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Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.
Was wird gefördert? Aufbau von Strukturen zur Sammlung von Garten- und Grünabfällen aus dem privaten, kommunalen und gewerblichen Bereich.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.
Was wird gefördert? Errichtung von emissionsarmen, effizienten, Bioabfallvergärungsanlagen.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 55 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.
Was wird gefördert? Optimierte Erfassung von Deponiegasen in Siedlungsabfalldeponien.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Unternehmen, die einen kommunalen Entsorgungsauftrag übernommen haben. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.
Was wird gefördert? Aerobe In-situ-Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung und Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung sowie öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.
Was wird gefördert? Energieeffizienzmaßnahmen in der Trinkwasserversorgung, die Sanierung von Pumpen- beziehungsweise Ventilatorsystemen, die Nachrüstung von Motoren und die hydraulische Betriebsoptimierung.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung und Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.
Als Vorbereitung der Maßnahme muss eine Machbarkeitsstudie durchgeführt werden, die die Anforderungen gemäß 4.1.6 der Kommunalrichtlinie (KRL) erfüllt und nicht älter als zwei Jahre ist. Potenzialstudien, die über die KRL bis zum 31.12.2022 gefördert wurden, können auch vorgelegt werden, soweit sie nicht älter als zwei Jahre sind.
Was wird gefördert? Maßnahmen zur Energieeinsparung in Trinkwasserversorgungsanlagen: zum einen durch Modernisierung (Neu- und Umbau), zum anderen durch eine Betriebsoptimierung mithilfe externer Dienstleister*innen.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 30 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 45 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Kommunal-Team