Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Unterschieden wird zwischen 6 Modulen:
o Modul 1 – Querschnittstechnologien:
Zuschuss von bis zu 25%, max. 200 TEUR pro Vorhaben. Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt
o Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben
o Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben
o Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Basisförderung:
Zuschuss von bis zu 15 %, max. 20 Mio. EUR über Modul 4 insgesamt. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
o Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR über das Modul 4 insgesamt. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
o Modul 5 - Transformationskonzepte (u.a. CO2-Bilanz und Beraterkosten):
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 60.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 EUR.
o Modul 6- Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen:
Zuschuss von 33 %, max. 200.000 EUR.
Grafische Übersicht über die Module
Direkt zum Förderprogramm