Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), Gemeindeverbände, andere Formen der interkommunalen Zusammenarbeit, wie zum Beispiel Städtenetzwerke oder Stadt-Umland-Partnerschaften.
Was wird gefördert? Nachhaltige Gestaltung der Digitalisierung in Kommunen, die Zuschussförderung erstreckt sich auf 2 Phasen:
Phase A) Strategie: Entwicklung kommunaler Ziele, Strategien und erster Investitionen, Personal- und Sachkosten, Strategie- und Konzeptentwicklung, Beratungsleistungen und thematische Fortbildungen für die Projektbeteiligten;
Phase B) Umsetzung: Ziele, Strategien und Maßnahmen nach einer grundlegenden Konzeption zum Umgang mit der Digitalisierung, Personal- und Sachkosten einer kommunalen Organisationseinheit Smart City sowie Investitionen für die Umsetzung der Ziele, Strategien und Maßnahmen in Anlagen, Gebäude, Fahrzeuge, Hard- und Software, Infrastruktur, Ausstattung.
Wie wird gefördert? Der Zuschuss beträgt in der Regel 65 % der förderfähigen Kosten entsprechend den Komponenten A und B bei einem Eigenanteil in Höhe von 35 % der förderfähigen Kosten. Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln (zum Beispiel Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Eine Ablösung von kommunalen Eigenanteilen durch Bundesmittel ist nicht möglich.
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