Die Maßnahmen im Sektor Bauen reichen vom einzelnen Gebäude bis hin zur Stadt- und Quartiersentwicklung. Die neu aufgelegten Förderprogramme adressieren entsprechend breit die Zielgruppen Private, Immobilienwirtschaft, Wohnungsbaugenossenschaften, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.
Maßnahme Nr. 8: Für den Schwerpunktbereich „Sanieren im Bestand – Maßnahmenprogramm Gebäude und Quartiere" sind 20 Mio. Euro vorgesehen. Hierbei sind zwei Maßnahmenprogramme zu unterscheiden:
Aufstockung des Förderprogramms KfW 432 „Energetische Stadtsanierung" mit Landesmitteln
Das Förderprogramm der KfW 432 „Energetische Stadtsanierung" wurde 2011 gestartet mit dem Ziel, bestehende Quartiere energetisch zu analysieren und Möglichkeiten der Aufwertung durch energetische Gebäudesanierung oder eine alternative Wärmeversorgung aufzuzeigen. Die Erstellung der energetischen Quartierskonzepte und deren Umsetzung durch Quartiersmanagerinnen und –manager wird mit 65 Prozent der anfallenden Kosten von der KfW gefördert. Das Land Niedersachsen ergänzt diese Förderung für die Erstellung von Quartierskonzepten seit 2016 um weitere 20 Prozent bzw. max. 10.000 Euro.
Mit dem Maßnahmenprogramm soll nun ab 2021 auch die Einstellung von Quartiersmanagern zur Umsetzung der Konzepte mit zusätzlichen 20 Prozent durch das Land Niedersachsen gefördert werden. Erst mit der Umsetzung wird sichergestellt, dass die Konzepte nicht unbearbeitet in der Schublade verschwinden. Diese Maßnahme ist noch nicht umgesetzt, dies soll im Laufe des Jahres 2021 erfolgen.
Die KEAN widmet sich seit mehreren Jahren intensiv dem Thema "Energetische Quartierskonzepte". Dazu finden sich umfangreiche Informationen auf der Internetseite.
Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung beinhaltet zwei Komponenten:
1. Die Förderung „Dachdämmung und Solaranlage" soll dazu animieren, zusätzlich zu einer geplanten Solaranlage auch gleich das Dach zu dämmen und umgekehrt.
2. Die Förderung „Flächenheizung-Innendämmung" zielt auf eine sinnvolle Kombination, die letztlich den Einsatz von Wärmepumpen unterstützt. Auch diese beiden Förderansätze knüpfen an bestehende KfW-Förderprogramme (zukünftig Bundesförderung Effiziente Gebäude) an und werden deren Wirksamkeit deutlich steigern. Hierfür sollen 17 Mio. Euro eingesetzt werden.
Antragsberechtigt sind Eigenheimbesitzerinnen und –besitzer sowie Wohnungsbaugenossenschaften.
Auch eine Inanspruchnahme der Gebäudeförderung durch die Eigentümerinnen und Eigentümer in Quartieren, für die es energetische Sanierungskonzepte gibt, würde eine gute Kombination mit einem hohen Förderanreiz darstellen.
Zeitplan
Für beide Förderinstrumente werden in den kommenden Wochen Richtlinienentwürfe erarbeitet, die in dem dafür vorgesehenen Verfahren beraten und verabschiedet werden. Ziel ist es, die Förderung im zweiten Halbjahr 2021 zu starten.
Die KEAN hat in zurückliegenden Jahr im Bereich energetische Sanierung u.a. zwei Schwerpunkte gesetzt: Zum einen hat sie eine Wärmepumpen-Initiative gestartet, welche die Wärmepumpe in Wohngebäuden voranbringen soll. Dazu wurde auch ein Förderprojekt von Wärmepumpen-Quartieren in Kommunen aufgelegt, das auch als Nr. 7 Teil des vorgelegten Maßnahmenprogramms ist. Zum zweiten widmet sich die KEAN im Bereich "Bauen & Sanieren" der Kombination aus "Innendämmung und Wandflächenheizungen".
Maßnahme Nr. 9: Für den Bereich „Wohnen im Bestand des sozialen Wohnungsbaus" sind 50 Mio. Euro vorgesehen. Hier geht es um die energetische Sanierung insbesondere für studentisches Wohnen. Das Förderprogramm ist im Rahmen der Bewältigung der Folgen der Covid-19-Pandemie aufgelegt worden.