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Für die energetische Sanierung von Gebäuden, den Austausch oder die Optimierung der Heizungsanlage, den Einsatz erneuerbarer Energien und energieeffiziente Neubauten gibt es Förderung vom Staat. Teils als Zuschüsse, teils als Steuervorteile oder zinsgünstige Darlehen. Ein Überblick über die wichtigsten Förderprogramme:
Wer fördert: KfW (Heizungstausch) und BAFA (Gebäudenetze)
Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Was wird gefördert: u.a. der Einbau von Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, wasserstofffähigen Heizungen und Biomasseanlagen zu Heizzwecken sowie Brennstoffzellenheizungen in Bestandsgebäuden. Gefördert werden außerdem die Errichtung und der Umbau von Gebäudenetzen, sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Wie wird gefördert: Zuschussförderung: Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Ausgaben, dazu gibt es verschiedene Boni, so dass für private Hauseigentümer eine maximale Föderhöhe von 70% der förderfähigen Ausgaben möglich ist.
Förderprogramm: "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG-EM)
Zu den BEG-Förderprogrammen auf der Seite der KfW und des BAFA:
Fördersätze:
Wer fördert: BAFA
Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Was wird gefördert: Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind. Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen dürfen nicht älter als zwanzig Jahre sein.
Gefördert werden unter anderem:
Wie wird gefördert: Zuschussförderung: Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Ist die Optimierungsmaßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Förderprogramm: "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG-EM)
Zu den BEG-Förderprogrammen auf der Seite des BAFA:
BAFA - Heizungsoptimierung Wohngebäude
BAFA - Heizungsoptimierung Nichtwohngebäude
Fördersätze:
Wer fördert: Bund
Welche Gebäude: Selbstgenutztes Wohneigentum
Wer wird gefördert: Privatpersonen
Was wird gefördert: u.a. der Heizungstausch mit Umstieg auf erneuerbare Energien (u.a. Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen zu Heizzwecken, Brennstoffzellenheizungen oder der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz) oder die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind.
Wie wird gefördert: Die steuerliche Förderung erfolgt als Abzug von der Steuerschuld. 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, sind steuerlich abzugsfähig.
Förderprogramm: "Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen"
Informationen zur steuerlichen Förderung auf der Seite des Bundesfinanzministeriums
Wer fördert: BAFA
Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Was wird gefördert: u.a. Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung) oder der Austausch von Fenstern und Türen.
Wie wird gefördert: Zuschuss über 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Wird nach einem individuellen Sanierungsfahrplan aus einer ebenfalls geförderten „Energieberatung für Wohngebäude" vorgegangen, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte.
Förderprogramm: "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG-EM)
Zu den BEG-Förderprogrammen auf der Seite des BAFA:
BAFA - Sanierung Wohngebäude: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
BAFA - Sanierung Nichtwohngebäude: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Fördersätze:
Wer fördert: Bund
Welche Gebäude: Selbstgenutztes Wohneigentum
Wer wird gefördert: Privatpersonen
Was wird gefördert: u.a. Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Fenster- und Türentausch
Wie wird gefördert: Die steuerliche Förderung erfolgt als Abzug von der Steuerschuld. 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, sind steuerlich abzugsfähig.
Förderprogramm: "Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen" Informationen zur steuerlichen Förderung auf der Seite des Bundesfinanzministeriums
Wer fördert: KfW
Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Was wird gefördert: Umfassende Komplettsanierungen auf einen Effizienzhausstandard 85 (Wohngebäude) bzw. Effizienzgebäudestandard 70 (Nichtwohngebäude) oder besser.
Zusätzlich gibt es folgende Boni:
Wie wird gefördert: Kredit mit Tilgungszuschuss, alternativ für Kommunen: Investitionszuschuss. Die Höhe der Förderung hängt vom erreichten Effizienzhausstandard und den Boni ab.
Förderprogramm: "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG)
Zu den BEG-Förderprogrammen auf der Seite der KfW:
Programm 261 für Wohngebäude (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Programm 264 für Kommunale Gebäude (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Programm 464 für Kommunale Gebäude (Investitionszuschuss)
Fördersätze:
Wer fördert: KfW
Welche Gebäude: Selbstgenutzte Wohngebäude
Wer wird gefördert: Familien
Was wird gefördert: Familien, die eine bestehende Wohnimmobilie in schlechtem energetischem Zustand erwerben und auf einen Effizienzhausstandard 70 EE oder besser sanieren
Wie wird gefördert: Zinsgünstiger Förderkredit. Die Förderung hängt vom Einkommen ab, der mögliche Kredithöchstbetrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
Förderprogramm: KfW-Programm 308: Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb
Fördersätze:
Wer fördert: Bund/Bundesnetzagentur
Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Was wird gefördert: PV-Strom, der ins Netz eingespeist wird
Wie wird gefördert: Einspeisevergütung je eingespeister kWh. Die Höhe bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der installierten Leistung der jeweiligen Solaranlage.
Förderprogramm: EEG-Förderung: Informationen auf der Seite der Bundesnetzagentur
➥ Weitere Informationen zu den Themen "Wirtschaftlichkeit", "Steuern" und "Förderung" von PV gibt es hier.
Wer fördert: KfW
Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Antragsteller
Was wird gefördert: Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
Wie wird gefördert: Förderkredit
Förderprogramm: KfW 270 "Erneuerbare Energie - Standard"
Weitere Informationen zu den Themen "Wirtschaftlichkeit", "Steuern" und "Förderung" von PV gibt es hier.
Wer fördert: KfW
Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Was wird gefördert: Neubau als Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ODER Neubauten als Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40, die über ihren Lebenszyklus betrachtet nur noch eine festgelegte Höchstmenge CO2 ausstoßen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
Wie wird gefördert: Förderkredit, alternativ für Kommunen: Investitionszuschuss.
Förderprogramm: "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau" (BEG-KFN)
Zu den BEG-Förderprogrammen auf der Seite der KfW:
KfW-Programm 297/298 Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredit)
KfW-Programm 299 Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (Kredit)
KfW-Programm 489/499 Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (Investitionszuschuss)
Fördersätze:
Wer fördert: KfW
Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Was wird gefördert: Neubau klimafreundlicher und Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Die Gebäude müssen mindestens den Effizienzhausstandard 55 erreichen, dürfen nicht mit Biomasse oder fossilen Energieträgern beheizt werden und müssen bestimmte Anforderungen an die Lebenszyklusanalyse (LCA) und die Begrenzung der Lebenszykluskosten (LCC) erfüllen. Wohngebäude dürfen außerdem bestimmte Flächenhöchstgrenzen nicht überschreiten.
Wie wird gefördert: Förderkredit, alternativ für Kommunen: Investitionszuschuss.
Förderprogramm: "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN))
Zu den Förderprogrammen auf der Seite der KfW:
Fördersätze:
Wer fördert: KfW
Welche Gebäude: Selbstgenutzte Wohngebäude
Wer wird gefördert: Familien
Was wird gefördert: Familien, die ihr Wohnhaus als Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifizierung errichten.
Wie wird gefördert: Zinsgünstiger Förderkredit. Die Förderung hängt vom Einkommen ab, der mögliche Kredithöchstbetrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
Förderprogramm: KfW-Programm 300: Wohneigentum für Familien
Fördersätze:
Wer fördert: BAFA
Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Was wird gefördert: Vor-Ort-Energieberatung und Erstellung eines Sanierungskonzepts durch eine:n beim BAFA gelistete:n Energieberater:in. Für Wohngebäude wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, wenn Maßnahmen aus einem solchen iSFP umgesetzt werden, kann dies in anderen Förderprogrammen des Bundes die mögliche Förderhöhe für die Umsetzung der Maßnahmen nochmals erhöhen.
Wie wird gefördert: Zuschuss über 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars.
Höchstgrenzen:
Förderprogramme: "Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" und "Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohnebäude (EBN)"
Zu den Förderprogrammen auf der Seite des BAFA
BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude
BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude
Wer fördert: KfW
Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Was wird gefördert: Fachplanung und professionelle Baubegleitung bei der Umsetzung von geförderten Maßnahmen aus dem Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)". Lediglich beim Heizungstausch ist dies nicht mehr möglich. Hier können anfallende Kosten nur noch mit in die förderfähigen Kosten einbezogen werden.
Wie wird gefördert: Zuschuss über 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars.
Förderprogramme: "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)", die Fachplanung und Baubegleitung wird direkt im entsprechenden Förderprogramm für die Maßnahme mit beantragt.
Wer fördert: Bund
Welche Gebäude: Selbstgenutztes Wohneigentum
Wer wird gefördert: Privatpersonen
Was wird gefördert: energetische Baubegleitung und Fachplanung durch Energieberater:innen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sind. Dem gleichgestellt ist die Beauftragung von Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes.
Wie wird gefördert: Die steuerliche Förderung erfolgt als Abzug von der Steuerschuld. 50 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt) sind steuerlich abzugsfähig.
Förderprogramm: "Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen" Informationen zur steuerlichen Förderung auf der Seite des Bundesfinanzministeriums
Im Rahmen unserer digitalen Checks haben Sie die Möglichkeit, mittels einiger Daten rund um Ihr Gebäude eine Ersteinschätzung zu erhalten! Der ModernisierungsCheck zeigt dabei, welche Sanierungsmaßnahmen im Gebäude sinnvoll sind und mit welchen Schritten am meisten Energie gespart werden kann. Der WärmepumpenCheck bietet eine Ersteinschätzung, ob ihr Gebäude für den Einsatz einer Wärmepumpe geeignet ist.
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