Mit dem neuen Programm will das Land Niedersachsen nicht nur die Konjunktur stärken, sondern auch den Energiebedarf von gewerblichen und öffentlichen Bauten nachhaltig senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die folgenden Investitionen förderfähig:
• Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
• Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen
• Die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
• Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Förderhöhe und -voraussetzungen:
Die Förderung umfasst dabei einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 70% - die Förderhöhe ist abhängig von den räumlichen Voraussetzungen, der Art der Maßnahme und beihilferechtlichen Grundlagen. Zu beachten ist, dass die Fördersumme zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 25.000 Euro betragen muss! Für die Beurteilung der Förderwürdigkeit sind zudem (bei Antragstellung) die erwarteten Einsparungen an Energie je Euro der Investition und die Einsparung an CO2-Äquivalenten nachzuweisen und durch die Prognose eines Sachkundigen des BMWK / BAFA (Energieeffizienzexperten) zu bestätigen.
Gefördert werden:
• Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft
• Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere TrägerInnen öffentlicher Gebäude
• Kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft
• Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen
• Landesgesellschaften mit privater Rechtsform und Kultureinrichtungen
Im Rahmen der Förderung von betrieblichen Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken sind ausschließlich niedersächsische Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen sowie Kommunale Unternehmen förderfähig.