Die Grundlage unseres Handelns bilden die bestehenden Rechtsgrundlagen. Folgende Gesetze und Verordnungen sind für die Bauleitplanung maßgeblich:
Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG): Das NKlimaG formuliert landesrechtliche Klimaschutzziele und gibt den Rahmen für klimarelevante Maßnahmen auf kommunaler Ebene vor. Es verpflichtet Kommunen, Klimaschutz in ihren Planungen zu berücksichtigen und unterstützt die Integration von Klimaschutzaspekten in die Bauleitplanung, etwa durch Vorgaben zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel. Weitere Informationen zum NKlimaG auf unserer Seite Gesetze und Normen
Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude (Neubau und Bestand) und ist damit ein wesentliches Fachgesetz für den Klimaschutz im Gebäudesektor. In der Bauleitplanung wird das GEG insofern relevant, als dass Kommunen über die Bauleitplanung die Rahmenbedingungen für energieeffiziente Quartiere oder die Nutzung bestimmter Energieformen (z. B. Fernwärme, erneuerbare Energien) schaffen können. Weitere Informationen zum GEG auf unserer Seite Gesetze und Normen
Wärmeplanungsgesetz (WPG): Das WPG verpflichtet Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, die als Grundlage für eine klimafreundliche Wärmeversorgung dient. Die Ergebnisse der Wärmeplanung können in die Bauleitplanung einfließen, indem beispielsweise Gebiete für bestimmte Wärmeversorgungsarten festgelegt werden (z. B. Fernwärme, Wärmenetze). Die Bauleitplanung kann so gezielt Flächen für Infrastruktur der Wärmeversorgung sichern und die Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen. Weitere Informationen zum WPG auf unserer Seite Gesetze und Normen
Niedersächsische Bauordnung (NBauO): Die Niedersächsische Bauordnung enthält baurechtliche Vorgaben, die den Klimaschutz auf Gebäudeebene betreffen, etwa Anforderungen an Wärmeschutz, Energieeffizienz, Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Über die Bauleitplanung können entsprechende Vorgaben aus der NBauO durch Festsetzungen im Bebauungsplan vorbereitet oder ergänzt werden. Weitere Informationen zur NBauO auf unserer Seite Gesetze und Normen
Baugesetzbuch (BauGB): Das BauGB ist das zentrale Gesetz für die Bauleitplanung in Deutschland und enthält seit der Novelle 2011 explizite Vorgaben zum Klimaschutz. Klimaschutz und Klimaanpassung sind als zentrale Planungsziele fest verankert (§ 1 Abs. 5 BauGB), ebenso wie die Förderung erneuerbarer Energien und die sparsame sowie effiziente Nutzung von Energie (§ 1a Abs. 5 BauGB). Die Bauleitplanung muss die Belange des Umweltschutzes, insbesondere Klima und Energie, bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen berücksichtigen. Das BauGB ermöglicht Festsetzungen im Bebauungsplan, die gezielt auf Klimaschutzmaßnahmen abzielen, etwa durch Flächen für erneuerbare Energien, Grünflächen oder Maßnahmen zur Energieeffizienz. Weitere Informationen auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - BauBG
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO): Die BauNVO konkretisiert die im BauGB geschaffenen Rahmenbedingungen und ermöglicht differenzierte Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, die auch klimarelevante Aspekte wie Durchgrünung, Versiegelungsgrad oder Nutzung erneuerbarer Energien betreffen können.Sie bietet damit wichtige Instrumente für eine klimagerechte Stadtplanung, etwa durch die Steuerung der Bebauungsdichte und die Integration von Grünflächen. Weitere Informationen auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - BauNVO
Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (WindBG): Das WindBG regelt die Bereitstellung von Flächen für Windenergieanlagen und setzt verbindliche Flächenziele für die Bundesländer. In der Bauleitplanung werden diese Vorgaben durch die Ausweisung geeigneter Flächen für Windenergieanlagen umgesetzt, wodurch die Kommunen einen direkten Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Das WindBG beeinflusst die Bauleitplanung, indem es die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich stärkt und die Kommunen verpflichtet, entsprechende Flächen bereitzustellen. Weitere Informationen auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - WindBG