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Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Kommunen und kommunale Zusammenschlüsse, kommunale Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung, Bildungsträger und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, öffentliche, religionsgemeinschaftliche oder gemeinnützige Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, gemeinnützige (Sport-) Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und ihre Stiftungen sowie Unternehmen.
Was wird gefördert? Der Aufbau, der Betrieb und die Begleitung eines Klimaschutz-Netzwerks zu einem Handlungsfeld des kommunalen Klimaschutzes. Bezuschusst werden Ausgaben für den Netzwerkmanager oder die Netzwerkmanagerin, den Einsatz von Beratenden, die Moderation der Netzwerktreffen, die Honorare von Referierenden sowie einzelne Sachausgaben.
Wie wird gefördert? Zuschuss i.H.v. 60 % der förderfähigen Gesamtausgaben, finanzschwache Kommunen können 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.
Klara Pietsch
0511 89 70 39-21
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de