Innovationen und Modellprojekte

Umweltinnovationsprogramm

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), deren Eigenbetriebe, Zweckverbände, in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland.

Was wird gefördert? Innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten, Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden; Baumaßnahmen, Maschinen und Ausgaben der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen:

  • Abwasserbehandlung,
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
  • Circular Economy,
  • Bodenschutz,
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz,
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen,
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien,
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz.

Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden. Die Anlagen und Verfahren müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben. 

Wie wird gefördert? Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten oder Kredit mit Zinszuschuss in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten.

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Modellprojekte Smart Cities

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), Gemeindeverbände, andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, wie zum Beispiel Städtenetzwerke oder Stadt-Umland-Partnerschaften.

Was wird gefördert? Nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen, die Zuschussförderung erstreckt sich auf 2 Phasen:

Phase A) Strategie: Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Investitionen, Personal- und Sachkosten, Strategie- und Konzeptentwicklung, Beratungsleistungen und thematische Fortbildungen für die Projektbeteiligten;

Phase B) Umsetzung: Ziele, Strategien und Maßnahmen nach einer grundlegenden Konzeption zum Umgang mit der Digitalisierung, Personal- und Sachkosten einer kommunalen Organisationseinheit Smart City sowie Investitionen für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen in Anlagen, Gebäude, Fahrzeuge, Hard- und Software, Infrastruktur, Ausstattung.

Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt in der Regel 65 % der förder­fähigen Kosten entsprechend den Komponenten A und B bei einem Eigen­anteil in Höhe von 35 % der förder­fähigen Kosten. Die Kombination mit öffentlichen Förder­mitteln (zum Beispiel Kredite oder Zulagen/­Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwen­dungen nicht über­steigt. Eine Ablösung von kommunalen Eigen­anteilen durch Bundes­mittel ist nicht möglich.

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Fragen? Wir helfen gerne weiter

Kontakt

Klara Pietsch

0151 191 020 92
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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