Sanierung und Neubau kommunaler Liegenschaften

Bundesförderung für effiziente Gebäude - Energieeffizient sanieren

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise) deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Was wird gefördert?
Sanierung und  Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes, für Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser), Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten, sowie die Sanierung von Baudenkmalen. Zusätzliche Förderung für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine:n Energie­effizienz-Expert:in sowie eine akustische Fachplanung durch eine:n Akustiker:in, Nachhaltigkeitszertifizierung

Wie wird gefördert?  Zuschuss bis zu 4 Mio. Euro für Nichtwohngebäude, genaue Förderquoten siehe Hinweise.

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Klimafreundlicher Neubau – Kommunen

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Was wird gefördert?
Neubau und den Erstkauf (oder Ersterwerb 1 Jahr nach Fertigstellung) klimafreundlicher Wohngebäude und Nichtwohngebäude, einschließlich Nebenkosten (z.B. Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten oder Baugerüst), Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung 

Wie wird gefördert?  Zuschuss bis zu 12,5 % für ein klimafreundliches Nichtwohngebäude mit Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude

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IKK – Investitionskredit Kommunen

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), deren rechtlich unselbst­ständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände

Was wird gefördert?
Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur: Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Anpassung der technischen Infrastruktur, wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft, Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus, Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen, Flüchtlingsunterkünfte sowie Baulanderschließung (inklusive Planungsleistungen, sofern sie Teil der Investition sind). Außerdem wird auch der Erwerb von Grundstücken gefördert, der grundsätzlich Bestandteil eines Investitionsvorhabens sein sollte.

Wie wird gefördert?  Förderkredit:  bei Kreditbeträgen bis 2 Mio. Euro: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten oder bei Kreditbeträge über 2 Mio. Euro: bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten, Förderhöhe: bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr, Auszahlung zu 100 %, wahlweise in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen 

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wer fördert: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Wer wird gefördert? Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

Was wird gefördert?
Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes sowie eine qualifizierte Baubegleitung 

Wie wird gefördert?  Kredit mit Tilgungszuschuss, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro.

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Bundesförderung für effiziente Gebäude - Sanierung Nichtwohngebäude

Wer fördert: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) / Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Wer wird gefördert? Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

Was wird gefördert?
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG): Gebäudehülle (Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz), Anlagentechnik, außer Heizung (Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung und Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme), Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungstechnik (Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien), Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (ohne Biomasse und mit  Biomasse für Spitzenlast), Anschluss an ein Gebäudenetz oder an ein Wärmenetz), sowie Heizungsoptimierung (Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden)

Wie wird gefördert?  Fördersätze für einzelne Maßnahmen, siehe Hinweise

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Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK)

Wer fördert: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Wer wird gefördert? Städte und Gemeinden (dies umfasst auch Samt- und Verbandsgemeinden sowie vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind. Antragsteller sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt in Privateigentum (insbesondere Vereinseigentum), Kirchen- oder Landeseigentum befindet. Eine Weiterleitung der Fördermittel, z.B. an Sportvereine ist möglich

Was wird gefördert?
Sanierung von Schwimmbädern, Sporthallen und Jugend- und Kulturzentren

Wie wird gefördert?  Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

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Hinweis: Abgabefrist 15.09.2023 

Richtlinien „Förderung des Sportstättenbaus“ und „Förderung von investiven Maßnahmen für verbandliche Sportleistungszentren und landesweit bedeutende Sportschulen“

Wer fördert: LandesSportBund (LSB) Niedersachsen

Wer wird gefördert? Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände

Was wird gefördert?
Energetische Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen sowie Sportleistungszentren und Sportschulen

Wie wird gefördert?  Sportvereine können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (max. 200.000 Euro) als Zuschüsse beantragen und Träger von Landesleistungszentren sowie Sportschulen bis zu 80 Prozent.

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Wirtschaftsnahe Infrastruktur (GRW-Gebiete)

Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW)

Wer wird gefördert? Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände

Was wird gefördert? Wirtschaftsnahe Infrastruktur (EFRE + GRW): Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz (GRW-Fördergebiet)

Wie wird gefördert?  Variierende Zuschüsse je nach Fördergegenstand und Gebiet

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Klimaschutz und Energieeffizienz

Wer fördert: NBank

Wer wird gefördert? Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger/Trägerinnen öffentlicher Gebäude, kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft > Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen, Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen, Ausschließlich bei Netzwerken: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen, Kommunale Unternehmen die ihren Sitz in Niedersachsen, Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen)

Was wird gefördert? Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (Es müssen mindestens zwei hochwertige Elemente einer Sanierung durchgeführt werden. Die Einbindung erneuerbarer Energien (PV-Anlage, Wärmepumpe etc.) ist verpflichtend.)
Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen, Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme, Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Wie wird gefördert?  Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 70 %

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Merkblatt

Hinweis: Die Antragsstichtage sind 2x jährlich am 01.03. und 01.09. (letzter Antragsstichtag 01.09.2025). Einmalige Verschiebung des Antragsstichtags vom 01.09.2023 auf den 15.12.2023.

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Kontakt

Sandra Dietrich

0511 89 70 39-21
sandra.dietrich [at] klimaschutz-niedersachsen.de