Machbarkeitsstudien / Potenzialanalysen

Erstellung von Machbarkeitsstudien

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen,  gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen, fachkundige externe, Dienstleister*innen,  Unternehmen mit kommunalem Entsorgungsauftrag öffentlich-rechtlich organisierte Wasserwirtschaftsverbände. Außerdem sind Unternehmen antragsberechtigt, die das Projekt als Contractoren für eine Kommune oder einen kommunalen Zusammenschluss umsetzen. 

Was wird gefördert? Erstellung von Machbarkeitsstudien durch fachkundige externe Dienstleister. Diese beinhaltet eine Bestandsaufnahme sowie eine Potenzialanalyse (Anlayse technischer und organisatorischer Treibhausgasminderungspotenziale). Darauf aufbauend beinhaltet die Studie die Ergebnisse einer Vorplanungsphase, in der verschiedene Umsetzungsvarianten bewertet und eine Vorzugsvariante abgeleitet wird. Für diese Vorzugsvariante wird eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung gefördert. Es ist eine gestaffelte Beantragung möglich. Bezuschusst werden Machbarkeitsstudien für Anlagen und Infrastrukturen, die Ingenieursdienstleistungen bedürfen, wie Siedlungsabfalldeponien, Abwasser- und Trinkwasserversorgungsanlagen, Mobilitätsinfrastruktur, Beleuchtungsanlagen sowie weitere Anlagen und Infrastrukturen. 

Wie wird gefördert? Zuschuss 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben finanzschwache Kommunen können 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Kontakt

Klara Pietsch

0511 89 70 39-21
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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