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Wer fördert: EU - durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Wer wird gefördert? Lokale Aktionsgruppen LEADER (LAG), öffentliche und private Institutionen, Privatpersonen
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert? Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80%, bei Einsatz von Landesmitteln bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, falls nicht geringere Fördersätze im jeweiligen regionalen Entwicklungskonzept der Region festgelegt wurden. Im Fall von Investitionen (ausgenommen Basisdienstleistungen) kann die Höhe des Zuschusses bis maximal 65% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens an das jeweils zuständige Amt für regionale Landesentwicklung gestellt werden.
Hinweis: Niedersachsen läuft die Durchführung über das Förderkonzept KLARA des Landes Niedersachsen. Die Kontaktdaten der LEADER-Regionen und weitere Informationen finden Sie hier.
Interreg B ist ein Programm der transnationalen Zusammenarbeit der EU, das die raum- und ressortübergreifende Kooperation über Staatsgrenzen hinweg fördert. Aktuell werden 14 Kooperationsräume oder Programme unterschieden, in denen eine Vielzahl von unterschiedlichen Projekten durchgeführt werden. Deutschland ist in sechs dieser Programme vertreten: Alpenraum, Donauraum, Mitteleuropa, Nordseeraum, Nordwesteuropa und Ostseeraum. Das Ziel von Interreg B ist die territoriale Integration und Förderung von Themen wie Umweltschutz und sozialer Zusammenhalt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Im Rahmen des Programms werden beispielsweise Maßnahmen in folgenden Themenfeldern gefördert:
Kommunal-Team