Klimaschutz ist eine globale Aufgabe. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich im Übereinkommen von Paris auf ein gemeinsames Klimaschutzziel geeinigt: die globale Erwärmung soll auf unter zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau beschränkt werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen. Die Europäische Union hat sich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken.
Ende des Jahres 2019 hat die Bundesregierung ein Klimaschutzpaket beschlossen, das die Einhaltung der Klimaschutzziele für das Jahr 2030 sicherstellen soll. Es besteht aus einem Klimaschutzgesetz und einem umfangreichen Klimaschutzprogramm 2030 (PDF), das unter anderem die Einführung eines CO2-Preises für Gebäudewärme und Verkehr beinhaltet.
Bundes-Klimaschutzgesetz
Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2019 das Bundes-Klimaschutzgesetz verabschiedet. Es trat zum 1. Januar 2020 in Kraft und legte das Ziel der Emissionsminderung bis 2030 zunächst auf 55 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 1990 gesetzlich fest. Die Treibhausgasneutralität wurde in der ersten Fassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes für das Jahr 2050 anvisiert. Außerdem wurden für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Abfallwirtschaft jährlich sinkende Jahresemissionsgrenze festgelegt. Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Vor einem Beschluss der Bundesregierung über Maßnahmen zur Nachsteuerung prüft der Expertenrat die zugrundeliegenden Annahmen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Emissionsminderung in den Sektoren und damit das Klimaziel weiterhin zu erreichen.
Am 29. April verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jedoch ein weitreichendes Urteil. Das Bundes-Klimaschutzgesetz war in der bisherigen Fassung in Teilen verfassungswidrig und musste daher vom Gesetzgeber neu angepasst werden. Das Bundeskabinett reagierte zügig auf das Karlsruher Urteil und beschloss, die Treibhausgasemissionen bis 2030 bereits um 65% statt wie bisher um 55% gegenüber dem Referenzjahr 1990 senken zu wollen. Darüber hinaus wurde für das Jahr 2040 ein Zwischenziel von 88% Treibhausgas-Minderung eingeführt. Zudem soll Deutschland schon im Jahr 2045 klimaneutral werden.
Die entsprechende Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes ist am 31. August 2021 in Kraft getreten.
Treibhausgas-Emissionen in Deutschland 1990-2021 und Ziele bis 2045
CO2-Preis für Gebäudewärme und Verkehr
Zusätzlich wurde ein CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 beschlossen. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen ab 2021 dafür einen CO2-Preis bezahlen. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Ab Januar 2021 ist der CO2-Preis zunächst mit 25 Euro pro Tonne festgelegt. Danach steigt der Preis schrittweise bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an. Für das Jahr 2026 soll ein Preiskorridor von mindestens 55 und höchstens 65 Euro gelten. Mehr zur CO2-Bepreisung
Vorgesehener Preispfad des nationalen Emissionshandels bis 2026. ©BMU
Europäischer Emissionshandel
Die Sektoren Energiewirtschaft und Teile der Industrie unterliegen bereits dem europäischen Emissionshandel, der europaweit Treibhausgasemissionsrechte zuteilt und versteigert. Über eine kontinuierliche Verknappung der Zertifikate werden die Treibhausgasemissionen zielgenau reduziert.
Am 09.12.2020 hat der niedersächsische Landtag das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz)" verabschiedet. Zwei Festlegungen des Gesetzes sind starke Signale: Zum einen legt die Landesregierung fest, dass Niedersachsen bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden möchte. Zum zweiten möchte Niedersachsen den Energiebedarf im Jahr 2040 bilanziell komplett mit erneuerbaren Energien decken.
Bei der Umsetzung der Klimaziele soll ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zum Klimaschutz helfen, das die niedersächsische Landesregierung am 25.11.2020 mit einem Finanzvolumen von über 1 Milliarde Euro beschlossen hat. Im Zentrum stehen eine Vielzahl neuer Förderschwerpunkte etwa für den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Gebäudesanierung und eine klimafreundliche Mobilität.
Mehr zum Klimaschutz in Niedersachsen
Kommunen haben einen erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch in ihrem Gebiet. Da das Thema Klimaschutz fast alle kommunalen Aufgabenbereiche betrifft, von der Verkehrsplanung über die Genehmigung von Baugebieten oder den Betrieb kommunaler Liegenschaften bis hin zur Beschaffung, ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, Maßnahmen für mehr Klimaschutz vor Ort umzusetzen.
Die Ausrufung des Klimanotstands – oder ähnlich lautender Formulierungen – bietet dabei ein neues Instrument, das zur Stärkung des Klimaschutzes auf kommunaler Ebene genutzt werden kann. Mehr zum Thema "Klimanotstand in Kommunen"