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Mit dem Kommunalen Energiemanagement und der dazu zählenden Energieberichterstattung sind vielfältige Aufgaben verbunden, die sowohl technischen Sachverstand als auch kommunikatives Geschick und Organisationstalent bedürfen. So rät das Management-System ISO 50.001, ein Energie-Team mit verschiedenen Funktionen aus der Kommunalverwaltung zu etablieren.
Wieviel Zeit das KEM in Anspruch nimmt, ist abhängig von der Größe der Kommune und der Anzahl der kommunalen Liegenschaften. Als grober Daumenwert kann angenommen werden, dass eine Kommune mit
eine Vollzeitstelle benötigt, um das KEM in den ersten Jahren einzuführen. Und die Stelle rechnet sich: Viele Kommunen haben aufgezeigt, dass mit dem KEM 10 Prozent Energiekosten eingespart werden können – im Fall der vorgenannten Beispielkommune 112.500 Euro jährlich.
Professionelle Unterstützung können Kommunen von Drittanbietern und vielerorts in Niedersachsen auch von regionalen Energieagenturen erhalten.
Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Implementierung eines kommunalen Energiemanagements (KEM) mit einem Kosten-Zuschuss, unter anderem für:
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und Organisationen, die bisher noch kein Energiemanagement eingeführt haben. Die Erweiterung kann von Kommunen und Organisationen beantragt werden, deren Energiemanagement nur rund ein Drittel des Wärmeverbrauchs der Liegenschaften abdeckt.
Was wird gefördert? Erstmalige Einrichtung sowie Erweiterung eines Energiemanagements (EM) mithilfe externer Dienstleister:innen (bis maximal 45 Beratertage für die Einführung eines EM und maximal 20 Beratertage sofern bereits ein Klimaschutzteilkonzept vorliegt) und/oder einer zusätzlichen Personalstelle im Umfang von mindestens einer 50 % Teilzeitstelle; Software, Messtechnik, Durchführung von Gebäudebewertungen, die Erstzertifizierung des EM nach einem anerkannten Zertifizierungssystem, sowie Dienstreisen
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten
Zur Unterstützung Ihres Förderantrags finden Sie hier eine Mustervorhabenbeschreibung mit einer Beispiel Kalkulation der entstehenden Kosten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung, öffentliche und gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Erziehung, Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.
Was wird gefördert? Einführung von Energiesparmodellen in Bildungseinrichtungen, Bildung sogenannter Energieteams (Erhebung, Kontrolle und Vergleich der Verbrauchsdaten in den Gebäuden), Erarbeitung und Umsetzung von Einsparmaßnahmen (um Energie- und Wasserverbrauch zu senken und weniger Abfall zu produzieren), zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal, inklusive weiterer Sachausgaben oder fachkundige externe Dienstleister*innen, sowie Sachausgaben bei der erstmaligen Umsetzung eines Starterpakets in den folgenden Bereichen: pädagogische Arbeit zum Klimaschutz, Ausstattung der Energieteams, geringinvestive Maßnahmen im Gebäudebereich, Öffentlichkeitsarbeit für einzelne Aktionstage in den Bildungseinrichtungen.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen.
Was wird gefördert? Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen (unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht).
Was wird gefördert? Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln, vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher.
Wie wird gefördert? Auf Zuschussbasis mit Festbeträgen, ein Förderrechner berechnet die Höhe der möglichen Förderung.
Sandra Dietrich
0511 89 70 39-21
sandra.dietrich [at] klimaschutz-niedersachsen.de