Wer heute ein Gebäude saniert oder neu baut, trifft Entscheidungen, die über viele Jahre Bestand haben werden. Der Energieverbrauch des Gebäudes in den nächsten Jahrzehnten hängt davon ab, wie das Gebäude gebaut, gedämmt und mit Wärme versorgt wird. Eine gründliche Planung und unabhängige Beratung sorgen dafür, dass die Ergebnisse auch den Erwartungen entsprechen und die Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden können.
Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung legt fest, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral werden soll. Das gilt auch für den Gebäudebestand.
In Wohngebäuden werden rund 84 Prozent des Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser benötigt. Der Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser der niedersächsischen Wohngebäude ist in den vergangenen Jahren zwar kontinuierlich gesunken, bis zur Klimaneutralität müssen die Wohngebäude aber noch deutlich energieeffizienter werden und verstärkt erneuerbare Energien eingesetzt werden.
Wenn es um die Sanierung des alten Gebäudebestands geht, wird oftmals von der so genannten Sanierungsrate oder -quote gesprochen, die zu niedrig sei und deutlich erhöht werden müsse. Letzteres ist wohl unstrittig, doch was ist oder besagt diese Sanierungsrate eigentlich? Die KEAN hat dazu eine Begriffsklärung vorgenommen "Stichwort: Sanierungsquote".
Eine Ersteinschätzung, welche Sanierungsmaßnahmen im Gebäude sinnvoll sind und mit welchen Schritten am meisten Energie gespart werden kann, bietet unser neuer digitaler ModernisierungsCheck.
Das Gebäudeenergiegesetz wurde im Juni 2020 verabschiedet und gilt für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Es definiert Anforderungen an die energetische Gebäudequalität, den Einsatz erneuerbarer Energien und Vorgaben zur Erstellung und Verwendung des Energieausweises. Es ist seit August 2020 in Kraft und vereint die bis zu dem Zeitpunkt geltenden Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinspargesetzes (EnEG), und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Zum 1. Januar 2023 sind neue Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft getreten:
AKTUELL: Die 2. Novellierung des GEG, um den verbindlichen Umstieg auf erneuerbares Heizen und den Austausch von Gasheizungen festzulegen, wurde im April 2023 im Bundeskabinett beschlossen und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWBS) kürzlich auf einer Pressekonferenz (Pressemitteilung) vorgestellt. Nach der Stellungnahme des Bundesrates ist nun der Bundestag am Zug. Hier erfahren Sie mehr.