Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden, den Austausch oder die Optimierung der Heizungsanlage, den Einsatz von erneuerbaren Energien und den Neubau von energieeffizienten Häusern gibt es Förderung vom Staat. Teils als Zuschüsse, teils als Steuervorteile oder zinsgünstige Darlehen. Wir bieten Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme.
Seit Beginn des Jahres gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine Reihe neuer Regelungen. Die BEG-Richtlinien Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie die BEG-Einzelmaßnahmen zur Sanierung inklusive der technischen Mindestanforderungen wurden überarbeitet und sind am 01.01.2023 in Kraft getreten. Mehr dazu gibt es hier.
Die Neubauförderung wird aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und startet zum 01.03.2023 als eigenständiger Programmteil "Klimafreundlicher Neubau" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden BEG-Regelungen für den Neubau fort.
Für die Dämmung der Gebäudehülle, den Austausch von Fenstern und Türen oder energetische Komplettsanierungen gibt es Fördermittel und steuerliche Vorteile vom Staat:
Einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Fenster- und Türentausch werden in der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG-EM) mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben bezuschusst. Wird nach einem individuellen Sanierungsfahrplan aus einer ebenfalls geförderten „Energieberatung für Wohngebäude" vorgegangen, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte.
Alternativ können energetische Einzelmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum auch steuerlich geltend gemacht werden: 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, sind steuerlich abzugsfähig.
Umfassende Komplettsanierungen auf einen Effizienzhausstandard werden von der KfW im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude" gefördert. Die Höhe der Förderung hängt vom erreichten Effizienzhausstandard ab. Die Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 100 inklusive der EE- und NH-Klasse ist nicht mehr möglich.
Als "Worst Performing Buildings" (WPB) bezeichnet man ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Der Sanierungsbonus für diese Gebäude wird von 5 auf 10 Prozent angehoben und auf die Effizienzhaus/ -gebäude-Stufe 70 Erneuerbare Energien (EE) ausgeweitet. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse.
Neuer Bonus für die Serielle Sanierung von Wohngebäuden: Die energetische Sanierung unter Verwendung von vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen sowie deren Montage an bestehende Gebäude (Serielle Sanierung) wird mit einem Bonus von 15 Prozent gefördert. Voraussetzung ist die Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE-Klasse und dem WPB-Bonus. Bei einer Kombination der Sanierung eines WPB und einer Umsetzung durch Serielle Sanierung werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozent begrenzt.
Hinweis: Die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. gewerblichen Bestätigung zum Antrag (gBzA) für die Beantragung des WPB-Bonus für die Effizienzhaus/-gebäude-Stufe 70 Erneuerbare Energien (EE) und für den Bonus für die Serielle Sanierung von Wohngebäuden kann aus technischen Gründen erst ab dem 23.02.2023 erfolgen. Mit dem Vorhaben kann ab dem 01.01.2023 begonnen werden, wenn vorab ein Beratungsgespräch auf dem aktualisiertem KfW-Formular "Nachweis eines Beratungsgesprächs" (Version 01/2023) dokumentiert wurde.
Im Zusammenhang mit diesen Programmen fördern die KfW und das BAFA auch die vorherige Beratung inklusive der Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans und die professionelle Baubegleitung. Mehr Informationen dazu finden Sie unter "Vor-Ort-Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung" weiter unten.
Da PV-Anlagen in der Regel wirtschaftlich zu betreiben sind, gibt es derzeit nur noch einen Kredit bei der KfW, jedoch keine sonstigen Förderungen mehr von Seiten des Bundes und des Landes. Die Einspeisevergütung für PV-Strom, der ins Netz eingespeist wird, besteht weiter und wird 2023 erhöht.
Photovoltaik-Anlagen:
Die KfW fördert mit dem Programm 270 "Erneuerbare Energie - Standard" die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen mit einem Förderkredit.
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Stecker-Solar / Balkonkraftwerke
Auch für kleinere Steckersolargeräte für den Balkon gibt es aktuell weder vom Bund noch vom Land Förderungen. Einige niedersächsische Kommunen haben jedoch regionale/kommunale Förderprogramme aufgelegt.
Erneuerbare Energien für die Heizung/Heizungstausch
Im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" werden die Nutzung von Wärmepumpen, Solarthermieanlagen und Biomasseanlagen zu Heizzwecken sowie Brennstoffzellenheizungen in Bestandsgebäuden gefördert. Die Höhe der Förderung hängt von der eingesetzten Heiztechnik ab. Wird eine Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage, Wärmepumpenanlage oder durch den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz ersetzt, erhöht sich der gewährte Fördersatz nochmals um 10 Prozentpunkte.
Alternativ kann die Erneuerung der Heizungsanlage in selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich geltend gemacht werden. 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, sind steuerlich abzugsfähig.
Zu den Förderprogrammen auf den Seiten der Fördermittelgeber:
Optimierung von Heizungsanlagen
Im Rahmen der "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" wird außerdem die Optimierung von Heizungsanlagen gefördert. Dazu gehören unter anderem
- der Ersatz von Heizungspumpen oder Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen,
- der hydraulische Abgleich am Heizsystem und
- der Einbau von Mess- und Regelungstechnik.
Eine steuerliche Förderung ist ebenfalls möglich.
Zu den Förderprogrammen auf den Seiten der Fördermittelgeber:
+++ Aktuell: Mit der GEG-Novelle wurde am 19. April 2023 auch die geplante neue Fördersystematik zum Heizungstausch vorgestellt. In Zukunft soll es beim Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme wie die Wärmepumpe einen Grundfördersatz von 30% geben, der durch verschiedene Klima-Boni weiter erhöht werden kann. Wir haben die Konditionen in einem Artikel zusammengetragen und werden zur neuen Fördersystematik und zur GEG-Novelle in den kommenden Wochen weiter berichten. Der Entwurf geht nun zunächst in das parlamentarische Verfahren und muss noch durch Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden. +++
Die Neubauförderung wird aus den bisherigen Richtlinien ausgegliedert und startet zum 01.03.2023 als eigenständiger Programmteil "Klimafreundlicher Neubau" des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden BEG-Regelungen für den Neubau fort.
Zum Förderprogramm auf der Seite der KfW:
Im Zusammenhang mit diesen Programmen wird auch eine professionelle Baubegleitung gefördert. Mehr Informationen dazu finden Sie unter "Vor-Ort Energieberatung und Baubegleitung".
Auch für die Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierung oder beim Neubau eines Effizienzhauses gibt es verschiedene Möglichkeiten einen Zuschuss zu erhalten.
Energieberatung für Wohngebäude für die Planung von Sanierungsmaßnahmen
Bei einer Energieberatung für Wohngebäude des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ermittelt ein Energieberater oder eine Energieberaterin vor Ort den energetischen Zustand des Wohngebäudes. Auf dieser Grundlage erstellt er/sie ein passendes Sanierungskonzept. Als Hilfestellung werden zudem Hinweise gegeben, welche Fördermittel beantragt werden können.
Die Ergebnisse werden in einem schriftlichen Energieberatungsbericht zusammengefasst. Dieser kann in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) dargestellt werden. Wenn Maßnahmen aus einem solchen iSFP umgesetzt werden, kann dies die mögliche Förderhöhe für die Umsetzung der Maßnahmen nochmals erhöhen. Ausgenommen ist hierbei der Austausch von Heizungsanlagen.
Die Beratungen werden mit 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars bezuschusst, maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Die Förderung wird an die Energieberater:innen ausgezahlt.
Fachplanung und Baubegleitung bei der Verwendung von Fördermitteln der BEG
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die Fördermittel aus dem Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" in Anspruch nehmen, können zusätzlich die Fachplanung und professionelle Baubegleitung während der Sanierung oder des Neubaus gefördert bekommen. Es werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten hängt vom jeweiligen Teilprogramm ab: Für komplexere Vorhaben wie Komplettsanierungen oder Neubauten sind höhere Kosten anrechenbar als für Einzelmaßnahmen.
Die Baubegleitung wird im jeweiligen Teilprogramm der BEG direkt mitbeantragt.
Alternativ kann für selbstgenutztes Wohneigentum die steuerliche Förderung genutzt werden, auch hier sind 50 Prozent der Kosten abzugsfähig.
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