Innovationen und Modellprojekte

Innovative Klimaschutzprojekte

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Was wird gefördert? Innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung. Die Förderung erfolgt in drei Modulen:

  • Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz (Modul 1).
  • Stärkung und Verstetigung bereits pilothaft erprobter, erfolgreicher Ansätze (Modul 2).
  • Bundesweite lokale Verankerung von Maßnahmen durch Organisationen, die bundesweit durch lokale Einrichtungen vertreten sind (Modul 3).

Wie wird gefördert? Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Kalkulation zur Erreichung der Projektziele erforderlich sind.

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Hinweis: Bis 15.09.2023 können Antragsberechtigte Projektskizzen einreichen.

Investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. 

Was wird gefördert? Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern:

  • Abfallentsorgung,
  • Abwasserbeseitigung,
  • Energie- und Ressourceneffizienz,
  • Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr,
  • Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).

Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden. Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten sowie Maßnahmen zur kommerziellen Stromerzeugung und Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität und des Radverkehrs, die bereits in anderen Förderprogrammen der Bundesregierung zuwendungsfähig sind. Weiterhin können Maßnahmen aus Forschung und Entwicklung nicht im Rahmen der kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte gefördert werden.

Wie wird gefördert? Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung. Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit eine Förderquote von bis zu 90 % erhalten.

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Hinweis: Einreichungsfristen: 01. Sept. 2023 bis 31. Okt. 2023, 01. März 2024 bis 30. Apr. 2024, 01. Sept. 2024 bis 31. Okt. 2024

Umweltinnovationsprogramm

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), deren Eigenbetriebe, Zweckverbände, in- und ausländische gewerbliche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Deutschland.

Was wird gefördert? Innovative großtechnische Pilotvorhaben, die die Umwelt nachhaltig entlasten, Projekte mit Vorbildcharakter, die bisher nicht am Markt umgesetzt wurden; Baumaßnahmen, Maschinen und Ausgaben der Inbetriebnahme sowie ggf. für Messungen zur Erfolgskontrolle dieser Maßnahmen – insbesondere in den Bereichen:

  • Abwasserbehandlung,
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung,
  • Circular Economy,
  • Bodenschutz,
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz,
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen,
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien,
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz.

Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden. Die Anlagen und Verfahren müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben. 

Wie wird gefördert? Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten oder Kredit mit Zinszuschuss in Höhe von maximal 70 % der förderfähigen Kosten.

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Modellprojekte Smart Cities

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), Gemeindeverbände, andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, wie zum Beispiel Städtenetzwerke oder Stadt-Umland-Partnerschaften.

Was wird gefördert? Nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen, die Zuschussförderung erstreckt sich auf 2 Phasen:

Phase A) Strategie: Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Investitionen, Personal- und Sachkosten, Strategie- und Konzeptentwicklung, Beratungsleistungen und thematische Fortbildungen für die Projektbeteiligten;

Phase B) Umsetzung: Ziele, Strategien und Maßnahmen nach einer grundlegenden Konzeption zum Umgang mit der Digitalisierung, Personal- und Sachkosten einer kommunalen Organisationseinheit Smart City sowie Investitionen für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen in Anlagen, Gebäude, Fahrzeuge, Hard- und Software, Infrastruktur, Ausstattung.

Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt in der Regel 65 % der förder­fähigen Kosten entsprechend den Komponenten A und B bei einem Eigen­anteil in Höhe von 35 % der förder­fähigen Kosten. Die Kombination mit öffentlichen Förder­mitteln (zum Beispiel Kredite oder Zulagen/­Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwen­dungen nicht über­steigt. Eine Ablösung von kommunalen Eigen­anteilen durch Bundes­mittel ist nicht möglich.

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Fragen? Wir helfen gerne weiter

Kontakt

Klara Pietsch

0511 89 70 39-21
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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