Fahrrad- und Fußverkehr, Mobilitätskonzepte

Sonderprogramm "Stadt und Land"

Wer fördert: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Wer wird gefördert? Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise in Niedersachsen sowie die Region Hannover

Was wird gefördert? 

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze
  • eigenständige Radwege
  • Fahrradstraßen
  • Radwegebrücken oder -unterführungen
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser
  • Lastenradverkehr

Wie wird gefördert? Förderung in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei finanzschwachen Kommunen beträgt die Förderung bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

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Hinweis: Der Antrag auf Förderung von Radverkehrsinfrastruktur – Sonderprogramm Stadt und Land ist vor Beginn des Vorhabens bei der NBank zu stellen.

Errichtung von Mobilitätsstationen

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen, Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

Was wird gefördert? Errichtung von Mobilitätsstationen.

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Mobilitätszentralen

Wer fördert: NBank

Wer wird gefördert? Aufgabenträger für den ÖPNV i. S. des § 4 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 3 NNVG sowie unbeschadet von dieser Aufgabenträgerschaft Landkreise, kreisfreie Städte oder kreisangehörige Gemeinden

Was wird gefördert? Die Einrichtung und der Betrieb von Mobilitätszentralen für nachhaltige Mobilitätsangebote, Personal- und Sachausgaben, mobile Beratungsstellen: Vorbereitende Maßnahmen wie Studien und Konzepte, die Grundlage für die Einrichtung und den Betrieb einer Mobilitätszentrale sind

Wie wird gefördert? 

  • Beratung zu Mobilitätszentralen
  • Zuschuss von 40 % (Regionenkategorie SER) bzw. 60 % (Regionenkategorie ÜR) der zuwendungsfähigen Ausgaben in Form einer Anteilfinanzierung
  • Maximalzuschuss 600.000 €

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Errichtung von Radabstellanlagen im Rahmen der Bike+Ride-Offensive

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen. 

Was wird gefördert? Errichtung von Radabstellanlagen innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt einer Bahnanlage.

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Wegweisung und Signalisierung für den Radverkehr

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung.

Was wird gefördert? Wegweisung und Signalisierung für den Radverkehr.

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Verbesserung des ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

Was wird gefördert? Verbesserung des Ruhenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur: neue Radabstellanlagen oder Fahrradparkhäusern, deren Überdachung inklusive Beleuchtung und Netzanschluss, Abstellanlagen für Tretroller, Schließfächer mit Standardsteckdosen sowie SB-Servicestationen, netzautarke Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher (sogenannte Inselanlagen), die für die Anlagentechnik benötigt werden, etwa für die Beleuchtung oder gegebenenfalls auch den Betrieb des Zugangssystems.

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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Verbesserung des fließenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Hochschulen, öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine sowie Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen.

Was wird gefördert? Verbesserung des fließenden Radverkehrs und dessen Infrastruktur: neu errichtete Radfahr- oder Schutzstreifen, selbst- und unselbständige Radwege, gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege, Fahrradstraßen, Fahrradschnellwege und -zonen. Förderfähig ist außerdem die Umgestaltung von Radwegen, um sie an ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen anzupassen (Wegeverbreiterungen, Änderungen der Streckenführung oder andere bauliche Verbesserungen), Umgestaltung von Knotenpunkten, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit dient, netzautarke Photovoltaikanlagen mit Stromspeicher (sogenannte Inselanlagen), die für die Anlagentechnik benötigt werden, etwa für die Beleuchtung oder gegebenenfalls auch den Betrieb des Zugangssystems, hocheffiziente und regelbare Anlagen zur Beleuchtung von Radwegen.

Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 65 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

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E-Lastenfahrrad-Richtlinie

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? 

  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Hochschulen)
  • rechtsfähige Vereine und Verbände
  • Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen).

Was wird gefördert? Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung, serienmäßig und fabrikneu mit einer Nutzlast von mindestens 120kg und Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.

Wie wird gefördert? 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.

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Klimaschutz durch Radverkehr

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Wer wird gefördert? Alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Nicht antragsberechtigt landeseigene Gesellschaften (betrifft nicht Hochschulen).

Was wird gefördert? Maßnahmenbündel aus unterschiedlichen investiven Einzelmaßnahmen, die in der Summe ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen generieren und Bürger:innen zum Fahrradfahren animieren, etwa der Ausbau von Fahrradachsen in Kombination z.B. mit Fahrradabstellanlagen, Lade- und Reparaturstationen, Einzelmaßnahmen sind nicht zuwendungsfähig.

Wie wird gefördert? Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent. In jedem Teilvorhaben eines Verbundprojektes sollen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 20 Millionen Euro nicht überschreiten.

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Hinweis: Einreichungsfristen: 01. Sept. 2023 bis 31. Okt. 2023, 01. März 2024 bis 30. Apr. 2024, 01. Sept. 2024 bis 31. Okt. 2024 

IKK - Nachhaltige Mobilität

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert? 

  • Infrastruktur für klimafreundlichen öffentlichen Verkehr und für den kommunalen Fuhrpark: Infrastruktur für aktive Mobilität, ÖPNV, Regional- und Schienenverkehr und den kommunalen Fuhrpark
  • Klimafreundliche Fahrzeuge
  • Nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien: Datengesteuerte Lösungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, digitale Vernetzung für eine bessere und effizientere Organisation von Mobilität

Wie wird gefördert? Kreditvergabe je nach Bedarf bis zu 100 % der Investitionskosten als eine Summer oder zwei Teilbeträge, die Zinsen (siehe weitere Hinweise) werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils ausgezahlten Kreditbetrag berechnet.

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Fragen? Wir helfen gerne weiter

Kontakt

Klara Pietsch

0511 89 70 39-21
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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