
Das Aufstellungsverfahren eines RROPs beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsicht durch den Träger der Regionalplanung.
Anschließend wird ein Vorentwurf erarbeitet, der Hinweise zur allgemeinen Planungsabsicht der betroffenen Behörden und der Öffentlichkeit enthält. Dieser Vorentwurf (sowie auch der spätere Entwurf) beinhaltet eine zeichnerische Darstellung, eine textliche Begründung, die Ergebnisse des Scoping-Prozesses (Untersuchungsrahmen) und einen Umweltbericht im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung (SUP). Eine SUP dient der frühzeitigen, systematischen Ermittlung, Beschreibung und Bewertung möglicher Auswirkungen einer Planung und planerischer Alternativen auf die Schutzgüter Mensch (menschliche Gesundheit), Tiere und Pflanzen (biologische Vielfalt), Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen untereinander.
Innerhalb von zwölf Monaten nach der Bekanntmachung über die allgemeine Planungsabsicht muss eine formelle Beteiligung der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und die anschließende Überarbeitung des Vorentwurfs stattfinden. In der Folge wird erneut eine formelle Beteiligung über den Entwurf eingeleitet. Dazu gehört der öffentliche Erörterungstermin, zu dem die Träger der Regionalplanung laden.
Nach Auswertung aller mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen, dem Abwägen aller Belange (Abwägungsprozess), eventuellen Änderungen und erneuten Beteiligungsschleifen steht der Satzungsbeschluss über den Entwurf. Dieser wird von dem zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung i.d.R. innerhalb von drei Monaten auf seine Rechtmäßigkeit geprüft und genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird vom Träger der Regionalplanung öffentlich bekannt gegeben, ebenso die Information wo die endgültige Fassung und dazugehörige Unterlagen einsehbar sind.