Wer fördert: BAFA
Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Was wird gefördert: Vor-Ort-Energieberatung und Erstellung eines Sanierungskonzepts durch eine:n beim BAFA gelistete:n Energieberater:in. Für Wohngebäude wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, wenn Maßnahmen aus einem solchen iSFP umgesetzt werden, kann dies in anderen Förderprogrammen des Bundes die mögliche Förderhöhe für die Umsetzung der Maßnahmen nochmals erhöhen.
Wie wird gefördert: Zuschuss über 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars.
Höchstgrenzen:
- Für Wohngebäude:
- Ein- und Zweifamilienhäuser: maximal 650 Euro
- Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten: maximal 850 Euro
- Für Nichtwohngebäude:
- Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
- Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
- Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.
Förderprogramme: "Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" und "Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohnebäude (EBN)"
Zu den Förderprogrammen auf der Seite des BAFA
BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude
BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude