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Die Modernisierung und damit auch die energetische Erneuerung des alten Gebäudebestandes ist in den Städten und Gemeinden eine der großen Herausforderungen der Stadtentwicklung. Dabei ist die energetische Sanierung der bestehenden Gebäude ein zentraler Baustein der Energiewende. Die Kommunalverwaltungen betrachten dabei weniger das einzelne Gebäude als vielmehr den Sanierungsprozess von ganzen Quartieren.
Mit einem energetischen Quartierskonzept können Kommunalverwaltungen den Gebäudebestand in ihren Quartieren erfassen und anhand der Energieverbrauchszahlen konkrete Minderungspotenziale erkennen. Daraus lassen sich Strategien und Maßnahmen ableiten und gezielt auf die Umsetzung hin planen. Ein Quartierskonzept zeigt nicht nur die Möglichkeiten einer zukunftsgerichteten Quartiersentwicklung auf, es kann auch als Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes nach den §§ 136 ff BauGB genutzt werden. Weist die Kommune das untersuchte Quartier als Sanierungsgebiet aus, so können Private oder Gewerbetreibende entsprechend des Einkommenssteuergesetztes (§§ 10 f und 7 h EStG) ihre (energetischen) Investitionen in die Bausubstanz um 90 bzw. 100 Prozent von der zu zahlenden Steuer abziehen.
Ein Quartier besteht nach der Definition des Förderprogramms aus mindestens zwei zusammenhängenden bebauten Grundstücken. Ein Quartier kann ein ganzes Dorf umfassen, ist in der Regel aber kleiner als ein Stadtteil. Die Quartiersabgrenzung nimmt jede Kommune selber vor – ganz entsprechend der lokalen Gegebenheiten und Zielsetzungen. Unterscheidungsmerkmale sind zum Beispiel die Siedlungs- und Nutzungsstruktur, das Baualter, die Bauweise oder auch die jeweiligen Eigentumsverhältnisse.
Typische Quartiere sind historische Stadtkerne, Siedlungen, aber auch Einfamilien- und Reihenhausgebiete unterschiedlicher Baualtersklassen. Quartiere finden sich nicht nur in städtischen Gebieten, sondern auch auf dem Land – in großen und in kleinen Gemeinden. Jede Kommune hat ein Quartier!
Der Untersuchungsgegenstand und die Zielsetzung des Quartierskonzeptes werden von der jeweiligen Kommune definiert. Es werden die klassischen Fragen der kommunalen Bauleitplanung untersucht und in Bezug zu ihren Auswirkungen auf die energetische Qualität und Versorgung des Quartiers gesetzt.
Mögliche Ziele eines Quartierskonzeptes könnten sein:
Mit einem Quartierskonzept können der Gebäudebestand erfasst und anhand der Energieverbrauchszahlen konkrete Minderungspotenziale aufgezeigt werden. Daraus lassen sich Strategien und Maßnahmen ableiten und gezielt auf die Umsetzung hin planen. Durch die frühzeitige Einbeziehung der relevanten Akteure und die fokussierte Betrachtung eines Quartiers werden die Umsetzungschancen gegenüber großräumigeren Konzepten verbessert. Auch bietet sich die Chance, im Rahmen einer integrierten Planung verschiedene Zielsetzungen der Stadtentwicklung aufeinander abzustimmen.
Je nach Ziel des Konzeptes sollten folgende Aspekte in die Untersuchung einfließen:
+++Aktuell: Die KfW informiert darüber, dass im Bundeshaushalt 2024 keine weiteren Mittel für das Programm „Energetische Stadtsanierung“ zur Verfügung gestellt werden. In den Programmen IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201) und Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) können demnach keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits eingegangene, aber noch nicht zugesagte Anträge werden an die Antragsteller zurückgesandt. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Zuschüsse sind davon nicht betroffen.+++
1. Erstellung des Quartierskonzeptes
Ein energetisches Quartierskonzept wird mit 75 Prozent der Kosten durch die KfW gefördert. Diese Förderung wird durch das Land Niedersachsen um weitere 20 Prozent um max. 10.000 Euro aufgestockt. Diese zusätzliche Förderung ist bei der N-Bank zu beantragen.
Informationen zur ergänzenden Landesförderung bei der NBank
Schon zu Beginn müssen Zweck, Ziele und Aufgabenstellung für das Quartierskonzept definiert werden. Die Phase bis zum fertigen Antrag erfordert besondere Sorgfalt und kann daher arbeitsintensiv sein. Kosten, die z.B. für die fachliche Beratung und Antragserarbeitung entstehen, können in angemessenem Rahmen sogar nachträglich gefördert werden.
Die Kommune kann die Fördermittel übrigens auch an Dritte (z.B. Stadtwerke und Wohnungswirtschaft) weiterleiten. Den Förderantrag muss aber die jeweilige Kommune stellen.
2. Quartiersmanager/innen
Schon während der Konzepterstellung kann die Kommune eine/n Quartiersmanager/in einstellen, deren Personalkosten zu 75 Prozent gefördert werden. Insgesamt kann der/die Quartiersmanager/in bis zu fünf Jahren gefördert werden. Maximal gibt es 350.000 Euro Zuschuss für Sach- und Personalkosten über diesen Zeitraum.
Es muss übrigens keine neue Stelle geschaffen werden, - es ist auch möglich vorhandenes Personal für die Aufgabe freizustellen oder ein externes Büro zu beauftragen.
Das Quartiersmanagement unterstützt die Umsetzung des Quartierskonzeptes vor Ort. Das kann zum Beispiel die Beteiligung der Bürger/innen, die Energieberatung, die Erstellung gemeinschaftlicher Ausschreibungen oder die Umsetzungsplanung für ein Nahwärmenetz sein.
Ein Quartierskonzept kann auch als Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes (§§ 136 ff BauGB) genutzt werden. In diesem Fall können Investitionen in die energetische Sanierung nach §§ 10 f und 7 h EStG als Sonderausgabe oder erhöhte Absetzung von der Einkommenssteuer abzugsfähig sein. Diese steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten begünstigen die energetische Gebäudesanierung zusätzlich.
Patrick Nestler
0511 89 70 39-27
patrick.nestler [at] klimaschutz-niedersachsen.de