Energiemanagement (Heizen, Kühlen und Lüften in kommunalen Liegenschaften)

Implementierung und Erweiterung eines Energiemanagements

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und Organisationen, die bisher noch kein Energiemanagement eingeführt haben. Die Erweiterung kann von Kommunen und Organisationen beantragt werden, deren Energiemanagement nur rund ein Drittel des Wärmeverbrauchs der Liegenschaften abdeckt. 

Was wird gefördert? Erstmalige Einrichtung sowie  Erweiterung eines Energiemanagements (EM) mithilfe externer Dienstleister:innen (bis maximal 45 Beratertage für die Einführung eines EM und maximal 20 Beratertage sofern bereits ein Klimaschutzteilkonzept vorliegt) und/oder einer zusätzlichen Personalstelle im Umfang von mindestens einer 50 % Teilzeitstelle; Software, Messtechnik, Durchführung von Gebäudebewertungen, die Erstzertifizierung des EM nach einem anerkannten Zertifizierungssystem, sowie Dienstreisen

Wie wird gefördert?  Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten

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Einführung und Umsetzung von Energiesparmodellen

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung, öffentliche und gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Erziehung, Bildung sowie der Kinder- und Jugendhilfe, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

Was wird gefördert? Einführung von Energiesparmodellen in Bildungseinrichtungen, Bildung sogenannter Energieteams (Erhebung, Kontrolle und Vergleich der Verbrauchsdaten in den Gebäuden), Erarbeitung und Umsetzung von Einsparmaßnahmen (um Energie- und Wasserverbrauch zu senken und weniger Abfall zu produzieren), zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal, inklusive weiterer Sachausgaben oder fachkundige externe Dienstleister*innen, sowie Sachausgaben bei der erstmaligen Umsetzung eines Starterpakets in den folgenden Bereichen: pädagogische Arbeit zum Klimaschutz, Ausstattung der Energieteams, geringinvestive Maßnahmen im Gebäudebereich, Öffentlichkeitsarbeit für einzelne Aktionstage in den Bildungseinrichtungen.

Wie wird gefördert?  Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten

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Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,  gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. 

Was wird gefördert? Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen

Wie wird gefördert?  Zuschuss i.H.v. 25 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Kälte-Klima-Richtlinie

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände und Eigenbetriebe, Schulen, Krankenhäuser sowie kirchliche Einrichtungen (unabhängig von der Gewinnerzielungsabsicht).

Was wird gefördert? Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln, vollständige oder teilweise Neuerrichtung von Kälteanlagen, Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme – und in Kombination damit - zugehörige Komponenten und Systeme einschließlich Speicher.

Wie wird gefördert?  Auf Zuschussbasis mit Festbeträgen, ein Förderrechner berechnet die Höhe der möglichen Förderung.

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Kontakt

Sandra Dietrich

0511 89 70 39-21
sandra.dietrich [at] klimaschutz-niedersachsen.de