Energieeffizienz in Abfall- und Abwasseranlagen

Aufbau von Strukturen zur Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

Was wird gefördert? Aufbau von Strukturen zur Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich.

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Errichtung von emissionsarmen, effizienten, Bioabfallvergärungsanlagen

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.

Was wird gefördert? Errichtung von emissionsarmen, effizienten, Bioabfallvergärungsanlagen.

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Optimierte Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.

Was wird gefördert? Optimierte Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien.

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Aerobe In-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.

Was wird gefördert? Aerobe In-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien.

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung und Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung sowie öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. 

Was wird gefördert? 

  • Klärschlammverwertung im Verbund
  • Errichtung einer Vorklärung und Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung
  • Einsatz effizienter Querschnittstechnologien
  • Umstellung auf Schlammtrocknung mit erneuerbaren Energien
  • Emissionsfreie Lagerung von Faulschlamm
  • Anwendung innovativer Verfahrenstechnik
  • Reduzierung von Stickstoffemissionen bei der Faulschlammbehandlung
  • Erhöhung der Faulgasmenge

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Einsatz energieeffizienter Aggregate (Einzelkomponenten) in der Trinkwasserversorgung

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.

Was wird gefördert? Energieeffizienzmaßnahmen in der Trinkwasserversorgung, die Sanierung von Pumpen- beziehungsweise Ventilatorsystemen, die Nachrüstung von Motoren und die hydraulische Betriebsoptimierung.

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung und Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. 
Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß 4.1.6 der Kommunalrichtlinie (KRL) erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist. Potenzialstudien, die über die KRL bis zum 31.12.2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.

Was wird gefördert? Maßnahmen zur Energieeinsparung in Trinkwasserversorgungsanlagen: zum einen durch Modernisierung (Neu- und Umbau), zum anderen durch eine Betriebsoptimierung mithilfe externer Dienstleister*innen.  

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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