1) Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie weitere Akteur*innen aus dem kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Handlungsfeldern erzielen können.
Was wird gefördert?
Erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch Klimaschutzmanager*innen (technische und wirtschaftliche Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen, kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung), Ausgaben für zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal (Klimaschutzmanager*in), Vergütung externer Dienstleister (für die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung, die professionelle Prozessunterstützung), Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten
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2) Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Um einen Förderantrag zu stellen, muss ein Beschluss Ihres obersten Entscheidungsgremiums vorliegen, dass das Klimaschutzkonzept umgesetzt und ein Klimaschutz-Controlling aufgebaut werden soll.
Was wird gefördert?
Umsetzung von Maßnahmen aus einem integrierten Klimaschutzkonzept durch zusätzlich eingestelltes Fachpersonal (Klimaschutzmanager:innen), externe Dienstleister für professionelle Prozessunterstützung, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen, Dienstreisen
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
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