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Staatliche Förderprogramme unterstützen Unternehmen bei der Einführung von energieeffizienter Technik, bei der Energieberatung oder der Einführung erneuerbarer Energien. Ob mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen - ein Überblick lohnt sich.
Unternehmen in Niedersachsen können von einer großen Bandbreite an Beratungs- und Fördermöglichkeiten in Sachen Energieeffizienz profitieren. Der Bund wie auch das Land Niedersachsen stellen eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verfügung. (Stand: Februar 2024) Unterstützung bietet zudem das "Förder-ABC", das eine Reihe wichtiger Begriffe erklärt. Das Förder-ABC finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks.
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? KMU, Nicht-KMU mit einem Energieverbrauch von höchstens 500 MWh/a, u.a.
Was wird gefördert?
Modul 1: Energieberatungen für Gebäude, Anlagen und Nutzerverhalten in Form eines Energieaudits nach DIN EN 16247
Modul 2: Energieberatung für Nichtwohngebäude im Bestand oder Neubau unter Einbezug von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien nach DIN EN 18599
Wie wird gefördert? Zuschuss von 50 % des förderfähigen Beraterhonorars, max. 3 TEUR (Modul 1) bzw. 4 TEUR (Modul 2)
Mehr Informationen zur "Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme"
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? KMU
Was wird gefördert? Konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
Wie wird gefördert? Zuschuss von 50 % bis 80 % der förderfähigen Beratungskosten, max. 3,5 TEUR
Wer fördert? Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen mit Hilfe von Landesmitteln
Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU mit Energiekosten > 10 TEUR, die Mitglied der IHK oder HWK sind
Was wird gefördert? Niederschwellige Einstiegsberatung zu den Themen Energie- und Materialeffizienz, Solar, Klimaneutralität
Wie wird gefördert? 100 % Kostenübernahme dank Landesförderung
Wer fördert: NBank
Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU
Was wird gefördert: Nachhaltigkeitsaudit mit anschließendem Auditbericht inkl. Handlungsempfehlungen
Wie wird gefördert: 100 % Kostenübernahme
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen, u. a.
Was wird gefördert? Energieeffiziente Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden (z. B. der Einsatz oder die Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Einsatz optimierter Anlagentechnik), energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.
Wie wird gefördert? 15 bis 70 % Zuschuss abhängig von Art der Maßnahme, Darlehen
Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert: Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude
Wie wird gefördert: Kredit von bis zu 10 Mio. EUR je Vorhaben
Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %
Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Niedersächsische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Unterschieden wird zwischen 6 Modulen:
o Modul 1 – Querschnittstechnologien:
Zuschuss von bis zu 25%, max. 200 TEUR pro Vorhaben. Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt
o Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben
o Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben
o Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Basisförderung:
Zuschuss von bis zu 15 %, max. 20 Mio. EUR über Modul 4 insgesamt. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
o Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR über das Modul 4 insgesamt. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
o Modul 5 - Transformationskonzepte (u.a. CO2-Bilanz und Beraterkosten):
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 60.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 EUR.
o Modul 6- Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen:
Zuschuss von 33 %, max. 200.000 EUR.
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen (Maßnahmen aus den Modulen 1 – 5).
Wie wird gefördert? Die Förderung wird im Rahmen von Wettbewerbsrunden verteilt. Gefördert werden die Projekte mit den höchsten jährlichen CO2-Einsparungen pro beantragtem Euro Förderung („Fördereffizienz"). Die Förderquote liegt bei bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR/Projekt
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen, Freiberufler
Was wird gefördert? Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse, Zum Beispiel: Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik, Druckluft, elektrische Antriebe und Pumpen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen in vier zeitlich aufeinander aufbauenden Modulen (1. Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, 2. Systematische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, 3. Einzelmaßnahmen und 4. Betriebskostenförderung)
Wie wird gefördert? Zuschuss von 40 bis 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2 Mio. EUR (Modul 1) bzw. 100. Mio. EUR pro Antrag (Modul 2 & 3)
Hinweis: Die Antragstellung für Modul 4 ist derzeit noch nicht möglich.
Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %
Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung
Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert? Investitionen in material- und ressourceneffiziente Maschinen und Anlagen, Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten, Konzeption und Durchführung von Studien und Ideenwettbewerben
Wie wird gefördert? Zuschuss 40 bis 80 %
Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Niedersächsische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Wer wird gefördert? Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft (landwirtschaftliche Betriebe sind ausgeschlossen), kommunale Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Investitionen in Nichtwohngebäude, Maschinen und Anlagen sowie in Wärmenetze, Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Wie wird gefördert? Zuschuss, 40 bis 70 %
Mehr Informationen bei der NBank und auf unserer Seite zur Förderung
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Niedersächsische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Förderbereich: bundesweit
Wer wird gefördert: Unternehmen
Was wird gefördert: Ausgaben für die Teilnahme an Weiterbildungsqualifizierungsmaßnahmen zum Thema Heizungswärmepumpe als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand. Konkret: Schulungen und/oder Coaching an der Wärmepumpe durch einen qualifizierten Externen
WICHTIG: Die Ausgaben für Schulungen und Coachingmaßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn diese bei Schulungs- bzw. Coachinganbietern durchgeführt werden, die für das Förderprogramm beim BAFA auf der öffentlichen Liste aufgeführt sind. Zur Liste
Wie wird gefördert: 90 % der förderfähigen Ausgaben, aber höchstens 250 EUR pro teilnehmender Person pro Schulungstag bzw. max. 500 EURO für ein Coaching (pro Antragsteller kann höchstens ein Coaching gefördert werden)
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Industrie- und Fachmeister, die ihren Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen haben
Was wird gefördert: Die erfolgreiche Meisterprüfung als Industrie- oder Fachmeister im gewerblich-technischen sowie land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich (zwischen dem 01.07.2020 und 31.10.2024 bestanden wurde)
Wie wird gefördert: einmalige nicht rückzahlbare Weiterbildungsprämie i. H. v. 1.000 EUR (freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch)
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Meisterinnen und Meister nach der Handwerksordnung mit Meisterprüfungszeugnis zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 und Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb zum Zeitpunkt der Ausfertigung des Meisterprüfungszeugnisses seit mindestens 6 Monaten in Niedersachsen
Was wird gefördert: Die erfolgreiche Meisterprüfung nach der Handwerksordnung mit einem Meisterprüfungszeugnis, welches zwischen dem 01.07.2023 und dem 31.12.2026 ausgestellt wurde
Wie wird gefördert: einmalige Auszahlung i. H. v. 4.000 EUR pro Person (freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch)
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Bauen, Verkehr und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Bildungsträgerinnen und Bildungsträger in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen oder des privaten Rechts und Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Niedersachsen
Was wird gefördert: Qualifizierung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) mit mindestens 21 Unterrichtsstunden und einer Kursgebühr pro Teilnehmenden von weniger als 8.000 EUR
Wie wird gefördert: Nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich bis zu 70 % im ÜR-Gebiet und SER-Gebiet der zuwendungsfähigen Nettoausgaben
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Unterschieden wird zwischen 6 Modulen:
o Modul 1 – Querschnittstechnologien:
Zuschuss von bis zu 25%, max. 200 TEUR pro Vorhaben. Ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind antragsberechtigt
o Modul 2 - Prozesswärme aus erneuerbaren Energien:
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben
o Modul 3 - MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR pro Vorhaben
o Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen: Basisförderung:
Zuschuss von bis zu 15 %, max. 20 Mio. EUR über Modul 4 insgesamt. Unternehmen ohne KMU-Status sind nicht antragsberechtigt.
o Modul 4 - Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen – Premiumförderung und Dekarbonisierungsbonus:
Zuschuss von bis zu 45 %, max. 20 Mio. EUR über das Modul 4 insgesamt. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstofferzeugung und -nutzung kann zusätzlich ein Dekarbonisierungsbonus in Höhe von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
o Modul 5 - Transformationskonzepte (u.a. CO2-Bilanz und Beraterkosten):
Zuschuss von bis zu 60 %, max. 60.000 EUR je Konzept. Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 EUR.
o Modul 6- Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen:
Zuschuss von 33 %, max. 200.000 EUR.
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert? Unternehmen, u. a.
Was wird gefördert? Energieeffiziente Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden (z. B. der Einsatz oder die Optimierung von Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle, Einsatz optimierter Anlagentechnik), energetische Fachplanung und Baubegleitung im Zusammenhang mit der Umsetzung geförderte Maßnahmen sowie Nachhaltigkeitszertifizierungen.
Wie wird gefördert? 15 bis 70 % Zuschuss abhängig von Art der Maßnahme, Darlehen
Wer fördert? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen in vier zeitlich aufeinander aufbauenden Modulen (1. Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, 2. Systematische Förderung für Neubau und Bestandsnetze, 3. Einzelmaßnahmen und 4. Betriebskostenförderung)
Wie wird gefördert? Zuschuss von 40 bis 50 % der förderfähigen Kosten, max. 2 Mio. EUR (Modul 1) bzw. 100. Mio. EUR pro Antrag (Modul 2 & 3)
Hinweis: Die Antragstellung für Modul 4 ist derzeit noch nicht möglich.
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert? Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Strom und Wärme (z. B. PV-Anlagen, Batteriespeicher, Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasser- und Windkraft, Wärme-/Kältenetze und -speicher)
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 150 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert: Unternehmen, u.a.
Was wird gefördert: Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Nichtwohngebäude
Wie wird gefördert: Kredit von bis zu 10 Mio. EUR je Vorhaben
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Wer wird gefördert: Unternehmen u.a.
Was wird gefördert: Anschaffung (Kauf) von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
Wie wird gefördert: Zuschuss von 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger
Wer fördert: KfW
Wer wird gefördert: Unternehmen u.a.
Was wird gefördert: Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität gemäß der EU-Taxonomie
Wie wird gefördert: Kredit von bis zu 25 Mio. EUR je Vorhaben (268) bzw. ab 25 Mio. EUR je Vorhaben (269)
Wer fördert: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wer wird gefördert: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Was wird gefördert: Anschaffung und Installation nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. Die Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50kW und mehr besitzen. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung.
Wie wird gefördert: Anteilfinanzierung mit max. Förderhöchstbetrag. Dieser errechnet sich aus der Summe der einzelnen Förderbeträge pro Ladepunkt und ist abhängig von der Unternehmensart (KMU oder GU).
Für Wasserstoff-Projekte gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten. Auf der Seite des Niedersächsischen Wasserstoff-Netzwerks (NWN) finden Sie eine Übersicht der aktuellen Programme und Angebote auf niedersächsischer, bundes- und EU-Ebene.
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen
Was wird gefördert? Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen in Anlehnung an technische Kriterien der EU-Taxonomie für nachhaltiges Wirtschaften
Wie wird gefördert? Darlehen mit bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Wer wird gefördert: Unternehmen und Konsortien
Was wird gefördert: Vorhaben zur Dekarbonisierung der Industrie inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 1), Anwendung und Umsetzung von Carbon Capture and Utilization (CCU) und Carbon Capture and Storage (CCS) inklusive anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung (Modul 2)
Wie wird gefördert: nicht rückzahlbarer Zuschuss (es gelten modul-spezifische Regelungen zur Höhe der Förderung)
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft u.a.
Was wird gefördert? Investitionen für Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
Wie wird gefördert? Darlehen
Wer fördert? KfW Bankengruppe
Wer wird gefördert? kleine Unternehmen (Produktnummer 241), große und mittlere Unternehmen (Produktnummer 240)
Was wird gefördert? Investitionen in Umweltschutz und Nachhaltigkeit (z. B. Maßnahmen für die naturnahe Gestaltung von Firmengeländen, Abfallvermeidung, Abwasserreinigung etc.)
Wie wird gefördert? Darlehen von bis zu 25 Mio. EUR Kreditbetrag pro Vorhaben
Wer fördert? Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert? Niedersächsische Start-ups, KMU und kooperierende Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert:? Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung neuer oder deutlich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen; die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen
Wie wird gefördert? Zuschuss von 25 bis 45 %, max. 500.000 EUR für KMU
zusätzlich 15 % bei Verbund- und Kooperationsvorhaben
für Forschungseinrichtungen bei Kooperationsvorhaben 100%, max. 300.000 EUR
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen unter Berücksichtigung der De-minimis-Verordnung
Was wird gefördert: Beauftragung von Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleistender, im Zusammenhang mit einem eigenen Innovationsvorhaben z. B. erheblich verbesserter, vermarktbarer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen
Wie wird gefördert: nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben, max. 30.000 EUR
Wer fördert: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: KMU der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth, des Handwerks und kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit einer Betriebsstätte in Niedersachse
Was wird gefördert: Investitionen in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Wie wird gefördert: Zuschuss von bis zu 35 %, max. 50.000 EUR
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Niedersächsische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Beherbergungsgewerbes gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
Wer fördert: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wer wird gefördert: Niedersächsische KMU gemäß der Positivliste
Was und wie wird gefördert:
Neben den Fördermitteln der Bundes- und Landesebene stehen häufig auch regional verschiedene Fördermöglichkeiten für Unternehmen zur Verfügung. Bei Fragen zu den regionalen Förderangeboten sprechen Sie gerne Ihren regionalen Ansprechpartner vor Ort an. Zu den regionalen Ansprechpartnern
Neele Birnbaum
0511 89 70 39-19
neele.birnbaum [at] klimaschutz-niedersachsen.de