Nationale Klimaschutzinitiative
Auf Bundesebene gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten. So können Bildungsträger z. B. über die Klimaschutzinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums eine Förderung erhalten: Dies ist insbesondere über die Kommunalrichtlinie möglich. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie können Energiesparmodelle an Kitas und Schulen umgesetzt und gefördert werden. Antragsberechtigt sind neben Kommunen auch Kitas, Schulen und Hochschulen, Sportvereine, Religionsgemeinschaften und Weitere. Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten profitieren bei ausgewählten Förderschwerpunkten sogar von erhöhten Förderquoten.
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Eine weitere Fördermöglichkeit ist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU). Förderungen für Projekte aus dem Bereich der Klimabildung können unter der sogenannten „themenoffenen Förderung" oder unter dem „Förderthema 1: Instrumente und Kompetenzen der Nachhaltigkeitsbewertung sowie Stärkung von Nachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln" eingereicht werden. Gefördert werden Unternehmen, Vereine, aber auch Bildungseinrichtungen. Die Förderung beträgt in der Regel 50 Prozent der Projektkosten, für Hochschulen etc. sogar bis zu 100 Prozent. Mehr erfahren.
Darüber hinaus ruft die DBU auch immer wieder zu Sonderförderungen auf. Es lohnt sich also, regelmäßig auf der Stiftungswebseite nachzusehen oder aktiv den Kontakt aufzunehmen.
Deutsche Postcode Lotterie
Auch über die Deutsche Postcode Lotterie können Projekte von gemeinnützigen Organisationen aus den Bereichen Natur- und Umweltschutz (sowie Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt) gefördert werden. Dies gilt im Natur- und Umweltschutz für Projekte zu: Umwelt- und Klimaschutz, Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inklusive Umweltbildung, Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen, Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes, Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe, Re- und Upcycling sowie Urban-Gardening. Die maximale Fördersumme beträgt 250.000 Euro. Hierbei muss ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten eingebracht werden. Dieser kann durch eigene Geldmittel oder Drittmittel anderer Fördermittelgeber erbracht werden.