis: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich - siehe NBank. Nicht kombinierbar mit Mitteln des (BMU), grundsätzlich möglich ist die weitere Förderung einer Person, die bereits für ein Vorhaben aus der (NKI) als Klimaschutzmanager:in bezuschusst wurde. Ebenso können interkommunale Kooperationsprojekte die Förderung nutzen. Für jedes Quartier in der entsprechenden Kommune sollte ein separater Antrag gestellt werden.
Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Was wird gefördert?
Investitionen in die Energieeffizienz kommunaler Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwassersysteme im Quartier, Maßnahmen zur Anreizsetzung für die Nutzung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und Investitionen in die Grüne Infrastruktur, dazu zählen: Wärme- und Kälteversorgung, energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung, klimafreundliche Mobilität im Quartier sowie Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur
Wie wird gefördert? Förderkredit ohne Höchstbetrag mit einer möglichen Finanzierung zu 100 % mit 10 Jahre Zinsbindung und bis zu 30 Jahre Laufzeit
Hinweis: Verknüpfung mit 432 und erhöhtem Tilgungszuschuss möglich
Sandra Dietrich
0511 89 70 39-21
sandra.dietrich [at] klimaschutz-niedersachsen.de