Elektromobilität, alternative Antriebe und Öffentlicher Nahverkehr

IKK - Nachhaltige Mobilität

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert? Infrastruktur für den Öffentlichen Personennahverkehr, den Regionalverkehr und sonstigen Schienenverkehr: Schienennetz inkl. Haltestellen und Übergänge im ÖPNV und Regionalverkehr. Umwidmung des motorisierten Individualverkehrs in eine genutzte Infrastruktur, zum Beispiel als Busspur, elektrische Ladestationen inklusive Erweiterung und Modernisierung der Stromnetzanschlüsse, Wasserstofftankstellen, Umrüstung von Werkstätten in Betriebs­höfe, Fahrzeuge für aktive Mobilität, zum Beispiel Fahrräder, Lastenfahrräder, E-Bikes, Elektro-Tretroller, Pkw, Krafträder und leichte Nutzfahrzeuge, zum Beispiel Brenn­stoff­zellen­fahr­zeuge, Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride, Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklasse L, zum Beispiel Elektro-Motorroller, Schwere Nutzfahrzeuge sowie Nutzfahrzeuge Schiene oder Wasser, zum Beispiel Hafenschiffe oder kraftstoffsparende Nachrüstungen.

Wie wird gefördert? Kreditvergabe je nach Bedarf bis zu 100 % der Investitionskosten als eine Summer oder zwei Teilbeträge, die Zinsen (siehe weitere Hinweise) werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils ausgezahlten Kreditbetrag berechnet.

Weitere Informationen

Anschaffung brennstoffzellenbetriebener kommunaler Spezialfahrzeuge

Wer fördert: NBank

Wer wird gefördert? Niedersächsische Kommunen und deren Unternehmen nach § 136 Abs. 2 Nr. 2 und 3 NKomVG.

Was wird gefördert? Beschaffung von brennstoffzellenbetriebenen Neuspezialfahrzeugen und Umbau von Neuspezialfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb; förderfähig sind die Gesamtausgaben für die Beschaffung der Spezialfahrzeuge.

Wie wird gefördert? 

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Maximale Förderhöhe 50 %
  • höchstens 350.000 Euro je Fahrzeug, insgesamt 1,40 Mio. Euro
  • Maximale Projektlaufzeit 12 Monate nach Erteilung des Zuwendungsbescheides
  • Eine Kumulation der Zuwendung mit anderen Förderungen ist unzulässig

Weitere Informationen

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Newsletter
abonnieren