Klimaschutz in der Bauleitplanung

Die Bauleitplanung bietet viele Möglichkeiten, den kommunalen Klimaschutz voranzutreiben. Durch gezielte raumbezogene Planungsentscheidungen können Gemeinden ihre Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die Freiraumnutzung sowie die Wärme- und Energieversorgung nachhaltig steuern und so aktiv zur Reduzierung von Treibhausgasen beitragen.

Durch kluge Flächennutzung, verdichtetes Bauen und vorausschauende Planung neuer Quartiere lassen sich Emissionen dauerhaft senken, Ressourcen schonen und klimaresiliente Strukturen schaffen. Sowohl im Umgang mit dem Bestand als auch bei der Entwicklung neuer Baugebiete stehen Kommunen wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Klimaziele aktiv zu verfolgen.

Inhalte

Siedlungsentwicklung und Flächennutzung optimieren

Klimaschutz im Bestand

Wie kann die Kommune wachsen und gleichzeitig das Klima schützen? Die Lösung ist der kluge Umgang mit dem, was bereits da ist: Mit gezielter Innenentwicklung – etwa durch Nachverdichtung, Aufstockung und die Nutzung von Brachflächen wird neuer Wohnraum geschaffen ohne zusätzliche Flächen zu verbrauchen. In Sanierungsgebieten wiederum setzen Kommunen Impulse für nachhaltige Modernisierung, erhöhen die Lebensqualität ganzer Quartiere und reduzieren gleichzeitig Emissionen. 

Aspekte

Innenentwicklung

Innenentwicklung ist ein zentrales Konzept der Stadt- und Raumplanung. Statt neue Flächen außerhalb von Siedlungen zu planen und zu bebauen, sollen nach dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ bereits erschlossene Gebiete weiterentwickelt werden. Dadurch wird der Flächenverbrauch gesenkt und die Qualität bestehender Quartiere erhöht.

Im Fokus steht dabei die bauliche Nutzung oder Revitalisierung ungenutzter oder mindergenutzter Flächen und Gebäude durch:

  • Nachverdichtung: Mit Neubauten in Baulücken oder Hinterhöfen werden neue Wohn- und Nutzungsmöglichkeiten geschaffen und Fläche und Infrastruktur effizienter genutzt.
  • Aufstockung: Bestehende Gebäude werden durch zusätzliche Geschosse erweitert, um so Kapazitäten zu schaffen, ohne neue Fläche zu verbrauchen.
  • Nutzung von Brachflächen: Ehemals gewerblich oder industriell genutzte Flächen im Siedlungsgebiet können wieder nutzbar gemacht werden, um Flächenneuinanspruchnahme zu verringern.
  • Mindernutzung aufwerten: Umnutzung von Flächen, die zurzeit unter ihrem Potential genutzt werden. Beispielsweise Parkplätze, eingeschossige Gewerbebauten oder Wohnhäuser mit Leerstand.

Die Innenentwicklung bietet ökologische, ökonomische und sozial-kulturelle Vorteile:

  • Verringerter Energieverbrauch in kompakten Siedlungsstrukturen,
  • Bodenschutz durch Vermeidung von Flächeninanspruchnahmen,
  • Nutzung vorhandener Infrastruktur,
  • Begrenzung von Bau- und Betriebskosten, dadurch bedingt auch verringerter Ressourcenverbrauch,
  • Stärkung der Identität und baukultureller Qualität durch bestandsorientierte Entwicklung,
  • Stärkung der Teilhabe durch kompakte, gemischt genutzte Quartiere.

Gute Innenentwicklung setzt Wissen über die Flächenstruktur in der Kommune voraus. Hierzu können Bauland- bzw. Baulückenkataster zur Hilfe gezogen werden. Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) stellt den Kommunen ein Baulücken- und Leerstandskataster zur Verfügung. Mehr Informationen auf der Seite des LGLN

Beispiele Bauland- bzw. Baulückenkataster:

Quellen:
Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.). (2018). Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung, S. 995 - 1000

Sanierungsgebiete und Städtebauförderung

Mit der Ausweisung von Sanierungsgebieten und mit Mitteln der Städtebauförderung können Kommunen gezielt städtebauliche Missstände aufgreifen und beheben. Dadurch lässt sich nicht nur die Lebensqualität vor Ort nachhaltig verbessern, es können auch Klimaschutzmaßnahmen im Bestand umgesetzt werden.

Ein Sanierungsgebiet ist ein förmlich festgelegtes Gebiet, in dem eine Gemeinde städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchführt, um Missstände zu beheben oder zu verhindern. Diese Gebiete werden durch eine Sanierungssatzung von der Gemeinde beschlossen. Für Bauvorhaben, Grundstücksverkäufe oder größere Modernisierungen gelten dann besondere Genehmigungspflichten. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen werden im BauGB unter § 136 ff. geregelt.

  • Kommunen erhalten zusätzliche Steuerungsinstrumente und Fördermittel, um nachhaltige und klimagerechte Stadtentwicklung umzusetzen.
  • Eigentümer:innen profitieren von Zuschüssen und steuerlichen Vorteilen bei Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
  • Mieter:innen profitieren von verbesserten Wohnverhältnissen und einer Aufwertung des Lebensumfeldes.

Die Städtebauförderung des Landes Niedersachen unterstützt Kommunen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen. Hierbei liegt ein Schwerpunkt auf Klimaschutz, insbesondere der energetischen Sanierung. Voraussetzung für eine Förderung ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept, das unter Beteiligung der Bürger:innen erarbeitet wurde. Darin sind die Ziele und Maßnahmen für das Fördergebiet darzustellen, einschließlich geplanter Vorhaben zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung sowie zur Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur.

Die Städtebauförderung konzentriert sich auf drei Programme:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne: Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Stärkung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Ortskernen, insbesondere Erhalt des baukulturellen Erbes und Anpassung an den Strukturwandel.
    Zielgruppe: Städte und Gemeinden mit Handlungsbedarf in Innenstädten oder Ortskernen
  • Sozialer Zusammenhalt – Das Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten: Förderung von Maßnahmen zur Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem sozialen Entwicklungsbedarf in denen städtebauliche, wirtschaftliche und soziale Problemlagen zusammenkommen. Ziel ist es, die Lebensqualität zu verbessern, soziale Benachteiligung abzubauen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Zielgruppe: Städte und Gemeinden mit sozial benachteiligten Quartieren
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten: Förderung von Maßnahmen zur städtebaulichen Erneuerung in Quartieren, die vom wirtschaftlichen oder demografischen Wandel betroffen sind – etwa durch Leerstand oder ein dauerhaftes Überangebot an Gebäuden.
    Zielgruppe: Städte und Gemeinden mit erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten oder Strukturveränderungen

Weitere Informationen zur Städtebauförderung in Niedersachsen gibt es beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Quellen: 
Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und bauen Besonderes Städtebaurecht 
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Städtebauförderung

Energetische Stadtsanierung (KfW432)

Das Förderprogramm Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier unterstützt die Erstellung integrierter Quartierskonzepte sowie die begleitende Umsetzung durch ein Sanierungsmanagement. Das Programm zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Gebäuden und der dazugehörigen Infrastruktur, insbesondere der Wärmeversorgung, zu steigern und die Wärmeplanung umzusetzen 

Die KfW bezuschusst die Kosten für die Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts und die Kosten für ein Sanierungsmanagement. Dieses beinhaltet:

  • Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts: Förderfähig sind anfallende Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte, die Fertigstellung muss nach einem Jahr erfolgt sein.
  • Sanierungsmanagement: Förderfähig sind Personal- und Sachkosten für die Dauer von maximal 5 Jahren. 

Weitere Informationen finden Sie hier bzw. bei der KfW Inlandsförderung.

Bauturbo

Der so genannte "Bauturbo" ist eine bis zum 31. Dezember 2030 befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch (§ 246e BauGB), die darauf abzielt, den Wohnungs-bau zu beschleunigen. Mithilfe dieser Sonderregelung können Kommunen in erheblichen Umfang von den Vorschriften des BauGB abweichen, sofern die Gemeinde zustimmt und die Abweichung mit öffentlichen Belangen sowie nachbarlichen Interessen vereinbar ist. Damit werden auch die Möglichkeiten für die Innenentwicklung vereinfacht:

  • § 246e BauGB: Gemeinden können befristet bis Ende 2030 im Einzelfall oder für mehrere vergleichbare Fälle von den üblichen bauplanungsrechtlichen Vorschriften abweichen und dies auch im Außenbereich, sofern ein räumlicher Zusammenhang mit dem bebauten Innenbereich besteht. Gemeinden können auf die Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen verzichten und trotzdem Bauvorhaben genehmigen. So können beispielsweise Gebäude aufgestockt oder neue Wohnungen geschaffen werden, auch wenn dies über die bisherigen Vorgaben hinausgeht.
  • Durch die Anpassung von § 31 Abs. 3 BauGB wird Wohnbebauung im Geltungsbereich eines Bebauungsplans auch über die Vorgaben des Plans ermöglicht. Dies erleichtert Aufstockung und Nachverdichtung zusammenhängender Bebauungen.
  • Die Anpassung von § 34 Abs. 3b BauGB ermöglicht im ungeplanten Innenbereich die Errichtung von Wohngebäuden, auch wenn sie sich nicht in die nähere Umgebung einfügen, wenn dies städtebaulich vertretbar und im Einklang öffentlicher Belange steht.

Die Planungshoheit bleibt weiterhin bei den Gemeinden. Sie geben letztendlich die Zustimmung zum Einsetzen des Bauturbos.

Quellen:
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Wir zünden den Bau-Turbo, weil jede Wohnung zählt: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2025/06/bauturbo-meldung.html
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Kabinett beschließt „Bau-Turbo“: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/06/bauturbo-pm.html

Von Beginn an klimafreundlich

Klimaschutz im Neubau

Wer heute neue Wohn- oder Gewerbegebiete plant, gestaltet nicht nur Lebensräume, sondern übernimmt Verantwortung für das Klima der Zukunft. Schon bei der Ausweisung neuer Bauflächen werden die Weichen gestellt: Innovative Wärmeversorgung, die effiziente Ausrichtung und Dimensionierung von Gebäuden, die Integration erneuerbarer Energien auf Freiflächen und Dächern sowie nachhaltige Mobilitätskonzepte sorgen dafür, dass neue Quartiere von Beginn an klimafreundlich, zukunftsfähig und lebenswert sind.

Auch die Anpassung an den Klimawandel spielt eine zentrale Rolle und nicht zuletzt bieten Gewerbegebiete die Chance, innovative Lösungen für Energie, Mobilität und Klimaanpassung großflächig umzusetzen. So entsteht ein Neubaugebiet, das mehr ist als ein Ort zum Wohnen oder Arbeiten: Es wird zum Vorbild für eine nachhaltige, zukunftsfähige Stadtentwicklung.

Aspekte

Planung von Gebäuden

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen werden wichtige Rahmenbedingungen für neue Gebäude festgelegt. Durch gezielte planerische Vorgaben lassen sich Ressourcen sparen, Flächen effizient nutzen und erneuerbare Energien direkt von Anfang an integrieren. Sowohl für urbane als auch ländliche Gebiete kann eine durchdachte Planung von Gebäuden einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Zukunftsfähigkeit der Kommune leisten.

  • Baugrenzen: Durch gezielte Festlegung, wo gebaut werden darf, kann der Flächenverbrauch gesteuert werden. Kompakte Quartiere fördern effiziente Infrastruktur, beispielsweise bei der Wärmeversorgung. Im ländlichen Raum kann durch kleinere Bauflächen in Einfamilienhaussiedlungen der Versiegelungsgrad reduziert werden.
  • Maß der baulichen Nutzung: Festsetzung von Gebäudedichte, Höhe, Geschossen und Geschossfläche kann helfen, Flächen effizient zu nutzen, Energie zu sparen und Nachverdichtung in der Zukunft zu ermöglichen.
  • Gebäudeausrichtung: Durch Ausrichtung der Gebäude nach dem Sonnenverlauf lässt sich solare Energie, sowohl passiv als auch aktiv, nutzen und gegenseitige Verschattung vermeiden.
  • Dach-PV-Pflicht: In Niedersachsen gilt die Pflicht, neue Dächer mit Photovoltaik auszustatten. Mehr dazu auf unserer Themenseite zur PV-Pflicht in Niedersachsen.

Quellen:
§ 16 BauNVO: Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
Deutscher Städte- und Gemeindebund. Klimaschutz + Klimaanpassung in der kommunalen Planung – Ein Leitfaden für die Praxis, S. 9 ff. 

Kommunale Wärmeplanung

Bei der Ausweisung neuer Baugebiete sollten der Wärmeverbrauch und die Wärmegewinnung mitgedacht werden. In der Regel findet in neuen Wohngebieten kein Anschluss an das bestehende Gasnetz durch die Netzbetreiber mehr statt. Stattdessen kann die Kommune die Weichen für eine nachhaltige zentrale oder dezentrale Wärmeversorgung setzen und dies auch schon während des Planungsprozesses. Das Gebäudeenergiegesetz regelt zudem die Anforderung für Heizungsanlagen in Neubaugebieten.

Eine vorausschauende Stadtplanung ermöglicht es, bereits im Flächennutzungs- und Bebauungsplan gezielt Areale für die Nutzung nachhaltiger Wärmequellen wie Geothermie zu reservieren. So können ganze Wohnquartiere von Anfang an auf eine nachhaltige und effiziente Wärmeversorgung ausgerichtet werden. Neben den Möglichkeiten in Wohngebieten spielt die Kommunale Wärmeplanung (KWP) eine zentrale Rolle für die nachhaltige Wärmeversorgung der Kommune. Insbesondere in Gewerbegebieten eröffnet sie die Chance, gezielt Wärmebedarfe sowie Abwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungspotenziale zu identifizieren und effizient zu nutzen. Mehr dazu auf unserer Themenseite zur Kommunalen Wärmeplanung.

Um eine möglichst hohe Wirtschaftlichkeit und Auslastung von Fern- und Nahwärmenetzen zu garantieren, werden Gemeindesatzungen zur Wärmenutzung von der Kommune beschlossen. In diesen Satzungen können Benutzungspflicht, Anschlussrecht und -zwang und Benutzungsrechts und -zwang für die Satzungsgebiete festgelegt werden. 

Beispiele von Gemeindesatzungen zur Wärmenutzung:

Quellen:
Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. Anschluss und Benutzungszwang
§ 10 NKomVG – Satzungen 

Freiflächenphotovoltaik

Über die Bauleitplanung können Kommunen den Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windenergie gezielt steuern. Geeignete Standorte lassen sich frühzeitig sichern, übergeordnete Vorgaben anpassen und so die Energiewende vor Ort mit den städtebaulichen Zielen verbinden.

Die Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen fällt gemäß BauGB in die Zuständigkeit der Bauleitplanung. Um den Ausbau der Photovoltaik voranzubringen, hat sich das Land Niedersachsen unter anderem das Ziel gesetzt 0,5 Prozent der Landesfläche für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt durch die Gemeinden im Zuge der Änderung bzw. Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Zudem können Kommunen frühzeitig geeignete Flächen identifizieren, etwa durch Freiflächen-PV-Konzepte , und diese über die Bauleitplanung zu diesem Zweck sichern:

  • Informelle Konzepte: Bieten die Möglichkeit, gezielt Ausschuss- und Gunstflächen zu identifizieren, die optimal zu den lokalen Gegebenheiten sowie den städtebaulichen Zielen passen. Diese Flächen werden in Abstimmung mit der Regionalplanung und unter Berücksichtigung künftiger Entwicklungsperspektiven ausgewählt. Dadurch entsteht eine fundierte Grundlage zur Planung und Umsetzung von Freiflächen-PV-Anlagen.
  • Formelle Umsetzung: Zur formellen Umsetzung der Flächeninanspruchnahme für Freiflächen-PV wird im Parallelverfahren ein Bebauungsplan aufgestellt oder geändert und der Flächennutzungsplan angepasst. Dazu wird z.B. ein Sondergebiet PV-Freiflächenanlagen für die zu nutzenden Gebiete festgesetzt.

Weitere Informationen dazu gibt es in der Arbeitshilfe zur Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen und allgemeine Informationen auf unserer Themenseite zu Photovoltaik auf Freiflächen

Sofern es sich um eine Freiflächenanlage im privilegierten Außenbereich handelt, wechselt die Zuständigkeit der Genehmigung an die Träger der Regionalplanung und es gilt § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB in Verbindung mit § 2 EEG

Mobilität

In der Bauleitplanung können Anreize zur klimafreundlichen Mobilität geschaffen werden. Planer:innen können einige Aspekte, die bei der Entwicklung des beplanten Gebiets von der Verkehrsplanung aufgenommen werden, bereits integrieren. Dies umfasst:

  • Rad- und Gehwege: Verkehrsflächen für den Umweltverbund, insbesondere Rad- und Fußverkehr, können über die zeichnerischen Festsetzungen geplant werden, um die Attraktivität zu steigern. Mehr Informationen dazu gibt es beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
  • Einstellplätze: Auch der stehende Verkehr ist relevant. Um Suchverkehre für Parkplätze zu verringen, können Quartiersgaragen und zentrale Parkplätze geplant werden. Die Verringerung von herzustellenden Einstellplätzen bei Neubaugebieten bietet eine Chance für effizientere Flächennutzung. Der Königsweg ist dabei eine Gemeindesatzung, um im gesamten Gebiet der Kommune die Mindestanzahl zu regulieren. Eine pauschale Stellplatzpflicht für Wohngebäude gibt es in Niedersachsen seit 2024 nicht mehr.
  • E-Mobilität: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz nimmt Eigentümer von Gebäuden in die Pflicht, eine bestimmte Anzahl an Ladepunkten und Infrastruktur herzustellen. Mehr dazu auf unserer Themenseite zum GEIG. Für einzelne Ladestationen im öffentlichen Raum ist keine Änderung der Planung nötig. Größere Lade-Hubs sollten über ein geregeltes Bauleitplanungsverfahren geplant werden. Mehr Informationen dazu gibt es bei der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur.
Windenergie

Die Steuerung des Windenergieausbaus erfolgt maßgeblich durch die Regionalplanung, wobei auch die Gemeinden über verschiedene Instrumente aktiv Einfluss nehmen können:

  • Flächenausweisung im Regionalen Raumordnungsplan (RROP): Die Festlegung geeigneter Flächen für Windenergieanlagen erfolgt in der Regel durch den Landkreis im Rahmen des RROP. Damit wird der übergeordnete Rahmen für die Entwicklung der Windenergie geschaffen.
  • Konkretisierung durch kommunale Planung: Die im RROP ausgewiesenen Flächen werden auf kommunaler Ebene durch den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan präzisiert. Hier haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Vorgaben an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen.
  • Mitgestaltungsmöglichkeiten der Kommunen: Über die formelle Beteiligung am RROP hinaus können Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung, insbesondere durch den Bebauungsplan, Baugrenzen für einzelne Windkraftanlagen festlegen. Dadurch erhalten sie direkten Einfluss auf die konkrete Platzierung und Ausgestaltung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet.

So ergibt sich ein Zusammenspiel zwischen übergeordneter Steuerung und kommunaler Gestaltung, das sowohl eine koordinierte Entwicklung der Windenergie als auch die Berücksichtigung lokaler Interessen ermöglicht.

Weitere Informationen zur Regionalplanung erhalten Sie auf unserer Themenseite zur Regionalplanung.

Fordern und fördern

Rechtliche Grundlagen & Fördermöglichkeiten

Relevante Gesetze

Die Grundlage unseres Handelns bilden die bestehenden Rechtsgrundlagen. Folgende Gesetze und Verordnungen sind für die Bauleitplanung maßgeblich:

Niedersächsisches Klimaschutzgesetz (NKlimaG): Das NKlimaG formuliert landesrechtliche Klimaschutzziele und gibt den Rahmen für klimarelevante Maßnahmen auf kommunaler Ebene vor. Es verpflichtet Kommunen, Klimaschutz in ihren Planungen zu berücksichtigen und unterstützt die Integration von Klimaschutzaspekten in die Bauleitplanung, etwa durch Vorgaben zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel. Weitere Informationen zum NKlimaG auf unserer Seite Gesetze und Normen

Gebäudeenergiegesetz (GEG): Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude (Neubau und Bestand) und ist damit ein wesentliches Fachgesetz für den Klimaschutz im Gebäudesektor. In der Bauleitplanung wird das GEG insofern relevant, als dass Kommunen über die Bauleitplanung die Rahmenbedingungen für energieeffiziente Quartiere oder die Nutzung bestimmter Energieformen (z. B. Fernwärme, erneuerbare Energien) schaffen können. Weitere Informationen zum GEG auf unserer Seite Gesetze und Normen

Wärmeplanungsgesetz (WPG): Das WPG verpflichtet Kommunen zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, die als Grundlage für eine klimafreundliche Wärmeversorgung dient. Die Ergebnisse der Wärmeplanung können in die Bauleitplanung einfließen, indem beispielsweise Gebiete für bestimmte Wärmeversorgungsarten festgelegt werden (z. B. Fernwärme, Wärmenetze). Die Bauleitplanung kann so gezielt Flächen für Infrastruktur der Wärmeversorgung sichern und die Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen. Weitere Informationen zum WPG auf unserer Seite Gesetze und Normen

Niedersächsische Bauordnung (NBauO): Die Niedersächsische Bauordnung enthält baurechtliche Vorgaben, die den Klimaschutz auf Gebäudeebene betreffen, etwa Anforderungen an Wärmeschutz, Energieeffizienz, Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die Nutzung erneuerbarer Energien. Über die Bauleitplanung können entsprechende Vorgaben aus der NBauO durch Festsetzungen im Bebauungsplan vorbereitet oder ergänzt werden. Weitere Informationen zur NBauO auf unserer Seite Gesetze und Normen

Baugesetzbuch (BauGB): Das BauGB ist das zentrale Gesetz für die Bauleitplanung in Deutschland und enthält seit der Novelle 2011 explizite Vorgaben zum Klimaschutz. Klimaschutz und Klimaanpassung sind als zentrale Planungsziele fest verankert (§ 1 Abs. 5 BauGB), ebenso wie die Förderung erneuerbarer Energien und die sparsame sowie effiziente Nutzung von Energie (§ 1a Abs. 5 BauGB). Die Bauleitplanung muss die Belange des Umweltschutzes, insbesondere Klima und Energie, bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen berücksichtigen. Das BauGB ermöglicht Festsetzungen im Bebauungsplan, die gezielt auf Klimaschutzmaßnahmen abzielen, etwa durch Flächen für erneuerbare Energien, Grünflächen oder Maßnahmen zur Energieeffizienz. Weitere Informationen auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - BauBG

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO): Die BauNVO konkretisiert die im BauGB geschaffenen Rahmenbedingungen und ermöglicht differenzierte Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, die auch klimarelevante Aspekte wie Durchgrünung, Versiegelungsgrad oder Nutzung erneuerbarer Energien betreffen können.Sie bietet damit wichtige Instrumente für eine klimagerechte Stadtplanung, etwa durch die Steuerung der Bebauungsdichte und die Integration von Grünflächen. Weitere Informationen auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - BauNVO

Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen und zur Genehmigungserleichterung für Windenergieanlagen an Land und für Anlagen zur Speicherung vom Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien in bestimmten Gebieten (WindBG): Das WindBG regelt die Bereitstellung von Flächen für Windenergieanlagen und setzt verbindliche Flächenziele für die Bundesländer. In der Bauleitplanung werden diese Vorgaben durch die Ausweisung geeigneter Flächen für Windenergieanlagen umgesetzt, wodurch die Kommunen einen direkten Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz leisten. Das WindBG beeinflusst die Bauleitplanung, indem es die Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich stärkt und die Kommunen verpflichtet, entsprechende Flächen bereitzustellen. Weitere Informationen auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz - WindBG

Fördermöglichkeiten

Eine aktuelle Übersicht  bekommen Sie auch auf unserer Themenseite zu Fördermöglichkeiten für Kommunen.

NBank: Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement - Gute Nachbarschaft 

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen: Städtebauförderung in Niedersachsen

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung: Zukunftsräume Niedersachsen

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: Wettbewerb Unser Dorf hat Zukunft

Loslegen!

Im Folgenden finden Sie eine Reihe von Umsetzungshilfen, die es Ihnen erleichtern sollen, tätig zu werden. Wir haben die Tipps unterteilt in verschiedene Zielgruppen. Viel Erfolg!

In der Praxis

Umsetzungshilfen

Hinweise für Klimaschutzpersonal

Das Klimaschutzpersonal der Kommune spielt eine zentrale Rolle, um Klimaschutz in der Bauleitplanung strategisch zu verankern. Dabei ist es wichtig, vor Beginn der eigentlichen Planungsprozesse aktiv zu werden. Wenn Klimaschutzbelange frühzeitig in die Planungsvorbereitung und Zieldefinition einfließen, können sie im Verfahren sinnvoll berücksichtigt werden.

Was Klimaschutzpersonal tun kann:

  • Frühzeitige Informationen und Handlungsempfehlungen bereitstellen – für Bürger:innen, Politik und die Verwaltung.
  • Praxisnahe Instrumente und Checklisten zusammen mit den Fachabteilungen erarbeiten und zur Verfügung stellen, damit Klimaschutz systematisch in der Planung integriert werden kann.
  • Austausch zwischen den beteiligten Akteuren in der Kommune fördern, um Klimaschutzbelange gemeinsam zu berücksichtigen.
  • Zusammenarbeit verschiedener Fachbereiche innerhalb der Verwaltung unterstützen, indem Schnittstellen identifiziert und Austausch gefördert wird, damit Klimaschutz als gemeinschaftliche Querschnittsaufgabe umgesetzt werden kann.
Hinweise für Planer:innen

(Fach)Planer:innen haben vielfältige Möglichkeiten, Klimaschutz in der Bauleitplanung voranzutreiben. Im Zusammenspiel mit dem kommunalen Klimaschutzpersonal, können Planer:innen Impulse zum Klimaschutz in konkrete planerische Maßnahmen übersetzen. Hier ist entscheidend, diese Aspekte schon in den frühen Phasen der Planung mitzudenken und zu integrieren.

Was Planer:innen tun können:

  • Koordination mit anderen Fachbereichen ermöglicht es, Klimaschutz als Querschnittsaufgabe zu verstehen und Synergien, bspw. mit dem Grünflächenmanagement, der Verkehrsplanung und der Energieversorgung zu nutzen.
  • Viele praxisnahe Instrumente, wie Leitfäden und Checklisten, sind bereits verfügbar. Die Anwendung erleichtert die Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten im gesamten Planungsprozess.
  • Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit sollten Klimaschutzbelange verständlich aufbereitet werden und die Planer:innen als Ansprechpartner:innen auftreten.
  • Klimaschutzmaßnahmen können verbindlich in Bebauungspläne integriert werden. Dazu zählen Maß und Ausrichtung von Gebäuden, Flächen für Erneuerbare Energien oder Festsetzungen zum natürlichen Klimaschutz.
  • Im Rahmen der Umweltprüfung können Auswirkungen auf das Klima und Minderungsmaßnahmen systematisch erfasst werden. Diese sollten berücksichtigt und in die Planung eingebracht werden.
Hinweise für Politiker:innen

Politiker:innen haben entscheiden Einfluss darauf, welche Maßnahmen und Festsetzungen letztendlich in der Bauleitplanung verankert und umgesetzt werden. Sie setzen durch Beschlüsse klare Zielvorstellungen und Rahmen für eine klimagerechte Entwicklung der Kommune. Damit geben sie Orientierung für Planer:innen, Verwaltung und Klimaschutzpersonal.

Was Politiker:innen tun können:

  • Durch Grundsatzbeschlüsse, Konzepte und Gemeindesatzungen kann sichergestellt werden, dass Klimaschutzbelange in der Planung verbindlich integriert werden.
  • Die Aufstellung und Ausgestaltung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen werden von Politiker:innen beschlossen. Hier können verbindliche Vorgaben zum Klimaschutz ermöglicht werden.
  • Durch Klimaschutz-Checks oder Klimarelevanzprüfungen können Politiker:innen die Verwaltung dazu anhalten, Klimaschutzauswirkungen bei relevanten Beschlussvorlagen zu berücksichtigen.
  • Politiker:innen können darauf hinwirken, dass Verwaltung, Klimaschutzpersonal und Planer:innen frühzeitig und ressortübergreifend eingebunden werden. Damit wird sichergestellt, dass Klimaschutzbelange in allen Fachbereichen abgestimmt und umgesetzt werden.
  • Echte Bürgerbeteiligung und transparente Entscheidungsprozesse der Politiker:innen erhöhen Akzeptanz und Wirksamkeit von Klimaschutzmaßnahmen in der Bauleitplanung und minimieren Widerstände frühzeitig.
Hinweise für Bürgermeister:innen

Oft liegt es an der Verwaltungsspitze, strategische Impulse zum Klimaschutz zu setzen und die Umsetzung zu steuern. Bürgermeister:innen / Hauptverwaltungsbeamte können maßgeblich dazu beitragen, dass Klimaschutz als Leitmotiv in den Planungsprozessen berücksichtigt wird.

Was Bürgermeister:innen tun können:

  • Bürgermeister:innen bekleiden eine Vorbildfunktionen und können die Bedeutung des Klimaschutzes in die Verwaltung und in die Öffentlichkeit kommunizieren.
  • Die Unterstützung von Austausch zwischen verschiedenen Fachbereichen stellt sicher, dass Klimaschutzbelange nicht isoliert, sondern als gemeinsame Verwaltungsaufgabe verstanden wird.
  • Klimaschutz kann als zentrales Ziel in der Stadt- bzw. Gemeindeentwicklung verankert und entsprechende Leitlinien und Strategien initiiert werden.
  • Sie können die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung, und bei der späteren Entwicklung, begleiten und weiterentwickeln, um die Wirksamkeit langfristig zu sichern.

Klimaschutz ist kein Nebenschauplatz, sondern eine Querschnittsaufgabe, die in jeder Phase der Bauleitplanung mitgedacht werden muss. Dafür müssen Verwaltungsspitze, Politik, Planung und Klimaschutzpersonal an einem Strang ziehen, um zukunftsfähige Lösungen zur Entwicklung der Kommune zu finden.

Kontakt

Kai Wittke

0170 783 580 0
kai.wittke [at] klimaschutz-niedersachsen.de

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