Förderprogramme für Hauseigentümer

Zuschüsse und Darlehen für energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen

Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, den Austausch oder die Optimierung der Heizungsanlage, den Einsatz von erneuerbaren Energien und den Neubau von energieeffizienten Häusern gibt es Förderung vom Staat. Teils als Zuschüsse, teils als Steuervorteile oder zinsgünstige Darlehen. Wir bieten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme.

Aktuelles

Neuerungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zum Beginn des Jahres 2024 wurde die BEG novelliert. Die reformierte Förderrichtlinie wurde am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit in Kraft. Sie unterstützt unter anderem den Austausch fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Die Antragstellung für die neue Heizungsförderung erfolgt neu bei der KfW. Für selbstnutzende Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern ist die Antragstellung bereits möglich, für die anderen Gruppen wird sie gestaffelt bis zum August beginnen. Der Heizungstausch kann aber schon jetzt beauftragt und der Förderantrag zu den neuen Förderkonditionen – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. Mehr dazu in unserer aktuellen Meldung vom 11.01.2024

Antragsstellung für Energieberatung wieder möglich 

Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW) und die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. 

Auch Neubauprogramme wieder gestartet

Am 14. Dezember 2023 wurde ein Antragsstopp für die KfW-Neubauprogramme verhängt, da die Haushaltsmittel für das Jahr 2023 ausgeschöpft waren. Seit dem 20.02.2024 sind wieder Anträge möglich.

Fördermöglichkeiten nach Maßnahmen

Dämmung, Fenstertausch oder Komplettsanierung

Für die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern und Türen oder energetische Komplettsanierungen gibt es Fördermittel und steuerliche Vorteile vom Staat:

Einzelne Maßnahmen

Einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Fenster- und Türentausch werden in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG-EM) mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Wird nach einem individuellen Sanierungsfahrplan aus einer ebenfalls geförderten „Energieberatung für Wohngebäude" vorgegangen, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte.

Alternativ können energetische Einzelmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum auch steuerlich geltend gemacht werden: 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, sind steuerlich abzugsfähig.


Umfassende Komplettsanierungen

Umfassende Komplettsanierungen auf einen Effizienzhausstandard 85 oder besser werden von der KfW im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude" gefördert. Die Förderung erfolgt als Kredit mit Tilgungszuschuss, die Höhe der Förderung hängt vom erreichten Effizienzhausstandard ab.

Das Erreichen einer Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE- Klasse) mit mindestens 65 Prozent Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärme- und Kälteversorgung oder einer Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhöht die Fördersätze für die jeweiligen Effizienzhausstandards nochmals um 5 Prozentpunkte. 

Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) gibt es einen 10-Prozent-Extra-Tilgungszuschuss. Als "Worst Performing Building"  bezeichnet man ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse.

Bonus für die Serielle Sanierung von Wohngebäuden: Die energetische Sanierung unter Verwendung von vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen sowie deren Montage an bestehende Gebäude (Serielle Sanierung) wird mit einem Bonus von 15 Prozent gefördert. Voraussetzung ist die Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE-Klasse und dem WPB-Bonus. Bei einer Kombination der Sanierung eines WPB und einer Umsetzung durch Serielle Sanierung werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozent begrenzt. 

 

Im Zusammenhang mit diesen Programmen fördern die KfW und das BAFA auch die vorherige Beratung inklusive der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans und die professionelle Baubegleitung. Mehr Informationen dazu finden Sie unter "Vor-Ort-Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung" weiter unten.

Weitere Informationen

Welche Sanierungsmaßnahmen im Gebäude sinnvoll sind und mit welchen Schritten am meisten Energie gespart werden kann, zeigt unser digitaler ModernisierungsCheck.

Photovoltaik
  • Am 26. September 2023 wurde die neue Förderung "Solarstrom für Elektrofahrzeuge" gestartet, die ein Gesamtpaket aus PV-Anlage, Solarstromspeicher und Ladestation fördert, sofern ein E-Auto im Besitz, nachweislich bestellt oder geleast ist. Das Programm war nach Angaben der KfW am ersten Tag bereits so stark nachgefragt, dass die vorgesehene Fördersumme von 300 Millionen Euro für das Jahr 2023 bereits aufgebraucht wurde, wodurch es zunächst einen Förderstopp gab. Wie die KfW im Februar 2024 bekanntgab, kann das Programm aufgrund der erforderlichen Haushalts­konsolidierung im Bundes­haushalt 2024 nicht fortgeführt und keine neuen Anträge gestellt werden. Mehr dazu


  • Es gibt eine Einspeisevergütung für PV-Strom, der ins Netz eingespeist wird. Der Betrag wurde mit dem EEG 2023 erhöht.

  • Darüber hinaus fördert die KfW mit dem Programm 270 "Erneuerbare Energie - Standard" die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit einem Förderkredit.

 

 

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Heizung: Wärmepumpen, erneuerbare Energien und Optimierung

Erneuerbare Energien für die Heizung/Heizungstausch

Im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" wird der Einbau von Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen zu Heizzwecken sowie Brennstoffzellenheizungen in Bestandsgebäuden gefördert. Gefördert werden außerdem die Errichtung und der Umbau von Gebäudenetzen, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz und die Mehrkosten für wasserstoffbasierte Heizungen.

Die Fördersätze bei der Heizungserneuerung gliedern sich wie folgt:

  • 30 % Grundförderung
  • 30 % Einkommens-Bonus (bis 40.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen für eine selbstgenutzte Wohneinheit)
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus (auch „Speed-Bonus“ genannt, ab 2029 reduziert sich dieser Bonus schrittweise)
  • 5 % Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen
  • Zuschlag von 2.500 Euro für Biomasseheizungen, die einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten

Die Boni sind grundsätzlich kumulierbar – bis zu einer maximal möglichen Förderhöhe von 70 Prozent.

Der Klimageschwindigkeits-Bonus wird selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen gewährt.

Übergangsregelung: Die Antragstellung für den Heizungstausch bei der KfW ist derzeit nur für selbstnutzende Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern möglich. Die anderen Gruppen sollen bis zum August folgen. Damit bereits jetzt mit der Umsetzung begonnen werden kann, gilt bis zum 31.08.2024 eine Übergangsregelung.

Alternativ kann die Erneuerung der Heizungsanlage in selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich geltend gemacht werden. 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, sind steuerlich abzugsfähig.

Zu den Förderprogrammen auf den Seiten der Fördermittelgeber:

 

Optimierung von Heizungsanlagen

Im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" wird außerdem die Optimierung von Heizungsanlagen gefördert. Dazu gehören unter anderem
- der Ersatz von Heizungspumpen oder Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen,
- der hydraulische Abgleich am Heizsystem und
- der Einbau von Mess- und Regelungstechnik.

Eine steuerliche Förderung ist ebenfalls möglich.

Zu den Förderprogrammen auf den Seiten der Fördermittelgeber:

 

Weitere Informationen

Unser digitaler WärmepumpenCheck bietet eine Ersteinschätzung, ob ihr Gebäude für den Einsatz einer Wärmepumpe geeignet ist. Mehr erfahren

Energieeffiziente Neubauten

Klimafreundliche Neubauten werden über die Bundesförderung für effiziente Gebäude als eigenständiger Programmteil "Klimafreundlicher Neubau" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) gefördert. Wer sein Wohngebäude als Effizienzhaus 40 oder besser baut, kann einen Förderkredit erhalten.

Zum Förderprogramm auf der Seite der KfW:

Im Zusammenhang mit diesen Programmen wird auch eine professionelle Baubegleitung gefördert. Mehr Informationen dazu finden Sie unter "Vor-Ort Energieberatung und Baubegleitung".

 

Vor-Ort-Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung

Auch für die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierung oder beim Neubau eines Effizienzhauses gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Zuschuss zu erhalten.

Energieberatung für Wohngebäude für die Planung von Sanierungsmaßnahmen
Bei einer Energieberatung für Wohngebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermittelt ein Energieberater oder eine Energieberaterin vor Ort den energetischen Zustand des Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er/sie ein passendes Sanierungskonzept. Als Hilfestellung werden zudem Hinweise gegeben, welche Fördermittel beantragt werden können. 

Die Ergebnisse werden in einem individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)  zusammengefasst. Wenn Maßnahmen aus einem solchen iSFP umgesetzt werden, kann dies die mögliche Förderhöhe für die Umsetzung der Maßnahmen nochmals erhöhen. Ausgenommen ist hierbei der Austausch von Heizungsanlagen.

Die Beratungen werden mit 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars bezuschusst, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. 

Fachplanung und Baubegleitung bei der Verwendung von Fördermitteln der BEG
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die Fördermittel aus dem Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" in Anspruch nehmen, können zusätzlich die Fachplanung und professionelle Baubegleitung gefördert bekommen. Es werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Lediglich beim Heizungstausch ist dies nicht mehr möglich. Hier können anfallende Kosten nur noch mit in die förderfähigen Kosten einbezogen werden.

Alternativ kann für selbstgenutztes Wohneigentum die steuerliche Förderung genutzt werden, auch hier sind 50 Prozent der Kosten abzugsfähig.

Bundesförderung für effiziente Gebäude:

Fördersätze im Überblick

BEG-Fördersätze Einzelmaßnahmen (gültig seit dem 29. Dezember 2023)

BEG-Fördersätze Effizienzhaus / Effizienzgebäude Sanierung (gültig seit dem 1. Januar 2023)

BEG-Fördersätze Effizienzhaus / Effizienzgebäude Neubau (gültig ab 01.03.23)

BEG-Fördersätze Wohneigentum für Familien (WEF) (gültig ab 01.06.2023)

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