Sonstiges

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – Ländliche Kommunen

Wer fördert: Bundesministrium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Wer wird gefördert? Kommunen sowie (inter)kommunale Zweckverbände. Auch Kooperationsprojekte (Verbundprojekte) durch den Zusammenschluss mehrerer antragsberechtigter Kommunen oder Zweckverbände sind möglich. Kommunale Einrichtungen (z. B. Regiebetriebe, Eigenbetriebe, Eigengesellschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts) sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert? Projekte auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen. Dazu zählen unter anderem: Maßnahmen zur naturnahen und biodiversitätsfördernden Begrünung von Dörfern und, Städten in ländlichen Regionen, die ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen in der freien Landschaft, die Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft, Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern sowie die Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. 

Wie wird gefördert? Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss bewilligt. Die Obergrenze der Förderquote beträgt im Regelfall 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen können eine erhöhte Förderquote bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Weitere Informationen

Hinweis: Skizzeneinreichungen sind vom 01.08. bis zum 30.09.2023 möglich. Voraussichtlich beginnt im November 2023 die formelle Antragsphase, sodass Anfang 2024, je nach Qualität der Förderanträge, die ersten Fördermaßnahmen bewilligt werden können. 

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Kontakt

Sandra Dietrich

0511 89 70 39-21
sandra.dietrich [at] klimaschutz-niedersachsen.de