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Die Steigerung von Energieeffizienz in Unternehmen oder kommunalen Liegenschaften, die energetische Sanierung von Wohngebäuden oder auch die stärkere Nutzung erneuerbarer Energien - diese und viele andere Maßnahmen für den Klimaschutz sind zunächst mit Investitionen verbunden. Investitionen, die sich nach einer gewissen Zeit amortisieren durch geringere Energiekosten, Wertsteigerung von Gebäuden oder moderne Produktionstechnik. Der Staat unterstützt bei diesen Investitionen mit einer Vielzahl von Förderprogrammen.
+++ Aktuell: Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) werden gemäß den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt. Seit dem 19.01.2024 können Anträge für BEW und Energieberatung wieder gestellt und bewilligt werden. Anträge für die EEW können mit dem Inkrafttreten der novellierten Richtlinien seit dem 15.02.2024 wieder gestellt werden.
Auch der Antragsstopp für die KfW-Neubauprogramme vom Dezember 2023 wurde inzwischen aufgehoben. Seit dem 20.02.2024 sind wieder Anträge möglich. +++