Klimaschutzpaket 2030

Ende des Jahres 2019 hat die Bundesregierung ein Klimaschutzpaket beschlossen, das die Einhaltung der Klimaschutzziele für das Jahr 2030 sicherstellen soll. Es besteht aus einem Klimaschutzgesetz und einem umfangreichen Klimaschutzprogramm 2030 (PDF), das unter anderem die Einführung eines CO2-Preises für Gebäudewärme und Verkehr beinhaltet.

Bundes-Klimaschutzgesetz

Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2019 das Bundes-Klimaschutzgesetz verabschiedet. Es trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und legte das Ziel der Emissionsminderung bis 2030 zunächst auf 55 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 gesetzlich fest. Die Treibhausgasneutralität wurde in der ersten Fassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes für das Jahr 2050 anvisiert. Außerdem wurden für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Abfallwirtschaft jährlich sinkende Jahresemissionsgrenze festgelegt. Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Vor einem Beschluss der Bundesregierung über Maßnahmen zur Nachsteuerung prüft der Expertenrat die zugrundeliegenden Annahmen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Emissionsminderung in den Sektoren und damit das Klimaziel weiterhin zu erreichen.

Am 29. April 2021 verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jedoch ein weitreichendes Urteil. Das Bundes-Klimaschutzgesetz war in der bisherigen Fassung in Teilen verfassungswidrig und musste daher vom Gesetzgeber neu angepasst werden. Das Bundeskabinett reagierte zügig auf das Karlsruher Urteil und beschloss in der Klimaschutznovelle (25. Juni 2021), die Treibhausgasemissionen bis 2030 bereits um 65% statt wie bisher um 55% gegenüber dem Referenzjahr 1990 senken zu wollen. Darüber hinaus wurde für das Jahr 2040 ein Zwischenziel von 88% Treibhausgas-Minderung eingeführt. Zudem soll Deutschland schon im Jahr 2045 klimaneutral werden.

Die entsprechende Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist am 31. August 2021 in Kraft getreten.

Treibhausgas-Emissionen in Deutschland 1990-2021 und Ziele bis 2045

Osterpaket

Ausbau der Erneuerbaren soll deutlich beschleunigt werden

Ergänzend zum Bundes-Klimaschutzgesetz beschlossen Bundestag und Bundesrat im Juli 2022 das so genannte "Osterpaket". Das Paket enthält zahlreiche wichtige Weichenstellungen, die insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energien für mehr Tempo beim Ausbau sorgen sollen.

Um den Ausbau der Erneuerbaren zu beschleunigen, definiert das Paket zunächst einen Ausbaupfad, der die installierte PV-Leistung von aktuell rund 60 Gigawatt auf 215 Gigawatt im Jahr 2030 anheben soll. Dementsprechend müssten durchschnittlich pro Jahr 22 Gigawatt hinzukommen. Im Jahr 2040 ist laut Osterpaket vorgesehen, in Deutschland 400 Gigawatt installierte PV-Leistung vorzuweisen.

Zentral für den Erfolg dieses Vorhabens ist die Einordnung der Erneuerbaren Energien als „überragendes öffentliches Interesse". Von eben diesem öffentlichen Interesse ist auch die Ausweisung von Flächenzielen für die Windenergie an Land, die für die Bundesländer nach einem Verteilungsschlüssel verbindlich festgelegt werden. Insgesamt müssen laut Osterpaket 2 Prozent der Bundesfläche ausgewiesen werden und damit gut doppelt so viel wie bisher.

Von großem Interesse dürfte auch die Erhöhung der Einspeisevergütungen sein: Die Vergütungen sollen laut dem Paket bei Anlagen bis 10 Kilowatt auf 8,6 Cent pro Kilowattstunde steigen - bei Anlagen bis 750 Kilowatt auf 6,2 Cent. Bei Volleinspeisung erhalten Anlagen bis 10 Kilowatt zusätzlich einen Zuschuss von 4,8 Cent pro Kilowattstunde - also insgesamt 13,4 Cent pro Kilowattstunde.

Ds BMWK bietet ein Überblickspapier zum Download an. 

CO2-Preis für Gebäudewärme und Verkehr

Zusätzlich wurde ein CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 beschlossen. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Ab Januar 2021 ist der CO2-Preis zunächst mit 25 Euro pro Tonne festgelegt. Danach steigt der Preis schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Mehr zur CO2-Bepreisung

 

Vorgesehener Preispfad des nationalen Emissionshandels bis 2026. ©BMU

Europäischer Emissionshandel

Die Sektoren Energiewirtschaft und Teile der Industrie unterliegen bereits dem europäischen Emissionshandel, der europaweit Treibhausgasemissionsrechte zuteilt und versteigert. Über eine kontinuierliche Verknappung der Zertifikate werden die Treibhausgasemissionen zielgenau reduziert. 

Klimaschutzziele in Niedersachsen

Niedersachsen hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 seine Treibhausgasemissionen nicht nur signifikant zu senken, sondern sogar treibhausgasneutral zu werden - so festgelegt am 28. Juni 2022 in der Novelle zum Niedersächsischen Klimagesetz. Mit der Novelle wird das im Dezember 2020 verabschiedete „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz)" verschärft. 

Bei der Umsetzung der Klimaziele soll ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zum Klimaschutz helfen, das die niedersächsische Landesregierung am 25.11.2020 mit einem Finanzvolumen von über 1 Milliarde Euro beschlossen hat. Im Zentrum stehen eine Vielzahl neuer Förderschwerpunkte etwa für den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Gebäudesanierung und eine klimafreundliche Mobilität.

Mehr zum Klimaschutz in Niedersachsen

Klimaschutz auf kommunaler Ebene

Kommunen haben einen erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch in ihrem Gebiet. Da das Thema Klimaschutz fast alle kommunalen Aufgabenbereiche betrifft, von der Verkehrsplanung über die Genehmigung von Baugebieten oder den Betrieb kommunaler Liegenschaften bis hin zur Beschaffung, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, Maßnahmen für mehr Klimaschutz vor Ort umzusetzen.

Die Ausrufung des Klimanotstands – oder ähnlich lautender Formulierungen – bietet dabei ein neues Instrument, das zur Stärkung des Klimaschutzes auf kommunaler Ebene genutzt werden kann. Mehr zum Thema "Klimanotstand in Kommunen"