Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.
Was wird gefördert? Verbesserung des fließenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur: neu errichtete Radfahr- oder Schutzstreifen, selbst- und unselbständige Radwege, gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege, Fahrradstraßen, Fahrradschnellwege und -zonen. Förderfähig ist außerdem die Umgestaltung von Radwegen, um sie an ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen anzupassen (Wegeverbreiterungen, Änderungen der Streckenführung oder andere bauliche Verbesserungen), Umgestaltung von Knotenpunkten, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient, netzautarke Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher (sogenannte Inselanlagen), die für die Anlagentechnik benötigt werden, etwa für die Beleuchtung oder gegebenenfalls auch den Betrieb des Zugangssystems, hocheffiziente und regelbare Anlagen zur Beleuchtung von Radwegen.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
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