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Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld", kurz als „Kommunalrichtlinie" bezeichnet, fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgreich den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Mit bundesweit rund 24.000 Projekten in mehr als 4.830 Kommunen mit rund 1,13 Milliarden Euro und insgesamt 2,8 Mrd. Euro ausgelösten Investitionen (bis Ende 2022) ist die Kommunalrichtlinie seit 2008 das wichtigste Förderprogramm für den kommunalen Klimaschutz.
Die Richtlinie gilt in ihrer derzeitigen Form vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2027. Fördermöglichkeiten gibt es für zahlreiche und unterschiedliche strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen. Vor allem finanzschwache Kommunen profitieren von erhöhten Förderquoten. Darüber hinaus gibt es einen erweiterten Kreis der Antragsberechtigten. Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen, sind ebenso wie Kommunen antragsberechtigt.
Mit dem niedersächsischen Klimagesetz sind bestimmte kommunale Pflichtaufgaben vorgesehen, wie Klimaschutzkonzepte für die eigene Verwaltung der Landkreise, Beratung der angehörigen Gemeinden zu Klimaschutzfördermitteln, eine Pflicht zur Erstellung von Entsiegelungskatastern zur Klimafolgenanpassung oder auch die Pflicht für Mittel- und Oberzentren, bis zum 31.12.2026 eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind gesetzliche verpflichtend durchzuführende Maßnahmen von der Förderung ausgeschlossen – dazu zählen Verpflichtungen durch Landes- und Bundesgesetze.
Mit § 18 NKlimaG sind Landkreise ab 2024 verpflichtet für ihre Verwaltungen Klimaschutzkonzepte zu erstellen und ihre Mitgliedskommunen hinsichtlich Fördermittel für Klimaschutzvorhaben zu beraten. Zwei Stellenäquivalente werden dafür vom Land Niedersachsen finanziert. Förderungen durch die Kommunalrichtlinie sind daher nicht (mehr) möglich. Laufende Vorhaben werden zum 31.12.2023 abgebrochen.
Der technische Annex der Kommunalrichtlinie beinhaltet umfangreiche Mindestanforderungen für die Einführung eines Energiemanagementsystems. Diese gehen weit über die gesetzliche Forderung im NKlimaG hinaus. Somit können niedersächsische Kommunen auch weiterhin eine Förderung für ein EMS beantragen.
Mit der landesgesetzlichen Verpflichtung einer kommunalen Wärmeplanung erhalten alle Mittel- und Oberzentren in Niedersachsen für die Erstellung eine Mittelzuweisung durch das Land. Auch vor dem 31.12.2023 eingehende Förderanträge (auch Fokuskonzepte) werden laut BMWK nicht mehr angenommen. Eine Doppelförderung ist haushaltsrechtlich ausgeschlossen. Alle anderen Kommunen können die Förderprogramme des Bundes – und damit auch die Förderung durch die Kommunalrichtlinie – in Anspruch nehmen.
Konflikte zur KfW 432-Förderung für Quartierskonzepte bestehen laut MU und MW nicht. Die Förderwürdigkeit ist nicht eingeschränkt, da die Anforderungen des Programms sowohl in der inhaltlichen Bearbeitungstiefe als auch im räumlichen Zuschnitt (Quartiersebene) von den landesgesetzlichen Vorgaben der kommunalen Wärmeplanung abweichen.
Die Antragstellung für die Kommunalrichtlinie erfolgt über die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH . Die ZUG ist eine bundeseigene Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium gegründet wurde.
Die Agentur für kommunalen Klimaschutz ist bundesweite Ansprechpartnerin in allen Fragen des kommunalen Klimaschutzes und als Lotsenstelle des Bundes für die Energie- und Klimaschutzberatung von Kommunen tätig. Sie unterstützt kommunale Akteurinnen und Akteure beim Know-How- und Kapazitätsaufbau, damit sie Klimaschutzmaßnahmen schneller und gezielter umsetzen können. Zum Leistungsspektrum der Agentur gehört außerdem die Sicherung von Verfahrens- und Qualitätsstandards sowie der Aufbau eines verbesserten Klimaschutz-Monitoring für die kommunale Ebene.
Bei Fragen rund um die Förderung bietet die Agentur für kommunalen Klimaschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Info-Veranstaltungen (u.a. zu einzelnen Förderschwerpunkten) und Beratung an
https://www.klimaschutz.de/de/service/veranstaltungen
030/39001-170, E-Mail: agentur@klimaschutz.de
Sandra Dietrich
0511 89 70 39-21
sandra.dietrich [at] klimaschutz-niedersachsen.de