Wärmenetze

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Wer fördert: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Wer wird gefördert? Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig), kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften, Unternehmen iSd. § 14 BGB. Daneben sind Contractoren antragsberechtigt, sofern sie die Voraussetzungen und Verpflichtungen gem. Anhang 2 der Richtlinie erfüllen.

Was wird gefördert?
Transformationspläne und Machbarkeitsstudien; Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 % mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen, sofern sie sich auf Wärmnetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten beziehen; Einzelmaßnahmen (Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen sowie Wärmeübergabestationen) und die Betriebskosten aus geförderten Solarthermieanlagen sowie aus geförderten strombetriebenen Wärmepumpen .

Wie wird gefördert?  Zuwendungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss, weitere Infos siehe Hinweise.

Weitere Informationen

Erneuerbare Energien - Standard

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? 

  •  In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen
  •  Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  •  Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller (müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen)
  •  Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
    •  Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
    •  Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
    •  Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
    •  Batteriespeicher
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
  • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Wie wird gefördert? Förderkredit: Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis zu 100 % der Investitionskosten. Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen. Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage.

Weitere Informationen

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Kontakt

Patrick Nestler

0511 89 70 39-27
patrick.nestler [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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