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Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise) deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Was wird gefördert?
Sanierung und Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes, für Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser), Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten, sowie die Sanierung von Baudenkmalen. Zusätzliche Förderung für die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in sowie eine akustische Fachplanung durch eine:n Akustiker:in, Nachhaltigkeitszertifizierung
Wie wird gefördert? Zuschuss bis zu 4 Mio. Euro für Nichtwohngebäude, genaue Förderquoten siehe Hinweise.
Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Was wird gefördert?
Neubau und den Erstkauf (oder Ersterwerb 1 Jahr nach Fertigstellung) klimafreundlicher Wohngebäude und Nichtwohngebäude, einschließlich Nebenkosten (z.B. Ausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutachten oder Baugerüst), Planung und Baubegleitung durch die Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung
Wie wird gefördert? Zuschuss bis zu 12,5 % für ein klimafreundliches Nichtwohngebäude mit Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude
Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert? Kommunale Gebietskörperschaften (Städte, Gemeinden und Landkreise), deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Was wird gefördert?
Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur: Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen, Anpassung der technischen Infrastruktur, wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft, Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft, Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus, Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen, Flüchtlingsunterkünfte sowie Baulanderschließung (inklusive Planungsleistungen, sofern sie Teil der Investition sind). Außerdem wird auch der Erwerb von Grundstücken gefördert, der grundsätzlich Bestandteil eines Investitionsvorhabens sein sollte.
Wie wird gefördert? Förderkredit: bei Kreditbeträgen bis 2 Mio. Euro: bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten oder bei Kreditbeträge über 2 Mio. Euro: bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten, Förderhöhe: bis zu 150 Mio. Euro pro Antragsteller und Jahr, Auszahlung zu 100 %, wahlweise in einer Summe oder in 2 Teilbeträgen
Wer fördert: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Wer wird gefördert? Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Was wird gefördert?
Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzgebäude oder Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes sowie eine qualifizierte Baubegleitung
Wie wird gefördert? Kredit mit Tilgungszuschuss, Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: 2.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche, insgesamt maximal 10 Mio. Euro.
Wer fördert: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) / Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Wer wird gefördert? Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Was wird gefördert?
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG): Gebäudehülle (Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz), Anlagentechnik, außer Heizung (Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung und Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme), Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungstechnik (Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien), Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (ohne Biomasse und mit Biomasse für Spitzenlast), Anschluss an ein Gebäudenetz oder an ein Wärmenetz), sowie Heizungsoptimierung (Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden)
Wie wird gefördert? Fördersätze für einzelne Maßnahmen, siehe Hinweise
Wer fördert: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Wer wird gefördert? Städte und Gemeinden (dies umfasst auch Samt- und Verbandsgemeinden sowie vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind. Antragsteller sind die jeweiligen Kommunen auch dann, wenn sich das zu fördernde Objekt in Privateigentum (insbesondere Vereinseigentum), Kirchen- oder Landeseigentum befindet. Eine Weiterleitung der Fördermittel, z.B. an Sportvereine ist möglich
Was wird gefördert?
Sanierung von Schwimmbädern, Sporthallen und Jugend- und Kulturzentren
Wie wird gefördert? Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Hinweis: Abgabefrist 15.09.2023
Wer fördert: LandesSportBund (LSB) Niedersachsen
Wer wird gefördert? Sportvereine, Sportbünde und Landesfachverbände
Was wird gefördert?
Energetische Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen sowie Sportleistungszentren und Sportschulen
Wie wird gefördert? Sportvereine können bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben (max. 200.000 Euro) als Zuschüsse beantragen und Träger von Landesleistungszentren sowie Sportschulen bis zu 80 Prozent.
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW)
Wer wird gefördert? Vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände
Was wird gefördert? Wirtschaftsnahe Infrastruktur (EFRE + GRW): Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten sowie Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- oder Schienenverkehrsnetz (GRW-Fördergebiet)
Wie wird gefördert? Variierende Zuschüsse je nach Fördergegenstand und Gebiet
Wer fördert: NBank
Wer wird gefördert? Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere Träger/Trägerinnen öffentlicher Gebäude, kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft > Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen, Landesgesellschaften mit privater Rechtsform sowie Kultureinrichtungen, Ausschließlich bei Netzwerken: Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen, Kommunale Unternehmen die ihren Sitz in Niedersachsen, Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen)
Was wird gefördert? Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (Es müssen mindestens zwei hochwertige Elemente einer Sanierung durchgeführt werden. Die Einbindung erneuerbarer Energien (PV-Anlage, Wärmepumpe etc.) ist verpflichtend.)
Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und –anlagen, Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme, Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Wie wird gefördert? Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 70 %
Hinweis: Die Antragsstichtage sind 2x jährlich am 01.03. und 01.09. (letzter Antragsstichtag 01.09.2025). Einmalige Verschiebung des Antragsstichtags vom 01.09.2023 auf den 15.12.2023.
Sandra Dietrich
0511 89 70 39-21
sandra.dietrich [at] klimaschutz-niedersachsen.de