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Niedersachsens Weg in die Klimaneutralität wird durch EU-rechtliche Rahmenbedingungen sowie durch die Gesetzgebung des Bundes und des Landes Niedersachsen vorgezeichnet. Das Niedersächsische Klimagesetz sieht eine Vorbildfunktion des Landes vor und definiert einen ambitionierten Reduktionspfad für die klimaneutrale Landesverwaltung: 80 % weniger Treibausgasemissionen bis 2030 (gegenüber 1990) und Klimaneutralität bis 2035.
Die „Strategie 2021 Klimaneutrale Landesverwaltung“ definiert eine Vielzahl von Maßnahmen in den Bereichen Gebäude, Beschaffung, Mobilität und Nutzersensibilisierung, mit denen die Ziele des Niedersächsischen Klimagesetzes erreicht werden sollen. Die Maßnahmen reichen von der Entwicklung neuer Raumnutzungskonzepte über die Förderung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen bis zur Einführung emissionsarmer Mobilitätsangebote. Im Rahmen der „Bildungsoffensive Klimaneutrale Landesverwaltung“ erarbeiten wir für die Kolleginnen und Kollegen der Landesverwaltung konkrete Informations- oder Bildungsangebote. Diese sollen ganz praktisch dabei unterstützen, zum Erreichen einer treibhausgasneutralen Landesverwaltung beizutragen - sei es auf dem Weg zur Arbeitsstätte, direkt am Arbeitsplatz oder auf Dienstreisen.