Geld vom Staat

Förderprogramme für energetische Bau- und Sanierungsmaßnahmen

Für die energetische Sanierung von Gebäuden, den Austausch oder die Optimierung der Heizungsanlage, den Einsatz erneuerbarer Energien und energieeffiziente Neubauten gibt es Förderung vom Staat. Teils als Zuschüsse, teils als Steuervorteile oder zinsgünstige Darlehen. Ein Überblick über die wichtigsten Förderprogramme:

Klimafreundliche Wärme

Heizungstausch (Wärmepumpe etc.) und Heizungsoptimierung

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)- Heizungstausch

Wer fördert: KfW (Heizungstausch) und BAFA (Gebäudenetze)

Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Was wird gefördert: u.a. der Einbau von Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, wasser­stoff­fähigen Heizungen und Biomasseanlagen zu Heizzwecken sowie Brennstoffzellenheizungen in Bestandsgebäuden. Gefördert werden außerdem die Errichtung und der Umbau von Gebäudenetzen, sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Wie wird gefördert: Zuschussförderung: Die Grundförderung beträgt 30% der förderfähigen Ausgaben, dazu gibt es verschiedene Boni, so dass für private Hauseigentümer eine maximale Föderhöhe von 70% der förderfähigen Ausgaben möglich ist. 

Förderprogramm: "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG-EM)   

Zu den BEG-Förderprogrammen auf der Seite der KfW und des BAFA:


Fördersätze:

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)- Heizungsoptimierung

Wer fördert: BAFA

Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Was wird gefördert: Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind. Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen dürfen nicht älter als zwanzig Jahre sein.
Gefördert werden unter anderem:

  • der Ersatz von Heizungspumpen oder Warmwasserzirkulationspumpen durch hocheffiziente Pumpen,
  • der hydraulische Abgleich am Heizsystem bei Wohngebäuden mit bis zu 5 Wohneinheiten,
  • der Einbau von Mess- und Regelungstechnik und
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von bestimmten Biomasseheizungen.

Wie wird gefördert: Zuschussförderung: Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Ist die Optimierungsmaßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz 50 % der förderfähigen Ausgaben.

Förderprogramm: "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG-EM)   

Zu den BEG-Förderprogrammen auf der Seite des BAFA:
BAFA - Heizungsoptimierung Wohngebäude
BAFA - Heizungsoptimierung Nichtwohngebäude


Fördersätze:

Steuerliche Förderung für Heizungstausch und Heizungsoptimierung

Wer fördert: Bund

Welche Gebäude: Selbstgenutztes Wohneigentum

Wer wird gefördert: Privatpersonen

Was wird gefördert: u.a. der Heizungstausch mit Umstieg auf erneuerbare Energien (u.a. Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen zu Heizzwecken, Brennstoffzellenheizungen oder der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz) oder die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als 2 Jahre sind.

Wie wird gefördert: Die steuerliche Förderung erfolgt als Abzug von der Steuerschuld. 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, sind steuerlich abzugsfähig.

Förderprogramm: "Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen" 
Informationen zur steuerlichen Förderung auf der Seite des Bundesfinanzministeriums

 

Einzelmaßnahmen

Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Türen

Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen

Wer fördert: BAFA

Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Was wird gefördert: u.a. Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung) oder der Austausch von Fenstern und Türen.

Wie wird gefördert: Zuschuss über 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Wird nach einem individuellen Sanierungsfahrplan aus einer ebenfalls geförderten „Energieberatung für Wohngebäude" vorgegangen, erhöht sich der Fördersatz um weitere 5 Prozentpunkte.

Förderprogramm: "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen" (BEG-EM)   
Zu den BEG-Förderprogrammen auf der Seite des BAFA:
BAFA - Sanierung Wohngebäude: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
BAFA - Sanierung Nichtwohngebäude: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Fördersätze:

 

 

Steuerliche Förderung

Wer fördert: Bund

Welche Gebäude: Selbstgenutztes Wohneigentum

Wer wird gefördert: Privatpersonen

Was wird gefördert: u.a. Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Fenster- und Türentausch

Wie wird gefördert: Die steuerliche Förderung erfolgt als Abzug von der Steuerschuld.  20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, sind steuerlich abzugsfähig.

Förderprogramm: "Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen" Informationen zur steuerlichen Förderung auf der Seite des Bundesfinanzministeriums

 

Komplettsanierungen

Umfassende Sanierungen auf einen Effizienzhausstandard

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Effizienzhaus/Effizienzgebäude

Wer fördert: KfW

Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Was wird gefördert: Umfassende Komplettsanierungen auf einen Effizienzhausstandard 85 (Wohngebäude) bzw. Effizienzgebäudestandard 70 (Nichtwohngebäude) oder besser.
Zusätzlich gibt es folgende Boni:

  • Das Erreichen einer Erneuerbaren-Energien-Klasse (EE- Klasse) mit mindestens 65 Prozent Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärme- und Kälteversorgung oder einer Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhöht die Fördersätze für die jeweiligen Effizienzhausstandards nochmals um 5 Prozentpunkte. 
  • Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPB) gibt es einen 10-Prozent-Extra-Tilgungszuschuss. Als "Worst Performing Building"  bezeichnet man ein Gebäude, das auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehört. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE- oder NH-Klasse. 
  • Bonus für die Serielle Sanierung von Wohngebäuden: Die energetische Sanierung unter Verwendung von vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen sowie deren Montage an bestehende Gebäude (Serielle Sanierung) wird mit einem Bonus von 15 Prozent gefördert. Voraussetzung ist die Sanierung auf die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55. Der Bonus ist kumulierbar mit der EE-Klasse und dem WPB-Bonus. Bei einer Kombination der Sanierung eines WPB und einer Umsetzung durch Serielle Sanierung werden die beiden Boni in der Summe auf 20 Prozent begrenzt. 

Wie wird gefördert: Kredit mit Tilgungszuschuss, alternativ für Kommunen: Investitionszuschuss. Die Höhe der Förderung hängt vom erreichten Effizienzhausstandard  und den Boni ab.

Förderprogramm: "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) 
Zu den BEG-Förderprogrammen auf der Seite der KfW:
Programm 261 für Wohngebäude (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Programm 264 für Kommunale Gebäude (Kredit mit Tilgungszuschuss)
Programm 464 für Kommunale Gebäude (Investitionszuschuss)

Fördersätze:

Förderprogramm Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb

Wer fördert: KfW

Welche Gebäude: Selbstgenutzte Wohngebäude

Wer wird gefördert: Familien

Was wird gefördert: Familien, die eine bestehende Wohnimmobilie in schlechtem energetischem Zustand erwerben und auf einen Effizienzhausstandard 70 EE oder besser sanieren

Wie wird gefördert: Zinsgünstiger Förderkredit. Die Förderung hängt vom Einkommen ab, der mögliche Kredithöchstbetrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder.

Förderprogramm: KfW-Programm 308: Wohneigentum für Familien - Bestandserwerb

Fördersätze:

Solaranlagen zur Stromerzeugung

Photovoltaik

Einspeisevergütung

Wer fördert: Bund/Bundesnetzagentur

Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Was wird gefördert: PV-Strom, der ins Netz eingespeist wird

Wie wird gefördert: Einspeisevergütung je eingespeister kWh. Die Höhe bemisst sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie der installierten Leistung der jeweiligen Solaranlage.

Förderprogramm: EEG-Förderung: Informationen auf der Seite der Bundesnetzagentur

➥ Weitere Informationen zu den Themen "Wirtschaftlichkeit", "Steuern" und "Förderung" von PV gibt es hier. 

KfW-Programm Erneuerbare Energien - Standard

Wer fördert: KfW

Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Antragsteller

Was wird gefördert: Errichtung von Photovoltaik-Anlagen

Wie wird gefördert: Förderkredit

Förderprogramm: KfW 270 "Erneuerbare Energie - Standard"

 Weitere Informationen zu den Themen "Wirtschaftlichkeit", "Steuern" und "Förderung" von PV gibt es hier. 

Fit für die Zukunft

Energieeffiziente Neubauten

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) - Klimafreundlicher Neubau

Wer fördert: KfW

Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Was wird gefördert: Neubau als Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ODER Neubauten als Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40, die über ihren Lebenszyklus betrachtet nur noch eine festgelegte Höchstmenge CO2 ausstoßen und nicht mit Öl, Gas oder Bio­masse beheizt werden.

Wie wird gefördert: Förderkredit, alternativ für Kommunen: Investitionszuschuss. 

Förderprogramm: "Bundesförderung für effiziente Gebäude - Klimafreundlicher Neubau" (BEG-KFN) 
Zu den BEG-Förderprogrammen auf der Seite der KfW:
KfW-Programm 297/298  Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredit)
KfW-Programm 299 Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (Kredit)
KfW-Programm 489/499 Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (Investitionszuschuss)

Fördersätze:

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Wer fördert: KfW

Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Was wird gefördert: Neubau klimafreundlicher und Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Die Gebäude müssen mindestens den Effizienzhausstandard 55 erreichen, dürfen nicht mit Biomasse oder fossilen Energieträgern beheizt werden und müssen bestimmte Anforderungen an die Lebenszyklusanalyse (LCA) und die Begrenzung der Lebenszykluskosten (LCC) erfüllen. Wohngebäude dürfen außerdem bestimmte Flächenhöchstgrenzen nicht überschreiten.

Wie wird gefördert: Förderkredit, alternativ für Kommunen: Investitionszuschuss.

Förderprogramm: "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN)) 
Zu den Förderprogrammen auf der Seite der KfW:

Fördersätze:

Förderprogramm Wohneigentum für Familien - Neubau

Wer fördert: KfW

Welche Gebäude: Selbstgenutzte Wohngebäude

Wer wird gefördert: Familien

Was wird gefördert: Familien, die ihr Wohnhaus als Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifizierung errichten.

Wie wird gefördert: Zinsgünstiger Förderkredit. Die Förderung hängt vom Einkommen ab, der mögliche Kredithöchstbetrag richtet sich nach der Anzahl der Kinder.

Förderprogramm: KfW-Programm 300: Wohneigentum für Familien

Fördersätze:

Unterstützung vom Profi

Vor-Ort-Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung

Vor-Ort-Energieberatung, individueller Sanierungsfahrplan

Wer fördert: BAFA

Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Was wird gefördert: Vor-Ort-Energieberatung und Erstellung eines Sanierungskonzepts durch eine:n beim BAFA gelistete:n Energieberater:in. Für Wohngebäude wird ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, wenn Maßnahmen aus einem solchen iSFP umgesetzt werden, kann dies in anderen Förderprogrammen des Bundes die mögliche Förderhöhe für die Umsetzung der Maßnahmen nochmals erhöhen.

Wie wird gefördert: Zuschuss über 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars.

Höchstgrenzen:

  • Für Wohngebäude
    • Ein- und Zweifamilienhäuser: maximal 650 Euro
    • Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten: maximal 850 Euro
  • Für Nichtwohngebäude:
    • Nettogrundfläche unter 200 m2: Zuschuss maximal 850 Euro;
    • Nettogrundfläche zwischen 200 m2 und 500 m2: Zuschuss maximal 2.500 Euro;
    • Nettogrundfläche mehr als 500 m2: Zuschuss maximal 4.000 Euro.

Förderprogramme: "Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" und "Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohnebäude (EBN)"

Zu den Förderprogrammen auf der Seite des BAFA

BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude
BAFA - Bundesförderung der Energieberatung für Nichtwohngebäude

 

Fachplanung und Baubegleitung bei der Verwendung von Fördermitteln aus der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG)

Wer fördert: KfW

Welche Gebäude: Wohngebäude, Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert: Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen

Was wird gefördert: Fachplanung und professionelle Baubegleitung bei der Umsetzung von geförderten Maßnahmen aus dem Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)". Lediglich beim Heizungstausch ist dies nicht mehr möglich. Hier können anfallende Kosten nur noch mit in die förderfähigen Kosten einbezogen werden.

Wie wird gefördert: Zuschuss über 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars.

Förderprogramme: "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)", die Fachplanung und Baubegleitung wird direkt im entsprechenden Förderprogramm für die Maßnahme mit beantragt.

Überblick über die BEG bei der Förderbank KfW 

Steuerliche Förderung von Fachplanung und Baubegleitung

Wer fördert: Bund

Welche Gebäude: Selbstgenutztes Wohneigentum

Wer wird gefördert: Privatpersonen

Was wird gefördert: energetische Baubegleitung und Fachplanung durch Energieberater:innen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude“ zugelassen sind. Dem gleichgestellt ist die Beauftragung von Energieeffizienz-Expertinnen oder -Experten der Energieeffizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes.

Wie wird gefördert: Die steuerliche Förderung erfolgt als Abzug von der Steuerschuld. 50 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt) sind steuerlich abzugsfähig.

Förderprogramm: "Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen" Informationen zur steuerlichen Förderung auf der Seite des Bundesfinanzministeriums

Digitale Checks

Im Rahmen unserer digitalen Checks haben Sie die Möglichkeit, mittels einiger Daten rund um Ihr Gebäude eine Ersteinschätzung zu erhalten! Der ModernisierungsCheck zeigt dabei, welche Sanierungsmaßnahmen im Gebäude sinnvoll sind und mit welchen Schritten am meisten Energie gespart werden kann. Der WärmepumpenCheck bietet eine Ersteinschätzung, ob ihr Gebäude für den Einsatz einer Wärmepumpe geeignet ist.

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