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Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie weitere Akteur*innen aus dem kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Handlungsfeldern erzielen können.
Was wird gefördert?
Erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch Klimaschutzmanager*innen (technische und wirtschaftliche Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen, kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung), Ausgaben für zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal (Klimaschutzmanager*in), Vergütung externer Dienstleister (für die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung, die professionelle Prozessunterstützung), Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Um einen Förderantrag zu stellen, muss ein Beschluss Ihres obersten Entscheidungsgremiums vorliegen, dass das Klimaschutzkonzept umgesetzt und ein Klimaschutz-Controlling aufgebaut werden soll.
Was wird gefördert?
Umsetzung von Maßnahmen aus einem integrierten Klimaschutzkonzept durch zusätzlich eingestelltes Fachpersonal (Klimaschutzmanager:innen), externe Dienstleister für professionelle Prozessunterstützung, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen, Dienstreisen
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, weitere Akteur:innen aus dem kommunalen Umfeld, die Zuwendungsempfänger*innen eines parallel über die Kommunalrichtlinie geförderten Klimaschutzmanagementvorhabens der Kommunalrichtlinie sind, kommunale Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.
Was wird gefördert?
Umsetzung von maximal drei vorbildhaften Maßnahmen aus einem integrierten Klimaschutzkonzept, die einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Bezuschusst werden sowohl strategische als auch investive Maßnahmen im Rahmen von Investitions- und Installationsausgaben sowie Ausgaben für fachkundige externe Dienstleister. Mit strategischen Maßnahmen können im Rahmen dieses Förderschwerpunktes investive Maßnahmen vorbereitet werden. Vorhaben, welche über andere Förderschwerpunkte der Kommunalrichtlinie gefördert werden können, sind im Rahmen der ausgewählten Klimaschutzmaßnahme nicht zuwendungsfähig, sondern im entsprechenden Förderschwerpunkt zu beantragen.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
*Aktueller Hinweis (30.10.2023):
Im Oktober 2023 hat das ZUG sämtliche Zuwendungsempfänger:innen benachrichtigt, die aktuell ein integriertes Klimaschutzkonzept mit Förderung der Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erstellen oder umsetzen und realistischerweise die Chance haben, noch bis Ende 2023 eine Förderung zur Umsetzung ausgewählter Klimaschutzmaßnahmen des geförderten Klimaschutzmanagements aus dem beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept Ihrer Organisation zu beantragen (gemäß 4.1.8c der aktuell geltenden Kommunalrichtlinie in der Fassung vom 22. November 2021 mit Änderungen vom 18. Oktober 2022). Den Empfänger:innen wurde empfohlen, bei Bedarf die Förderung noch im Jahr 2023 zu beantragen, da sie im Rahmen der Kommunalrichtlinie ab 2024 nicht mehr angeboten wird.
Dies hat keine Auswirkungen auf bereits beantragte oder bewilligte Förderungen der Kommunalrichtlinie für ausgewählte Klimaschutzmaßnahmen des geförderten Klimaschutzmanagements. Voraussetzung für einen solchen Förderantrag ist, dass die beantragte(n) Maßnahme(n) dem bereits vom obersten Gremium beschlossenen integrierten Klimaschutzkonzept entstammen, vorbildhaft sind und einen substanziellen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Übergeordnete Organisationen, die für ihre untergeordneten, selbständigen Organisationseinheiten die Klimaschutzkoordination übernehmen.
Übergeordnete Organisationen, zum Beispiel Landkreise, Sportbünde sowie Wohlfahrtverbände.
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums Ihrer Organisation vorliegen. Außerdem benötigen Sie Teilnahmeerklärungen von mindestens 25 % Ihrer untergeordneten Organisationseinheiten.
Was wird gefördert?
Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen, die im intermediären Sinne Aufgaben für die Organisationseinheiten der untergeordneten Ebene übernehmen, zusätzliches Fachpersonal für die Klimaschutzkoordination über eine neu eingerichtete Projektstelle, die Erstellung von Energie- und CO2-Bilanzen im Rahmen einer Auftragsvergabe an einen externen Dienstleister, Öffentlichkeitsarbeit, professionelle Prozessunterstützung sowie Dienstreisen zu den unterstützten Organisationseinheiten.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind.
Um einen Antrag stellen zu können, muss die Kommune oder Organisation bereits ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet haben, das vor dem 31.12.2016 fertiggestellt wurde.
Was wird gefördert?
Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts, mit dem ein Antragsteller seine Klimaschutzstrategie und -maßnahmen aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet, externe Dienstleister*innen zur Konzepterstellung, Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie weitere Akteur*innen im kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein Fokuskonzept erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Sektoren erzielen können.
Was wird gefördert?
Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister für die Sektoren Mobilität und Abfallwirtschaft: technische und wirtschaftliche Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen und Festlegung von kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristigen (mehr als sieben Jahre) Zielen und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen sowie Akteursbeteiligung und begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie weitere Akteur*innen im kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein Fokuskonzept erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Sektoren erzielen können.
Was wird gefördert?
Klimaschutzmanagement für die Umsetzung von Fokuskonzepten beziehungsweise Klimaschutzteilkonzepten in den Handlungsfeldern Mobilität oder Abfallwirtschaft, zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal, externe Dienstleistungen für professionelle Prozessunterstützung, Unterstützung im Rahmen der Akteursbeteiligung, begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Dienstreisen.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und Organisationen, denen ein Erstvorhaben Klimaschutzmanagement zur Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes gemäß der Übergangsregelung der im Rahmen der vor der aktuellen Richtlinienfassung gültigen Kommunalrichtlinie bewilligt wurde.
Was wird gefördert?
Klimaschutzmanagement zur weiteren Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes im Anschluss an ein Erstvorhaben Klimaschutzmanagement, zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal, externe Dienstleistungen für professionelle Prozessunterstützung, Unterstützung im Rahmen der Akteursbeteiligung, begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Dienstreisen.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Sandra Dietrich
0511 89 70 39-21
sandra.dietrich [at] klimaschutz-niedersachsen.de