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Das Niedersächsische Klimaschutzgesetz verpflichtet die Landesverwaltung zu einer öffentlichen Vorbildrolle. Das Verhalten der Beschäftigten bzw. NutzerInnen in den Liegenschaften hat einen wesentlichen Einfluss auf die Energie- und Emissionsmengen der Landesverwaltung. In einzelnen Bereichen kann dies sogar die wesentlich beeinflussbare Variable sein, z.B. beim Pendlerverkehr oder bei Raumnutzungskonzepten. Auch klimafreundliche Gestaltungsspielräume im eigenen Verwaltungshandeln sollten durch die Mitarbeitenden genutzt werden.
Die proaktive Einbindung des Kollegiums in den Ministerien und den Einheiten der Landesverwaltung ist deshalb in vielerlei Hinsicht erforderlich und eine neue Aufgabe für Führungskräfte. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Caroline Werner.