- Zielgruppen
- Themen
- Energieberatung
- Förderprogramme
- Klimaneutrale Landesverwaltung
- Aktuelles
- Veranstaltungen
Staatliche Förderprogramme unterstützen Unternehmen bei der Einführung von energieeffizienter Technik, bei der Energieberatung oder der Einführung erneuerbarer Energien. Ob mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen - ein Überblick lohnt sich.
+++ Aktuell: Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine Haushaltssperre verfügt - entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft laut BMWK u.a. die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und der Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden. Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), wo in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.+++
Nicht nur Verbraucher, auch Unternehmen sparen Geld, wenn sie in energieeffiziente Anlagen oder Verfahren investieren. Der Mittelstand profitiert von einer ganzen Bandbreite an Beratungs- und Fördermöglichkeiten in Sachen Energieeffizienz. Ob es um die Förderung von Energiemanagementsystemen, Abwärmevermeidung und -nutzung oder Investitionen in energieeffiziente und klimaschonende Produktionsprozesse geht – oder Zuschüsse für Beratungen im Unternehmen. Der Bund wie auch das Land Niedersachsen stellen eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verfügung. (Stand: November 2023)
Unterstützung bietet zudem das "Förder-ABC". Es erklärt eine Reihe wichtiger Begriffe des so genannten „Förder-Dschungels". Das Förder-ABC finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? KMU, Nicht-KMU mit einem Energieverbrauch von höchstens 500 MWh/a, u.a.
Was wird gefördert?
Modul 1: Energieberatungen für Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand oder Neubau unter Einbezug von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien nach DIN EN 18599
Wie wird gefördert? Zuschuss von 80 % des förderfähigen Beraterhonorars, max. 6 TEUR (Modul 1) bzw. 8 TEUR (Modul 2)
Mehr Informationen zur "Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme"
Hinweis: Für die EBN gilt ab dem 01.07.2023, dass die Beraterinnen und Berater in der Energieeffizienz- Expertenliste für Fördermittel des Bundes gelistet sein müssen (https://www.energie-effizienz-experten.de/). Übergangsweise wird bis zum 31.12.2023 eine vom BAFA erteilte Zulassung für das Förderprogramm EBN auch ohne Eintragung in die Expertenliste anerkannt. Mit der Novellierung beider Richtlinien werden diese im Antragsverfahren und in der Zuständigkeit bei der Zulassung der Berater:innen einander angeglichen.
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? KMU
Was wird gefördert? Konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Wie wird gefördert? Zuschuss von 50 % bis 80 % der förderfähigen Beratungskosten, max. 3,5 TEUR
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Unterschieden wird zwischen 5 Modulen:
o Modul 1 – Querschnittstechnologien: Zuschuss von bis zu 50 %, max. 200 TEUR pro Vorhaben
o Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien: Zuschuss von bis zu 65 %, max. 15 Mio. EUR pro Vorhaben
o Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware: Zuschuss von bis zu 50 %, max. 15 Mio. EUR pro Vorhaben
o Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Zuschuss von bis zu 50 %, max. 15 Mio. EUR pro Vorhaben. Die max. Förderung ist auf einen Betrag von 500 EUR (900 Euro für mittlere, 1.200 EUR kleine Unternehmen) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).
o Modul 5 - Transformationskonzepte (u.a. CO2-Bilanz und Beraterkosten): Zuschuss von bis zu 60 %, max. 50.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 80.000 EUR.
o Modul 6- Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen: Zuschuss von max. 200.000 EUR pro Vorhaben
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen (Maßnahmen aus den Modulen 1 – 5).
Wie wird gefördert? Die Förderung wird im Rahmen von Wettbewerbsrunden verteilt. Gefördert werden die Projekte mit den höchsten jährlichen CO2-Einsparungen pro beantragtem Euro Förderung („Fördereffizienz"). Die Förderquote liegt bei bis zu 60 %, max. 15 Mio. EUR/Projekt
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen, u. a.
Was wird gefördert? Energieeffiziente Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden (z. B. der Einsatz oder die Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Einsatz optimierter Anlagentechnik), energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.
Wie wird gefördert? 5 bis 50 % Zuschuss abhängig von Art der Maßnahme, Darlehen
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 50 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen, Freiberufler
Was wird gefördert? Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse, Zum Beispiel: Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik, Druckluft, elektrische Antriebe und Pumpen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
Wie wird gefördert? Darlehen mit i. d. R. bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen in vier zeitlich aufeinander aufbauenden Modulen (1. Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, 2. Systematische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, 3. Einzelmaßnahmen und 4. Betriebskostenförderung)
Wie wird gefördert? Zuschuss von 40 bis 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2 Mio. EUR (Modul 1) bzw. 100. Mio. EUR pro Antrag (Modul 2 & 3)
Hinweis: Die Antragstellung für Modul 4 ist derzeit noch nicht möglich.
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? gewerbliche Unternehmen und Konsortien, wenn
• sie am Europäischen Emissionshandelssystem (außer Energieversorger) teilnehmen und prozessbedingt Treibhausgasemissionen verursachen,
• das antragstellende Unternehmen eine Betriebsstätte/Niederlassung in Deutschland hat und das Projekt in Deutschland umsetzt
Was wird gefördert? Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Treibhausgasemissionen, mit dem Potential, Emissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.
Wie wird gefördert? Zuschuss von max. 70 %
Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert: Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude
Wie wird gefördert: Kredit von bis zu 15 Mio. EUR je Vorhaben
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität, die entsprechend der EU-Taxonomie umgesetzt werden
Wie wird gefördert? Darlehen von bis zu 50. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Standardvariante – 268) bzw. ab 25. Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben (Individualvariante – 269)
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? neue E-Lastenfahrräder sowie E-Lastenfahrradanhänger mit einer Nutzlast von mindestens 120k
Wie wird gefördert? Zuschuss i. H. v. 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, max. 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb
Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BGBl. I S. 2338) wurden unterschiedliche Maßnahmen zur gezielten Förderung der umweltfreundlichen Mobilität umgesetzt. Sie betreffen die Steuerfreiheit von Jobtickets und Dienstfahrrädern sowie die weitere Förderung der Elektromobilität.
Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wer wird gefördert: KMU u.a.
Was wird gefördert: Maßnahmen zur Steigerung und Verbesserung des Radverkehrs, zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten, die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte anhand von standardisierten Beratungsleistungen, innovative Konzepte und weiteres
Wie wird gefördert: nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung im Rahmen von verschiedenen Förderaufrufen mit Schwerpunkten
Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wer wird gefördert: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Was wird gefördert: Anschaffung und Installation nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte für Pkw und LKW (mind. 50 kW) inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung.
Wie wird gefördert: nachschüssige Anteilsfinanzierung (KMU max. 40 %, Großunternehmen max. 20 % der förderfähigen Kosten), maximale Zuwendung von 5 Mio. EUR pro Antrag
Für Wasserstoff-Projekte gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Auf der Seite des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks (NWN) finden Sie eine Übersicht der aktuellen Programme und Angebote auf niedersächsischer, bundes- und EU-Ebene.
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen mit einem Umsatz bis 2 Mrd. Euro
Was wird gefördert? Investitionen und Betriebs¬mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
Wie wird gefördert? Darlehen
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? kleine Unternehmen (Produktnummer 241), große und mittlere Unternehmen (Produktnummer 240)
Was wird gefördert? Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit (z. B. Maßnahmen für die naturnahe Gestaltung von Firmengeländen, Abfallvermeidung, Abwasserreinigung etc.)
Wie wird gefördert? Darlehen von bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Wer fördert? Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen mit Hilfe von Landesmitteln
Wer wird gefördert? KMU mit Energiekosten > 10 TEUR, die Mitglied der IHK oder HWK sind
Was wird gefördert? Niederschwellige Einstiegsberatung zu den Themen Energie- und Materialeffizienz, Solar, Klimaneutralität
Wie wird gefördert? 100 % Kostenübernahme dank Landesförderung
Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wer wird gefördert? KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %
Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung
Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wer wird gefördert? KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert? Investitionen in material- und ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen, Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten, Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben
Wie wird gefördert? Zuschuss 40 bis 80 %
Mehr Informatione bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung
Für Wasserstoff-Projekte gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Auf der Seite des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks (NWN) finden Sie eine Übersicht der aktuellen Programme und Angebote auf niedersächsischer, bundes- und EU-Ebene.
Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert? Start-ups, KMU und kooperierende Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert:? Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen; die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert? Zuschuss von 25 bis 45 %, max. 500.000 EUR für KMU
zusätzlich 15 % bei Verbund- und Kooperationsvorhaben
für Forschungseinrichtungen bei Kooperationsvorhaben 100%, max. 300.000 EUR
Wer fördert: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen unter Berücksichtigung der De-minimis-Verordnung
Was wird gefördert: Beauftragung von Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistender, im Zusammenhang mit einem eigenen Innovationsvorhaben z. B. erheblich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
Wie wird gefördert: nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 30.000 EUR
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: KMU gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
Neben den Fördermitteln der Bundes- und Landesebene stehen häufig auch regional verschiedene Fördermöglichkeiten für Unternehmen zur Verfügung. Bei Fragen zu den regionalen Förderangeboten sprechen Sie gerne Ihren regionalen Ansprechpartner vor Ort an. Zu den regionalen Ansprechpartnern
Neele Birnbaum
0511 89 70 39-19
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de