Wärmenetze

Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Wer fördert: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Wer wird gefördert? Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig), kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen, kommunale Zweckverbände, eingetragene Vereine, eingetragene Genossenschaften, Unternehmen iSd. § 14 BGB. Daneben sind Contractoren antragsberechtigt, sofern sie die Voraussetzungen und Verpflichtungen gem. Anhang 2 der Richtlinie erfüllen.

Was wird gefördert?

Förderung von effizienten Wärmenetzen in 4 Modulen. Ein effizientes Wärmenetz enthält im Sinne dieser Förderrichtlinie mindestens 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten, die zu mindestens 75 % mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden.

  • Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
  • Modul 2: Neubau von Wärmenetzen sowie die Transformation von Bestandsnetzen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen
  • Modul 3: Einzelmaßnahmen (Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher, Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen sowie Wärmeübergabestationen)
  • Modul 4: Betriebskosten aus BEW-geförderten Solarthermieanlagen sowie aus BEW-geförderten Wärmepumpen.

Wie wird gefördert?  Zuwendungen erfolgen als nicht rückzahlbarer Zuschuss, weitere Infos siehe Hinweise.

Übersichtsfolien zur BEW-Förderung finden Sie hier.

Weitere Informationen

Erneuerbare Energien - Standard

Wer fördert: KfW

Wer wird gefördert? 

  •  In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen
  •  Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
  •  Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller (müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen)
  •  Freiberufler

Was wird gefördert?

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
    •  Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
    •  Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
    •  Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
    •  Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
    •  Batteriespeicher
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden
  • Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren
  • Contracting-Vorhaben und Modernisierungen mit Leistungssteigerung

Wie wird gefördert? Förderkredit: Bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben, bis zu 100 % der Investitionskosten. Abrufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage wahlweise in einer Summe oder in Teilbeträgen. Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage.

Weitere Informationen

Fragen? Wir helfen gerne weiter

Kontakt

Klara Pietsch

0151 191 020 92
klara.pietsch [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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