- Arbeitsfelder
- Themen
- Energieberatung
- Förderprogramme
- Gesetze + Normen
- Aus der Praxis
- Aktuelles
- Veranstaltungen
- Über uns
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung, öffentliche und gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Erziehung, Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.
Was wird gefördert? Einführung von Energiesparmodellen in Bildungseinrichtungen, Bildung sogenannter Energieteams (Erhebung, Kontrolle und Vergleich der Verbrauchsdaten in den Gebäuden), Erarbeitung und Umsetzung von Einsparmaßnahmen (um Energie- und Wasserverbrauch zu senken und weniger Abfall zu produzieren), zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal, inklusive weiterer Sachausgaben oder fachkundige externe Dienstleister*innen, sowie Sachausgaben bei der erstmaligen Umsetzung eines Starterpakets in den folgenden Bereichen: pädagogische Arbeit zum Klimaschutz, Ausstattung der Energieteams, geringinvestive Maßnahmen im Gebäudebereich, Öffentlichkeitsarbeit für einzelne Aktionstage in den Bildungseinrichtungen.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten
Angelika Kämmerer
0511 89 70 39-44
angelika.kaemmerer [at] klimaschutz-niedersachsen.de