Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.
Was wird gefördert? Aufbau von Strukturen zur Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
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