Viele kommunale Maßnahmen zur Energieeinsparung, zum Klimaschutz oder zur Anwendung erneuerbarer Energien werden vom Land Niedersachsen, von der EU und insbesondere vom Bund (zum Beispiel über die KfW und das BAFA) gefördert. Die wichtigsten Förderprogramme haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.
Die Förderprogramme der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bieten für kommunale Klimaschutzprojekte attraktive Fördermöglichkeiten. Doch insbesondere bei zweistufigen Auswahlverfahren ist die Antragstellung für Verwaltungen mit Aufwand verbunden. Um niedersächsischen Kommunen die Antragstellung zu erleichtern, bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) Unterstützung bei der Erstellung von Projektskizzen für die erste Antragsstufe an. Informationen zur NKI-Antragshilfe (PDF)
Mit der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld", kurz als „Kommunalrichtlinie" bezeichnet, fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 erfolgreich den Klimaschutz in Städten, Gemeinden und Landkreisen. Bis Ende 2021 wurden bundesweit rund 21.500 Projekte in mehr als 4.450 Kommunen mit rund 965 Millionen Euro unterstützt. Mit den eingesetzten Fördermitteln wurden insgesamt 2,5 Mrd. Euro Investitionen ausgelöst. Damit ist die Kommunalrichtlinie das wichtigste Förderprogramm für den kommunalen Klimaschutz.
Die zum 01.01.2022 novellierte Richtlinie fördert strategische Maßnahmen wie die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch eigenes Personal, die Einführung von Energiemanagement-Systemen und Potenzialstudien für besonders klimarelevante Bereiche. Daneben werden zahlreiche investive Klimaschutzmaßnahmen, unter anderem für klimafreundliche Mobilität und energieeffiziente Straßenbeleuchtung gefördert. Die gemäß Richtlinie einzubringenden Eigenmittelanteile sind noch bis Ende 2022 abgesenkt. Zudem profitieren finanzschwache Kommunen weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Einsatz eines Klimaschutzmanagements.
Anträge auf Zuwendung können ganzjährig bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt werden.
Downloads
Die Kommunalrichtlinie (PDF) (Stand 22.11.2022)
Technischer Annex: inhaltliche und technische Mindestanforderungen (PDF) (Stand 22.11.2022)
Tabelle mit Förderschwerpunkten und Födersätzen (PDF)
Detaillierte Informationen zu den Förderschwerpunkten der Kommunalrichtlinie finden Sie auf der Seite der nationalen Klimaschutzinitiative.
Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de).
Beratungsangebot des Bundesumweltministerium zur Kommunalrichtlinie:
Antragspatinnen und -paten, Online-Sprechstunden und eine umfangreiche Telefonberatung sollen sicherstellen, dass Kommunen schnell und unkompliziert Fördermittel erhalten können. Zum Beratungsangebot auf der Seite der nationalen Klimaschutzinitiative
Anträge für die Kommunalrichtlinie sind beim Projektträger Jülich (PtJ) über das Antragssystem easy-online einzureichen. Dieser Musterantrag mit einer beispielhaften Vorhabenbeschreibung (PDF) zeigt Inhalte und Struktur, die von einer antragstellenden Kommune abgefragt werden.
Das Praxisbeispiel "Förderung von Radabstellanlagen" (PDF) erläutert, welche Schritte der Landkreis Lüneburg und die Klimaschutzregion Altes Land und Horneburg gegangen sind, um die Förderung des Bundes in Anspruch zu nehmen.
Details zur Förderung
Die Errichtung von Radabstellanlagen wird je nach Antragsteller und Standort mit unterschiedlichen Fördersätzen vom Bund bezuschusst:
Die Mindestzuwendung beträgt 5.000 €. Eine Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten anderer Geber als dem Bund ist gemäß KRL 6.4 möglich. Der Eigenanteil beträgt 15 %. Finanzschwache Kommunen müssen mindestens 10 % des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
Für Anträge, die bis zum 31.12.2021 eingereicht werden, reduziert sich der Eigenanteil auf 5 %, für finanzschwache Kommunen entfällt der Eigenanteil. Der Bewilligungszeitraum beträgt 24 Monate. Bei unterschiedlichen Förderquoten (z.B. ein Teil der geplanten Radabstellanlagen soll an Schulen oder Kindertagesstätten aufgebaut werden) müssen separate Anträge über das easy-online-Formular gestellt werden. Die Unterlagen müssen zudem postalisch beim PtJ eingehen.
Gefördert werden:
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
Weitere Informationen
Alle Rahmenbedingungen und Details zur Förderung stehen auf der Internetseite des PtJ. Vor der Antragstellung empfehlen wir, unbedingt die spezifischen Informationen in den Hinweisblättern zu lesen, für den Förderschwerpunkt Nachhaltige Mobilität das Hinweisblatt für investive Förderschwerpunkte.
Mit dem KfW-Förderprogramm 432 „Energetische Stadtsanierung" wird die Erarbeitung integrierter Quartierskonzepte sowie deren Umsetzung durch Sanierungsmanager gefördert.
Das Förderprogramm umfasst:
Zum Förderprogramm auf der Seite der KfW:
Das Land Niedersachsen stellt zusätzliche Fördermittel für Quartierskonzepte zur energetischen Sanierung von Gebäuden zur Verfügung. Kommunen können insgesamt bis zu 95 Prozent der Kosten gefördert bekommen.
Die NBank ist die zentrale Anlaufstelle für die Beratung zum Förderprogramm sowie für die Bewilligung der ergänzenden Landesförderung. Informationen zu diesem Programm erhalten interessierte Kommunen bei der Beratung der NBank unter Tel. 0511-30031-333 oder beratung@nbank.de
Mit den KfW-Programmen 201/202 „Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung" vergibt die KfW zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse für Investitionen in eine energieeffiziente Infrastruktur im Quartier: effiziente Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwassersysteme.
Zu den Förderprogrammen auf der Seite der KfW:
Die Förderlandschaft für Klimaschutz und Energieeffizienz ist komplex und wird laufend aktualisiert. Die Fördermöglichkeiten der kommunalen Wärmeplanung und Konzeptumsetzung haben wir daher in einem Dokument zusammengefasst.
Leitfaden Kommunale Wärmeplanung: Arbeitshilfe 6
Fördermöglichkeiten der kommunalen Wärmeplanung und Konzeptumsetzung (Stand März 2022)
Aktualisierungen seit März 2022:
• Das BAFA-Programm - Wärmenetze 4.0 wurde ersetzt durch dieBundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW). Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, inklusive der Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI 1-4 sind in Modul 1 förderfähig. Mehr Informationen finden Sie hier.
• Die Kommunalrichtlinie bietet für Kommunen, die nicht über die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind, Fördermöglichkeiten.
Weiterführende Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie hier.
Das BAFA fördert die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für Nichtwohngebäude mit einem Zuschuss von bis zu 80 Prozent (abhängig von der Komplexität des Gebäudes bis maximal 8.000 Euro). Zudem wird die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert.
Den Zuschuss erhalten Kommunen und Vereine, wenn sie sich bei der Erstellung energetischer Sanierungskonzepte oder auch zum Neubau von Nichtwohngebäuden von ausgewiesenen Fachleuten beraten lassen. Die beauftragten Fachleute müssen als Energieberater vom BAFA anerkannt sein.
1. Die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) fördert energieeffiziente Sanierungen und Neubauten kommunaler Gebäude inklusive der Fachplanung und Baubegleitung. Bei der Sanierung werden sowohl einzelne energetische Maßnahmen als auch Komplettsanierungen zu einer Effizienzgebäude-Stufe gefördert. Neubauten erhalten eine Förderung für das Erreichen einer Effizienzgebäude-Stufe 40-Nachhaltigkeitsklasse.
Für Kommunen ist sowohl eine direkte Zuschussförderung als auch eine Kreditförderung mit Tilgungszuschuss möglich. Die Förderhöhe hängt von den jeweils erreichten Effizienzstandards ab. Für Effizienzgebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude oder mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien gibt es erhöhte Fördersätze.
Zu den Förderprogrammen auf den Seiten der Fördermittelgeber:
2. Das EFRE-Förderprogramm „Klimaschutz und Energieeffizienz" fördert Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (2.1.1 der Richtlinie). Die Förderhöhe ist abhängig von der Maßnahmenart und beihilferechtlichen Grundlage und beträgt maximal 70 Prozent. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen im Verbund, beispielsweise eine Dachdämmung plus eine PV-Anlage zum Eigenverbrauch. Es muss nachweislich eine Einsparung fossiler Energie im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition erzielt werden (Expertise eines Sachverständigen).
• Zur Förderseite der NBank
• Zur Nachlese Informationsveranstaltung für Kommunen 17.01.2023
Netzwerke:
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie (2.5) wird die Gewinnung von Kommunen für die Einrichtung eines Energieeffizienz-Netzwerks sowie die professionell betreute, mehrjährige Netzwerkzusammenarbeit von Kommunen gefördert.
Zur Steigerung der Energieeffizienz können sich Kommunen zusammenschließen und gemeinsam, mittels Unterstützung durch ein Netzwerkteam, Energieeinsparungen erkennen und generieren.
1. Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen" werden die Nutzung von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen zu Heizzwecken sowie bestimmte Hybridheizungen mit attraktiven Fördersätzen gefördert. Wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauscht, erhöht sich der Fördersatz nochmals um 10 Prozentpunkte.
Außerdem wird der Austausch von Heizungspumpen und Warmwasserzirkulationspumpen sowie der hydraulische Abgleich am Heizsystem gefördert. Ebenfalls förderfähig ist der Einbau von Mess- und Regelungstechnik.
2. Das EFRE-Förderprogramm „Klimaschutz und Energieeffizienz" fördert Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (2.1.1 der Richtlinie) sowie die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme (2.1.3 der Richtlinie). Die Förderhöhe ist abhängig von der Maßnahmenart und beihilferechtlichen Grundlage und beträgt maximal 70 Prozent. Gefördert werden Effizienzmaßnahmen im Verbund, beispielsweise Sanierung eines Schwimmbades plus Nahwärmeleitung mit Abwärme. Es muss nachweislich eine Einsparung fossiler Energie im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition erzielt werden (Expertise eines Sachverständigen).
• Zur Förderseite der NBank
• Zur Nachlese Informationsveranstaltung für Kommunen 17.01.2023
KWK-Anlagen erzeugen Strom und Wärme in einem Prozess. Sie sind eine CO2-arme Kraftwerkstechnologie. Die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 20 kWel wird vom BAFA mit einem Investitionszuschuss gefördert. KWK-Anlagen mit bis zu 50 kWel erhalten einen Zuschlag je erzeugter kWh Strom. Darüber hinaus werden Wärme- und Kältenetze entsprechend ihrer Nennweite und der verlegten Trassenlänge sowie Wärme- und Kältespeicher pro Kubikmeter Speichervolumen durch Investitionszuschüsse gefördert.
Wer ein Brennstoffzellensystem in neue oder bestehende Gebäude einbaut, kann bis zu 28.200 Euro Zuschuss je Brennstoffzellensystem erhalten. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und weitere Personenkreise.
Zum Förderprogramm auf der Seite der KfW:
Kälte- und Klimaanlagen optimieren oder erneuern:
Das BAFA fördert die Errichtung neuer oder die Sanierung bestehender Kälte- oder Klimaanlagen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Zu dem Förderprogramm auf der Seite des BAFA:
Im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude" werden der Einbau, der Austausch oder die Optimierung von Lüftungs- und Klimaanlagen sowie die Erneuerung oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung, -verteilung und –speicherung als Einzelmaßnahmen gefördert.
Die KfW fördert im Rahmen des Marktanreizprogramms „Heizen mit erneuerbaren Energien" Kommunen und Unternehmen bei der Umstellung der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien. Gefördert werden große Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Geothermieprojekte mit über 100 kW Nennwärmeleistung sowie Nahwärmenetze. Die Förderung erfolgt in Form eines Tilgungszuschusses zu einem zinsverbilligten Darlehen über die Programme Erneuerbare Energien "Premium" (Nr. 271 und 272).
Zu den Förderprogrammen auf der Seite der KfW:
Die Bundesregierung fördert mit der BEW den Neubau „grüner" Wärmenetze und die Erweiterung und Verdichtung sowie die Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze. Zudem werden Machbarkeitsstudien und Transformationspläne für diese Vorhaben gefördert, mit denen Kommunen auf Quartiersebene detaillierter untersuchen, ob der Neubau eines Wärmenetzes oder die Transformation eines bestehenden Wärmenetzes eine Option ist, grüne Wärme für die Verbraucher nutzbar zu machen.
Die BEW ist am 15. September 2022 in Kraft getreten, gleichzeitig wurde die Förderung im Programm „Wärmenetzsysteme 4.0" aufgehoben.
Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des BAFA.
KWK-Anlagen erzeugen Strom und Wärme in einem Prozess. Sie sind eine CO2-arme Kraftwerkstechnologie. Die Neuerrichtung von Mini-KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 20 kWel wird vom BAFA mit einem Investitionszuschuss gefördert. KWK-Anlagen mit bis zu 50 kWel erhalten einen Zuschlag je erzeugter kWh Strom. Darüber hinaus werden Wärme- und Kältenetze entsprechend ihrer Nennweite und der verlegten Trassenlänge sowie Wärme- und Kältespeicher pro Kubikmeter Speichervolumen durch Investitionszuschüsse gefördert.
Wer ein Brennstoffzellensystem in neue oder bestehende Gebäude einbaut, kann bis zu 28.200 Euro Zuschuss je Brennstoffzellensystem erhalten. Antragsberechtigt sind Kommunen, kommunale Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und weitere Personenkreise.
Zum Förderprogramm auf der Seite der KfW:
Insbesondere im Mobilitätsbereich ist die Förderlandschaft komplex. Das Mobilitätsforum Bund bietet mit der Förderfibel einen aktuellen digitalen Wegweiser zu geeigneten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten im Radverkehr des Bundes und vom Land Niedersachsen.
Zusätzlich stellt die KEAN für Radverkehrsprojekte von Kommunen eine tabellarische Übersicht (PDF) über aktuelle Förderprogramme zur Verfügung.
Das Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr" der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) bietet aktuell besonders attraktive Fördermöglichkeiten. Da das zweistufige Auswahlverfahren für Verwaltungen mit erhöhtem Aufwand verbunden ist, bietet die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) Unterstützung bei der Erstellung von Projektskizzen für die erste Antragsstufe an, die NKI-Antragshilfe.
• Zur NKI-Antragshilfe der KEAN (PDF)
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie (2.7.1.c) wird die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für "klimafreundliche Mobilität durch Klimaschutzmanagerinnen oder Klimaschutzmanager" sowie die Umsetzung erster Maßnahmen gefördert.
In Niedersachsen werden Maßnahmen von Kommunen und Aufgabenträgern zur Unterstützung einer klimafreundlichen Mobilität mit einem Kostenzuschuss von bis zu 75 Prozent über die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur CO2-Reduktion durch Verbesserung der Stadt/Umlandmobilität im öffentlichen Personennahverkehr" gefördert. Kommunen, die zur Verbesserung des Mobilitätsangebotes z. B. eine Mobilitätszentrale einrichten und auch entsprechende Berater/innen einstellen wollen, können diesen Zuschuss zu den Sach- und Personalkosten auf Antrag erhalten. Dieser Zuschuss wird auch für andere Maßnahmen wie z. B. die Erstellung von Pendlerkonzepten gewährt.
Für die Errichtung einer Mobilitätszentrale kann zusätzlich zur Landesförderung eine Förderung durch die Kommunalrichtlinie beantragt werden.
Mit der Richtlinie „Städtische Logistik" fördert das BMVI die Erstellung städtischer Logistikkonzepte und Machbarkeitsstudien sowie die Umsetzung konkreter Einzelvorhaben im Bereich der städtischen Logistik. Förderziel ist es, die durch städtischen Lieferverkehr verursachten Luftschadstoffemissionen (NOx), Treibhausgasemissionen (CO2), Feinstaubemissionen (PM) und Lärmemissionen in Landkreisen und Kommunen zu reduzieren und den Verkehrsfluss zu verbessern. Förderanträge können von Kommunen und Landkreisen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden. Hierbei sind Antragsfenster zu beachten.
Hier finden Sie eine tabellarische Übersicht (PDF) über aktuelle Förderprogramme im Bereich der E-Mobililtät für alle Zielgruppen
Förderprogramme für Kommunen:
Das Bundesverkehrsministerium fördert mit der Förderrichtlinie Elektromobilität (1.) kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte, (2.) die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und von Ladeinfrastruktur sowie (3.) Forschung und Entwicklung zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität. Antragsberechtigt sind unter anderem juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. Gebietskörperschaften. Für die einzelnen Schwerpunkte der Richtlinie werden jeweils eigene Förderaufrufe zur Einreichung von Projektskizzen bzw. Förderanträgen zu jeweiligen Stichtagen veröffentlicht. Mit den Aufrufen werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die Anträge bekanntgegeben. Die Umsetzung erfolgt über den Projektträger Jülich.
Über das BAFA wird die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr gefördert. Die Förderhöhe beträgt 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad, -anhänger oder Gespann. Die BAFA-Förderung schließt die Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme aus (Kumulierungsverbot).
Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms fördert das Bundesumweltministerium (BMU) den Kauf rein batterieelektrischer Neufahrzeuge im Gesundheits- und Sozialwesen. Antragsberechtigt sind alle im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Organisationen und Unternehmen; auch Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten etc. in kommunaler Trägerschaft. Zuwendungsfähig sind die gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch den Elektroantrieb entstehenden Mehrausgaben. Ebenso zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Beschaffung der für den Betrieb der Fahrzeuge notwendigen AC-Ladeinfrastruktur.
Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können förderfähige Einrichtungen und Unternehmen unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online stellen. Bitte beachten Sie, dass alle Beschaffungen sowie die Zulassung des beschafften Fahrzeuges bis zum 30.09.2024 erfolgt sein müssen.
Anschaffung von Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und zugehöriger Ladeinfrastruktur
Das Land Niedersachsen fördert die Umstellung kommunaler Fahrzeugflotten auf emissionsarme Antriebe, um eine spürbare Verbesserung der Luftreinhaltung in Niedersachsen und die Umsetzung einer nachhaltigen Mobilität zu erreichen.
Das Land Niedersachsen fördert die Beschaffung von brennstoffzellenbetriebenen Spezialfahrzeugen oder den Umbau von Spezialfahrzeugen auf Brennstoffzellenantrieb in Kommunen oder kommunalen Unternehmen.
Im Auftrag des Landes Niedersachsen koordiniert und bewilligt die Landesverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) die Fördermittel für den öffentlichen Personennahverkehr. Aufgelegt wurden Förderprogramme u. a. für Bushaltestellen, Umfeldmaßnahmen an Bahnhöfen (Stellplätze für Park + Ride und Bike + Ride, etc.), Omnibusbetriebshöfe, Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung und Echtzeitinformation. Für die Erstbeschaffung eines Bürgerbusses kann darüber hinaus ein Zuschuss von 75 Prozent beantragt werden. Die Anträge für die ÖPNV-Förderung sind zum 31. Mai eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr zu stellen.
Das Land Niedersachsen fördert den Ausbau landesbedeutsamer Buslinien. Landesbuslinien sollen günstige ÖPNV-Verbindungen dort schaffen, wo eine schienengebundene Ausweitung nicht möglich ist. Sie bieten barrierefreie Fahrzeuge mit hoher Reisegeschwindigkeit und sind mit dem Schienenverkehr verknüpft.
Das Bundesverkehrsministerium fördert mit einer Förderrichtlinie „Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs". Das Bundesamt für Güterverkehr führt das Förderprogramm als Projektträger und Bewilligungsbehörde durch und veröffentlicht Förderaufrufe für die Antragsteller.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden investive Maßnahmen für energieeffiziente Verfahrenstechnik in Abwasseranlagen (2.13.5) gefördert.
Im Rahmen der NKI werden kommunale Klimaschutz-Modellprojekte gefördert. Es können innovative Projekte aus allen Bereichen eingereicht werden, besonders förderwürdig sind unter anderem Projekte aus dem Bereich Abwasserbeseitigung. Die KEAN unterstützt die Antragstellung mit der NKI-Antragshilfe.
Im Rahmen des BAFA - Investitionszuschusses für innovative marktreife Klimaschutzprodukte werden auch "Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung in Gebäuden" gefördert. Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten und der Anzahl der beantragten Wärmeübertragereinheiten oder der Anzahl der an die Wärmerückgewinnungsanlage angeschlossene Einheiten ermittelt, beträgt maximal jedoch 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Die Förderung nach der Kleinserien-Richtlinie schließt die Inanspruchnahme von anderen Fördermitteln für dieselbe Maßnahme aus.
Das Förderprogramm im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative hat zum Ziel, wegweisende investive Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen. Die geförderten Projekte sollen zu direkten Treibhausgasminderungen führen und durch bundesweite Sichtbarkeit zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzprojekte anregen. Es können Projekte aus allen Bereichen des Klimaschutzes eingereicht werden. Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Bereichen
Die KEAN unterstützt die Antragstellung mit der NKI-Antragshilfe.
Zur NKI-Antragshilfe der KEAN (PDF)
Zum Förderprogramm auf der Seite der NKI
Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative umsetzungsorientierte nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung. Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den vielfältigen, klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen.
Das Förderwiki des Bundes funktioniert wie Wikipedia: Einfach ein Themenfeld für das gewünschte Klimaschutzprojekt auswählen und geeignete Förderprogramme finden.
Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen bietet eine Förderberatung für Klimaschutzvorhaben in Kommunen. Hierbei werden alle für das Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes, der Europäischen Union sowie von Stiftungen betrachtet.
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen umfassenden Überblick über Förderprogramme auf Bundes-, Länder- und EU-Ebene. Neben der Förderebene kann auch nach Fördergebiet, -berechtigten, -bereich und Förderart gesucht werden.
Anke Kicker
0511 89 70 39-28
anke.kicker [at] klimaschutz-niedersachsen.de