Wer fördert: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) / Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Wer wird gefördert? Alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Was wird gefördert?
Einzelmaßnahmen zur Sanierung von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäuden (NWG): Gebäudehülle (Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen; Austausch von Fenstern und Außentüren; sommerlicher Wärmeschutz), Anlagentechnik, außer Heizung (Einbau/Austausch/Optimierung von Lüftungsanlagen; WG: Einbau „Efficiency Smart Home“; Einbau Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Kältetechnik zur Raumkühlung und Einbau energieeffizienter Innenbeleuchtungssysteme), Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungstechnik (Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Wärmepumpen, Brennstoffzellenheizungen, Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien), Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes (ohne Biomasse und mit Biomasse für Spitzenlast), Anschluss an ein Gebäudenetz oder an ein Wärmenetz), sowie Heizungsoptimierung (Maßnahmen zur Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden)
Wie wird gefördert? Fördersätze für einzelne Maßnahmen, siehe Hinweise
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