Wer fördert: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Wer wird gefördert? Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig), kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften, Unternehmen iSd. § 14 BGB. Daneben sind Contractoren antragsberechtigt, sofern sie die Voraussetzungen und Verpflichtungen gem. Anhang 2 der Richtlinie erfüllen.
Was wird gefördert?
Förderung von effizienten Wärmenetzen in 4 Modulen. Ein effizientes Wärmenetz enthält im Sinne dieser Förderrichtlinie mindestens 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten, die zu mindestens 75 % mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden.
- Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
- Modul 2: Neubau von Wärmenetzen sowie die Transformation von Bestandsnetzen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen
- Modul 3: Einzelmaßnahmen (Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen sowie Wärmeübergabestationen)
- Modul 4: Betriebskosten aus BEW-geförderten Solarthermieanlagen sowie aus BEW-geförderten Wärmepumpen.
Wie wird gefördert? Zuwendungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss, weitere Infos siehe Hinweise.
Übersichtsfolien zur BEW-Förderung finden Sie hier.
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