Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzmanagement (KSM)

+++ Hinweis: Die Erstellung von Klimaschutzkonzepten für alle Landkreise, die Region Hannover und kreisfreien Städte sowie Hannover und Göttingen (§ 18 (1) NKlimaG) für die eigene Verwaltung ist ab 01.01.2024 verpflichtend; zur Umsetzung der Konzepte bekommen die verpflichteten Kommunen ab 2026 eine zusätzliche halbe Stelle (Klimaschutzmanagement) finanziert (§ 18 (3) NKlimaG). Diese gesetzlichen Verpflichtungen bedeuten für die oben genannten Kommunen, die ihr Klimaschutzkonzept, ein Klimaschutzmanagement oder die kommunale Wärmeplanung aktuell über die NKI/Kommunalrichtlinie gefördert bekommen, dass die Förderung vom Bund (ZUG) für diese Kommunen zum 31.12.2023 gestoppt wird. Auch Neu-Anträge können nicht mehr eingereicht werden, da eine Förderung von Maßnahmen, für die es eine gesetzliche Pflicht gibt, ausgeschlossen ist.+++

Weitere Informationen zur Novelle des NKlimaG gibt es hier.

Klimaschutzkonzepte / Klimaschutzmanagement (KSM)

1) Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie weitere Akteur*innen aus dem kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein integriertes Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Handlungsfeldern erzielen können.

Was wird gefördert?
Erstmalige Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzepts durch Klimaschutzmanager*innen (technische und wirtschaftliche Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen, kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Minderung), Ausgaben für zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal (Klimaschutzmanager*in), Vergütung externer Dienstleister (für die Erstellung der Treibhausgasbilanz, die Berechnung von Potenzialen und Szenarien sowie die Maßnahmenbewertung, die professionelle Prozessunterstützung),  Materialien für die begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten

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 2) Anschlussvorhaben Klimaschutzmanagement

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. Um einen Förderantrag zu stellen, muss ein Beschluss Ihres obersten Entscheidungsgremiums vorliegen, dass das Klimaschutzkonzept umgesetzt und ein Klimaschutz-Controlling aufgebaut werden soll.

Was wird gefördert?
Umsetzung von Maßnahmen aus einem integrierten Klimaschutzkonzept durch zusätzlich eingestelltes Fachpersonal (Klimaschutzmanager:innen), externe Dienstleister für professionelle Prozessunterstützung, Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligungen, Dienstreisen

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Einrichtung einer Klimaschutzkoordination

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Übergeordnete Organisationen, die für ihre untergeordneten, selbständigen Organisationseinheiten die Klimaschutzkoordination übernehmen. 
Übergeordnete Organisationen, zum Beispiel Landkreise, Sportbünde sowie Wohlfahrtverbände.
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Beschluss des obersten Entscheidungsgremiums Ihrer Organisation vorliegen. Außerdem benötigen Sie Teilnahmeerklärungen von mindestens 25 % Ihrer untergeordneten Organisationseinheiten. 

Was wird gefördert?
Einrichtung einer Klimaschutzkoordination in Organisationen, die im intermediären Sinne Aufgaben für die Organisationseinheiten der untergeordneten Ebene übernehmen, zusätzliches Fachpersonal für die Klimaschutzkoordination über eine neu eingerichtete Projektstelle, die Erstellung von Energie- und CO2-Bilanzen im Rahmen einer Auftragsvergabe an einen externen Dienstleister, Öffentlichkeitsarbeit, professionelle Prozessunterstützung sowie Dienstreisen zu den unterstützten Organisationseinheiten. 

Wie wird gefördert?  Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind.
Um einen Antrag stellen zu können, muss die Kommune oder Organisation bereits ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet haben, das vor dem 31.12.2016 fertiggestellt wurde. 

Was wird gefördert?
Erstellung eines integrierten Vorreiterkonzepts, mit dem ein Antragsteller seine Klimaschutzstrategie und -maßnahmen aktualisiert, konkretisiert und ambitionierter gestaltet, externe Dienstleister*innen zur Konzepterstellung, Organisation und Durchführung von Akteursbeteiligung, Öffentlichkeitsarbeit

Wie wird gefördert?  Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Erstellung von Fokuskonzepten

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie weitere Akteur*innen im kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein Fokuskonzept erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Sektoren erzielen können.

Was wird gefördert?
Erstellung von Fokuskonzepten durch fachkundige externe Dienstleister für die Sektoren Mobilität und Abfallwirtschaft: technische und wirtschaftliche Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen und Festlegung von kurz- (bis drei Jahre), mittel- (drei bis sieben Jahre) und langfristigen (mehr als sieben Jahre) Zielen und Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen sowie Akteursbeteiligung und begleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Wie wird gefördert?  Zuschuss i.H.v. 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Einsatz eines Umsetzungsmanagements

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse sowie weitere Akteur*innen im kommunalen Umfeld mit komplexen Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen, die durch ein Fokuskonzept erhebliches Energie- und Treibhausgaseinsparpotenzial in den einzelnen Sektoren erzielen können.

Was wird gefördert?
Klimaschutzmanagement für die Umsetzung von Fokuskonzepten beziehungsweise Klimaschutzteilkonzepten in den Handlungsfeldern Mobilität oder Abfallwirtschaft, zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal, externe Dienstleistungen für professionelle Prozessunterstützung, Unterstützung im Rahmen der Akteursbeteiligung, begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Dienstreisen.

Wie wird gefördert?  Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Umsetzungsmanagement für integrierte Klimaschutzkonzepte

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und Organisationen, denen ein Erstvorhaben Klimaschutzmanagement zur Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes gemäß der Übergangsregelung der im Rahmen der vor der aktuellen Richtlinienfassung gültigen Kommunalrichtlinie bewilligt wurde.

Was wird gefördert?
Klimaschutzmanagement zur weiteren Umsetzung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes im Anschluss an ein Erstvorhaben Klimaschutzmanagement, zusätzlich beschäftigtes Fachpersonal, externe Dienstleistungen für professionelle Prozessunterstützung, Unterstützung im Rahmen der Akteursbeteiligung, begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Dienstreisen.

Wie wird gefördert?  Zuschuss i.H.v. 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Fragen? Wir helfen gerne weiter

Kontakt

Klara Pietsch

0511 89 70 39-21
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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