- Muss bei der Beschaffung einer energieeffizienten Produktionsanlage (Nr. 2.1.2 der Richtlinie Klimaschutz und Energieeffizienz) zwingend auch in eine Anlage zur Erzeugung von Energie aus nachwachsenden Ressourcen investiert werden?
- Zwingend nicht, sofern bereits eine solche Anlage vorhanden ist, denn die Einbindung erneuerbarer Energien ist erforderlich. Allerdings darf der Einsatz nicht selbst erzeugter erneuerbarer Energien nicht zur Anrechnung auf die Einsparung an Energie mit berechnet werden.
- Sind Neuanschaffungen von Anlagen, die effizienter sind als eine mögliche Referenzanlage, auch förderfähig?
- Ja, sofern sie bestehende Anlagen ersetzen oder ausschließlich der Treibhausgasminderung dienen (z.B. CO2-Filter). Die Investitionsmehrkosten sind förderfähig.
- Wachstum vs. Rebound: Wie wird ein Antrag betrachtet, bei dem eine effizientere Produktionsanlage installiert wird, die gleichzeitig die Produktionskapazität erhöht?
- Richtlinie Klimaschutz und Energieeffizienz: Im Rahmen der Antragstellung ist die geplante Kapazitätsausweitung anzugeben. Die anrechenbare Energieeinsparung errechnet sich ausgehend von der Ist-Situation auf den Zustand nach Kapazitätserweiterung.
- Richtlinie Betriebliche Ressourceneffizienz: Um die Projekte im Rahmen des Scoring-Modells vergleichen zu können, ist die Einsparung bei gleichbleibender Kapazität zur Berechnung heranzuziehen.
- Ist der Ersatz einer Hotelküche, die durch Eigenstrom -PV +und Speicher betrieben wird denkbar?
Nein, eine Hotelküche ist keine Produktionsanlage.