Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert? Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), deren Eigenbetriebe, Zweckverbände, in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland.
Was wird gefördert? Innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten, Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden; Baumaßnahmen, Maschinen und Ausgaben der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen:
- Abwasserbehandlung,
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
- Circular Economy,
- Bodenschutz,
- Luftreinhaltung, Klimaschutz,
- Minderung von Lärm und Erschütterungen,
- Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien,
- Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz.
Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden. Die Anlagen und Verfahren müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben.
Wie wird gefördert? Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten oder Kredit mit Zinszuschuss in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten.
Weitere Informationen