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Niedersachsen hat es sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2040 seine Treibhausgasemissionen nicht nur signifikant zu senken, sondern sogar treibhausgasneutral zu werden. Da der größte Teil der niedersächsischen Treibhausgasemissionen energiebedingt sind, heißt Klimaschutz in Niedersachsen vor allem, den Umgang mit Energie zu verändern: Energie sparen, Energieeffizienz steigern und erneuerbare Energien ausbauen.
Die niedersächsische Landesregierung hat am 25.11.2020 ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zum Klimaschutz mit einem Finanzvolumen von über 1 Milliarde Euro beschlossen. Im Zentrum stehen eine Vielzahl neuer Förderschwerpunkte etwa für den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Gebäudesanierung und eine klimafreundliche Mobilität. Das Programm enthält aber auch ordnungsrechtliche und regulatorische Maßnahmen.
An dem Maßnahmenprogramm haben alle Ressorts der Landesregierung mitgearbeitet. Zur Finanzierung der Maßnahmen stehen unter anderem 162,5 Millionen aus dem Haushaltsüberschuss 2019 sowie fast 550 Millionen aus dem Corona-Sondervermögen zur Verfügung.
Die Maßnahmen im Überblick - mit einem Fokus auf jenen, die das Niedersächsische Umweltministerium sowie die Arbeit der KEAN betreffen. Zum Teil sind die Maßnahmen und Förderprogramme bereits gestartet, dann sind sie hier nachfolgend verlinkt, andere werden in den kommenden Wochen umgesetzt und hier entsprechend aktualisiert.
Ende 2020 wurde ein umfassendes Förderprogramm für Batteriespeicher aufgelegt, das den Ausbau der Photovoltaik in Niedersachsen massiv forcieren sollte. Das Programm stieß mit rund 19.000 Anträgen auf große Resonanz; seit dem 07.09.2021 ist jedoch keine Antragstellung mehr möglich. Die bis dahin eingegangenen Anträge werden weiterhin chronologisch abgearbeitet. Weitere Informationen gibt es beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
Darüber hinaus sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Niedersachsen durch den Abbau regulatorischer Hemmnisse verbessert werden und eine PV-Pflicht auf Gewerbedächern eingeführt werden.
Die KEAN hat den Ausbau der Solarenergie seit langem als einen Arbeitsschwerpunkt gesetzt, hat dazu ein umfangreiches Internetangebot für Private, Kommunen und Unternehmen geschaffen, bietet Energieberatungen in Kooperation mit regionalen Partnern und beteiligt sich am Niedersächsischen Forum Solarenergie.
Im Zentrum der Wasserstoffstrategie des Landes steht ebenfalls ein großes Förderprogramm für Pilot- und Demonstrationsvorhaben. Über ein Wasserstoff-Netzwerk sollen die Aktivitäten in Niedersachsen gebündelt und ein Austausch zentraler Akteure ermöglicht werden.
Die KEAN hat eine eigene Seite für das Thema "Wasserstoff" aufgebaut, die kontinuierlich erweitert wird.
Die Maßnahmen im Sektor Bauen reichen vom einzelnen Gebäude bis hin zur Stadt- und Quartiersentwicklung. Die neu aufgelegten Förderprogramme adressieren entsprechend breit die Zielgruppen Private, Immobilienwirtschaft, Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Maßnahme Nr. 8: Für den Schwerpunktbereich „Sanieren im Bestand – Maßnahmenprogramm Gebäude und Quartiere" sind 20 Mio. Euro vorgesehen. Hierbei sind zwei Maßnahmenprogramme zu unterscheiden:
Aufstockung des Förderprogramms KfW 432 „Energetische Stadtsanierung" mit Landesmitteln
Das Förderprogramm der KfW 432 „Energetische Stadtsanierung" wurde 2011 gestartet mit dem Ziel, bestehende Quartiere energetisch zu analysieren und Möglichkeiten der Aufwertung durch energetische Gebäudesanierung oder eine alternative Wärmeversorgung aufzuzeigen. Die Erstellung der energetischen Quartierskonzepte und deren Umsetzung durch Quartiersmanagerinnen und –manager wird mit 65 Prozent der anfallenden Kosten von der KfW gefördert. Das Land Niedersachsen ergänzt diese Förderung für die Erstellung von Quartierskonzepten seit 2016 um weitere 20 Prozent bzw. max. 10.000 Euro.
Mit dem Maßnahmenprogramm soll nun ab 2021 auch die Einstellung von Quartiersmanagern zur Umsetzung der Konzepte mit zusätzlichen 20 Prozent durch das Land Niedersachsen gefördert werden. Erst mit der Umsetzung wird sichergestellt, dass die Konzepte nicht unbearbeitet in der Schublade verschwinden. Diese Maßnahme ist noch nicht umgesetzt, dies soll im Laufe des Jahres 2021 erfolgen.
Die KEAN widmet sich seit mehreren Jahren intensiv dem Thema "Energetische Quartierskonzepte". Dazu finden sich umfangreiche Informationen auf der Internetseite.
Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung beinhaltet zwei Komponenten:
1. Die Förderung „Dachdämmung und Solaranlage" soll dazu animieren, zusätzlich zu einer geplanten Solaranlage auch gleich das Dach zu dämmen und umgekehrt.
2. Die Förderung „Flächenheizung-Innendämmung" zielt auf eine sinnvolle Kombination, die letztlich den Einsatz von Wärmepumpen unterstützt. Auch diese beiden Förderansätze knüpfen an bestehende KfW-Förderprogramme (zukünftig Bundesförderung Effiziente Gebäude) an und werden deren Wirksamkeit deutlich steigern. Hierfür sollen 17 Mio. Euro eingesetzt werden.
Antragsberechtigt sind Eigenheimbesitzerinnen und –besitzer sowie Wohnungsbaugenossenschaften.
Auch eine Inanspruchnahme der Gebäudeförderung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer in Quartieren, für die es energetische Sanierungskonzepte gibt, würde eine gute Kombination mit einem hohen Förderanreiz darstellen.
Zeitplan
Für beide Förderinstrumente werden in den kommenden Wochen Richtlinienentwürfe erarbeitet, die in dem dafür vorgesehenen Verfahren beraten und verabschiedet werden. Ziel ist es, die Förderung im zweiten Halbjahr 2021 zu starten.
Die KEAN hat in zurückliegenden Jahr im Bereich energetische Sanierung u.a. zwei Schwerpunkte gesetzt: Zum einen hat sie eine Wärmepumpen-Initiative gestartet, welche die Wärmepumpe in Wohngebäuden voranbringen soll. Dazu wurde auch ein Förderprojekt von Wärmepumpen-Quartieren in Kommunen aufgelegt, das auch als Nr. 7 Teil des vorgelegten Maßnahmenprogramms ist. Zum zweiten widmet sich die KEAN im Bereich "Bauen & Sanieren" der Kombination aus "Innendämmung und Wandflächenheizungen".
Maßnahme Nr. 9: Für den Bereich „Wohnen im Bestand des sozialen Wohnungsbaus" sind 50 Mio. Euro vorgesehen. Hier geht es um die energetische Sanierung insbesondere für studentisches Wohnen. Das Förderprogramm ist im Rahmen der Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie aufgelegt worden.
Sonderprogramm „Zukunftsfähige, klimafreundliche und innovative Unternehmen"
Das Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft im Jahr 2050 will das Land durch entsprechende Förderprogramme unterstützen. Neben der betrieblichen Ressourcen- und Energieeffizienz soll jetzt eine klimaneutrale Produktion insbesondere in der energieintensiven Industrie stärker in den Blick genommen werden.
Die KEAN bietet hier u.a. Impulsberatungen für Energie- und Ressourceneffizienz an. Zudem existiert mit der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit eine zentrale Stelle für Vernetzung und Information für niedersächsische Unternehmen. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz bei der KEAN
Die klimafreundliche Modernisierung des Verkehrs bildet mit einem Volumen von fast 220 Millionen Euro einen der Schwerpunkte des Maßnahmenprogramms. Dabei wird ein multimodaler Ansatz verfolgt: Der Ausbau der Elektromobilität soll mit Förderprogrammen für Fahrzeuge und relevanter Infrastruktur forciert werden. Gleichzeitig wird der Ausbau des ÖPNV/SPNV gestärkt und es sollen Anreize im Bereich Radverkehr gesetzt werden. Zwei Förderprogramme aus dem Bereich Wasserstoff sind bereits veröffentlicht: Förderung zur Anschaffung von batterie- elektrischen und brennstoffzellen-elektrischen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen durch Kommunen sowie das Förderprogramm zur Anschaffung von Wasserstoffspezialfahrzeugen, wie Kehrmaschinen und Müllwagen, durch Kommunen.
Die KEAN hat gerade für den kommunalen wie auch für den betrieblichen Bereich das Themenfeld Mobilität deutlich ausgebaut und mit konkreten Angeboten hinterlegt.
Mit der Initiative Klimafreundliche Landesverwaltung möchte die Landesregierung im Rahmen ihrer Vorbildfunktion ihre Klimaschutzziele auch innerhalb der eigenen Verwaltung umsetzen und setzt dafür Maßnahmen um, die Emissionen im landeseigenen Fuhrpark, bei den Dienstreisen, den Landesgebäude, den Hochschulen und auf landeseigenen Flächen reduzieren.
Am 11. Dezember 2023 wurde die Novelle des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes im Landtag in Hannover verabschiedet. Die Novelle umfasst dabei unter anderem die Anhebung der Klimaziele – so sollen bis 2030 die Treibhausgasemissionen des Landes um 75 Prozent und bis 2035 um 90 Prozent gesenkt werden. Die Treibhausgasneutralität soll 2040 erreicht werden. Hierbei nimmt das Land eine Vorbildrolle ein – denn die Landesverwaltung soll bereits bis 2035 treibhausgasneutral werden.
Zur Erreichung der Klimaziele sollen u.a. die folgenden Maßnahmen beitragen:
➤ Klimacheck, Klimavorrang und Klimaturbo: Vor dem Erlass von Gesetzen und Verordnungen sind künftig die Auswirkungen auf die Klimaziele zu prüfen. Klimaschutz erhält zudem in Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren ein besonderes Gewicht. Darüber hinaus sollen alle klimarelevanten (Genehmigung-)Verfahren des Landes in den Behörden zur Beschleunigung künftig vorrangig bearbeitet werden.
➤ Die bestehende PV-Pflicht wird ab 1.1.2025 auf den Bereich der grundlegenden Dachsanierung und der Sanierung von Parkplätzen ausgeweitet.
➤ Ein neu einzurichtender Klimarat soll die Landesregierung in Bezug auf die Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik beraten.
➤ Vorgabe zur Einführung eines Klimaschutzmanagements für alle Landkreise und kreisfreien Städte.
➤ Kommunen erhalten im Kontext der Kommunalen Wärmeplanung einen erleichterten Zugang zu den Daten der örtlichen Energieversorger für eine fachgerechte Planung der Wärmenetze.
➤ Um die kommunalen Pflichtaufgaben zu erfüllen, erhalten die niedersächsischen Kommunen vom Land finanzielle Unterstützung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den aus unserer Sicht wichtigsten Regelungen der Novelle des Nds. Klimaschutzgesetzes gibt es in diesem Artikel. Den Gesetzestext der Novelle finden Sie hier.
Für den erfolgreichen Ausbau der Erneuerbaren ist die Akzeptanz der lokalen Bevölkerung und Gemeinden entscheidend. Um diese Akzeptanz zu stärken, hat das Land Niedersachsen im April 2024 das "Niedersächsische Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen" (NWindPVBetG) verabschiedet.
Es verpflichtet Anlagenbetreiber, für neue Windkraft- und Freiflächenphotovoltaikanlagen eine Akzeptanzabgabe an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Ferner müssen betroffene Bürgerinnen und Bürger im Umkreis der Anlagen angemessen beteiligt werden. Doch wer wird durch welche Beteiligungsform begünstigt? Für welche Anlage gibt es welche Beteiligungsmöglichkeit? Diese und weitere Fragen beantworten wir hier.
Rund 35 Prozent des Energieverbrauchs und 30 Prozent der Treibhausgasemissionen entfallen in Deutschland auf den Gebäudebereich. Die niedersächsische Landesregierung hat im Mai 2020 eine Effizienzstrategie für den Gebäudesektor vorgelegt. Sie stellt die Notwendigkeit für verstärkte Anstrengungen im Bereich der Wärmewende heraus und betont die Bedeutung der effizienten lokalen Nutzung von erneuerbaren Energien z. B. durch Wärmepumpen oder Solaranlagen.
Ob Maßnahmenprogramme, Klimagesetze oder Effizienzstrategien: Sie alle verfolgen das Ziel, die Treibhausgasemissionen zu senken, den Klimawandel zu bremsen und die Folgen für Mensch und Umwelt so gering wie möglich zu halten. Das gelingt an manchen Stellen gut, an manchen weniger.
Für Niedersachsen zeigen langjährige Messwerte des Deutschen Wetterdienstes bereits jetzt einen Temperaturanstieg um etwa 1,8 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit. Starke Niederschläge im Winter und Trockenperioden im Sommer nehmen zu.
Energiewende
Die niedersächsischen Treibhausgasemissionen haben von 1990 bis 2020 insgesamt um 26,3 Prozent abgenommen. Knapp 80 Prozent der Treibhausgasemissionen in Niedersachsen sind energiebedingt.
Gemäß § 7 (2) Nr. 1 des Niedersächsischen Klimagesetzes ist jährlich ein Bericht über die Entwicklung der Gesamtemissionen und der Treibhausgasemissionen der einzelnen Sektoren vorzulegen. Der hier vorliegende Bericht über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Niedersachsen gibt Auskunft über die aktuelle Situation (PDF Stand Januar 2024).
Weitere relevante Veröffentlichungen sind der Energiewendebericht des niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, und Klimaschutz (MU) sowie die niedersächsische Energie- und CO2-Bilanzen, die das MU jährlich gemeinsam mit dem Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) veröffentlicht.
Niedersächsisches Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO)
Das 2021 eingerichtete Niedersächsische Kompetenzzentrum Klimawandel, kurz NIKO, ist die zentrale Stelle in Niedersachsen, wenn es um den Klimawandel und seine Auswirkungen geht. Das NIKO berät und informiert zum Klimawandel, seinen Folgen und zur Klimafolgenanpassung. Klimadaten der Vergangenheit und der projizierten Zukunft werden aktualisiert im Klimakartenserver kostenfrei zur Verfügung gestellt. Damit sollen sich alle Menschen in Niedersachen ein Bild von möglichen Klimaänderung in ihren Regionen machen können.
Mehr zum Niedersächsischen Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO)
Klimafolgenanpassung
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) analysiert und bewertet zusammen mit dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), dem im Jahr 2021 gegründeten Niedersächsischen Kompetenzzentrum Klimawandel (NIKO) sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) den Klimawandel und seine Folgen sowie mögliche Anpassungsoptionen für Niedersachsen aus Sicht verschiedener Handlungsfelder der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS).
Als Ergebnis der Zusammenarbeit ist 2019 u.a. eine Klimawirkungsstudie für Niedersachsen erarbeitet worden. Ende 2023 wurde der erste Klimafolgenmonitoringbericht für Niedersachsen vom Niedersächsischen Umweltministerium veröffentlicht. Demnach ist die Lufttemperatur in Niedersachsen im linearen Trend von 1881-2021 bereits um 1,7 °C wärmer geworden - einhergehend mit einer Zunahme der Sommer- und Hitzetage und einer Abnahme der Frost- und Eistage.
Zur Anpassung an die Folgen des nicht mehr abwendbaren Klimawandels in Niedersachsen hat das Land Niedersachsen Ende 2021 eine Niedersächsische Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels entwickelt.